Rechtsprechung
VG Stuttgart, 18.04.2012 - 1 K 57/12 |
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 1 S 1137/11
- VG Stuttgart, 18.04.2012 - 1 K 57/12
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
- BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.04.2012 - 1 K 57/12 - teilweise geändert.Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt und ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.04.2012 - 1 K 57/12 - unwirksam.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.04.2012 - 1 K 57/12 - zu ändern, festzustellen, dass die Entscheidung des Direktors des Amtsgerichts ... vom 25.05.2010 rechtswidrig war, soweit keine Auskunft über den Namen des Pflichtverteidigers erteilt worden ist, und den Beklagten unter Aufhebung der Entscheidung des Direktors des Amtsgerichts ... vom 25.05.2010 zu verpflichten, dem Kläger Auskunft über die Namen der an dem beim Amtsgericht ... durchgeführten Strafverfahren - ... - beteiligten Personen zu erteilen durch Übersendung einer - mit Ausnahme der persönlichen Angaben des Verurteilten, der Berufsrichterin und des Pflichtverteidigers - nicht anonymisierten Abschrift des Urteils vom 02.07.2009.