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Rechtsprechung
   VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09.TR   

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VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09.TR (https://dejure.org/2010,8926)
VG Trier, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 K 624/09.TR (https://dejure.org/2010,8926)
VG Trier, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 K 624/09.TR (https://dejure.org/2010,8926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Beförderung kranker, verletzter oder sonstiger hilfsbedürftiger Personen mit Krankenkraftwagen; Untersagung der Werbung für Beförderungsleistungen für Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen; Genehmigungserfordernis zum Betrieb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung zulässig - Genehmigungserfordernis stellt keine europarechtswidrige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Art. 49 EG (56 AEUV) verlangt die Aufhebung jeder Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus den anderen Mitgliedstaaten gilt -, sofern sie geeignet ist, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, in dem er rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (EuGH, Urteil vom 8. September 2009 - C 42/07-, liga portuguesa, m.w.N.).

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses herausgestellt, wie auch die Ziele des Verbraucherschutzes (EuGH, Urteil vom 8. September 2009, a.a.O.).

    Für den Fall einer fehlenden Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es nach der oben zitierten Rechtsprechung des EuGH Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009, a.a.O. m.w.N.).

    Diese sind allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedsstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 8. September 2009, a.a.O. m.w.N.).

    Dabei darf ein Mitgliedsstaat nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 8. September 2009 a.a.O.) im Rahmen seiner Verhältnismäßigkeitsentscheidung auch die Schwierigkeit berücksichtigen, nicht die gleiche Überwachungsmöglichkeit wie im Rahmen einer unmittelbaren Aufsicht ausüben zu können.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01

    Zulassung eines Privatunternehmens zum Notfalltransport und Krankentransport -

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Insbesondere darf hierzu darauf Rücksicht genommen werden, dass sich die Leistungserbringung für den Anbieter im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren halten muss, was regelmäßig die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen wirtschaftlich eher rentablem Krankentransport und weniger rentablem Notfalltransport einschließt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002, 7 A 11626/01. OVG).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sieht auch in der von ihm vertretenen Auslegung des § 18 Abs. 3 RettGD keinen Verstoß gegen die Art. 86 Abs. 1 (106 Abs. 1 AEUV) i.V.m. 81 (101 AEUV), 82 EG (102 AEUV) (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002 a.a.O. unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001 - C 475/99 -), weil die damit feststellbare Verleihung besonderer Rechte an die nach § 5 RettDG anerkannten Rettungsdienste nach Art. 86 Abs. 2 EG (106 Abs. 2 AEUV) wegen der besonderen Aufgabe gerechtfertigt ist.

    Von daher ist bereits nicht ersichtlich, dass der Beklagte den ihm durch das Rettungsdienstgesetz eingeräumten Prognosespielraum (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002, a.a.O.), der nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, überschritten hätte.

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Die europarechtliche Konformität der Regelungen des § 5 Abs. 1 und § 18 Abs. 3 Satz 1 RettDG sei durch Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2001 - C-475/99 - bestätigt worden.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sieht auch in der von ihm vertretenen Auslegung des § 18 Abs. 3 RettGD keinen Verstoß gegen die Art. 86 Abs. 1 (106 Abs. 1 AEUV) i.V.m. 81 (101 AEUV), 82 EG (102 AEUV) (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002 a.a.O. unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001 - C 475/99 -), weil die damit feststellbare Verleihung besonderer Rechte an die nach § 5 RettDG anerkannten Rettungsdienste nach Art. 86 Abs. 2 EG (106 Abs. 2 AEUV) wegen der besonderen Aufgabe gerechtfertigt ist.

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Ein gegen die Klägerin eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Rettungsdienstgesetz wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 7. Juni 2009 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C 160/08 eingestellt (8053 Js 9532/09.4 OWi).

    Dem kann die Klägerin nicht mit Erfolg unter Hinweis auf das anhängige Vertragsverletzungsverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Vergabepraxis von Dienstleistungsaufträgen im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes (C 160/08) entgegenhalten, die Bedarfsdeckung beruhe auf europarechtswidrigen Verträgen mit den Sanitätsorganisationen, da sich die Klage auf das nicht in Rheinland-Pfalz bestehende sogenannte Submissionsmodell beschränkt.

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    In der Gesamtschau der textlichen und bildlichen Darstellung geht der Beklagte vor dem geschilderten Hintergrund unter Berücksichtigung des Maßstabes des verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl.BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009, - 3 C 5/09 -) zu Recht davon aus, dass auch für den genehmigungspflichtigen Krankentransport geworben wird, obgleich die Klägerin nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigung ist.
  • BVerwG, 06.03.2009 - 3 B 118.08

    Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz sowie an das

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Die Deklarierung der Bedarfsgrenze für die Zulassung zum Krankentransport im öffentlichen Rettungsdienst als Versagungsgrund ist zudem mit der Gewährleistung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2009 - 3 B 118/08 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 10052/09

    Rettungsdienst; Genehmigung für Notfall- und Krankentransport durch

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Zunächst ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 10052/09.OVG -) zu § 18 Abs. 3 RettDG die Erteilung einer Genehmigung für den Notfall- und Krankentransport zu versagen ist, wenn und solange Kapazitäten des öffentlichen Rettungsdienstes vorhanden sind, die ausreichen, um den auftretenden Bedarf an Notfall- und Krankentransportleistungen zu decken.
  • BVerwG, 22.01.2003 - 3 B 116.02

    Anforderung an den Verstoß gegen die verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht -

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2002 und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2003 - 3 B 116/02 - sei zu verweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 2457/05

    Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Mietwagengenehmigungen für

    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Bestimmung ist das entscheidende Abgrenzungskriterium des Krankentransports von der Krankenfahrt, ob die zu transportierende Person einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder einer fachgerechten Hilfe oder Betreuung bedarf oder möglicherweise bedarf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2008 -13 A 2457/05 -, mit weiteren Hinweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09
    Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09
    Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn die ausgeübte Tätigkeit genehmigungsfähig wäre und die Klägerin deshalb ohne Weiteres einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gehabt hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2009 - 13 B 204/09 -).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 03.02.2011 - 1 K 624/09   

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VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 1 K 624/09 (https://dejure.org/2011,29821)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.02.2011 - 1 K 624/09
    dementsprechend VGH Mannheim, Urteil vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -, juris.
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160

    Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.02.2011 - 1 K 624/09
    so VGH München Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris.
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