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   FG Saarland, 27.08.1991 - 1 K 64/91   

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FG Saarland, 27.08.1991 - 1 K 64/91 (https://dejure.org/1991,24076)
FG Saarland, Entscheidung vom 27.08.1991 - 1 K 64/91 (https://dejure.org/1991,24076)
FG Saarland, Entscheidung vom 27. August 1991 - 1 K 64/91 (https://dejure.org/1991,24076)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 69/06

    Keine freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft bei mittelbarer

    Denn für die Tätigkeiten der beratenden Volks- und Betriebswirte ist berufstypisch, dass andere Betriebe und deren Geschäftsführer für einen überschaubaren Zeitraum mit betriebswirtschaftlichem Rat unterstützt werden, nicht aber, dass dem Auftraggeber die kaufmännische Leitung seines Betriebes gewissermaßen "vom Berater aus der Hand genommen" wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112, zur vergleichbaren Situation einer die Geschäftsführung überwachenden Tätigkeit im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; FG des Saarlandes, Urteil vom 27. August 1991 1 K 64/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 70; Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. April 2001 13 K 15/96, EFG 2001, 1146).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 73/06

    Keine freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft bei mittelbarer

    Denn für die Tätigkeiten der beratenden Volks- und Betriebswirte ist typisch, dass die Geschäftsführung eines anderen Betriebs für einen regelmäßig überschaubaren Zeitraum mit betriebswirtschaftlichem Rat unterstützt wird, nicht aber, dass dem Auftraggeber die kaufmännische Leitung seines Unternehmens gewissermaßen "vom Berater aus der Hand genommen" wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112, zur vergleichbaren Situation einer die Geschäftsführung überwachenden Tätigkeit im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; FG des Saarlandes, Urteil vom 27. August 1991 1 K 64/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 70; Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. April 2001 13 K 15/96, EFG 2001, 1146).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2018 - 1 K 1880/17

    Rechtliche Einordnung und Besteuerung der Einkünfte des

    Insbesondere ist ein selbständig tätiger Geschäftsführer einer GmbH kein beratender Betriebswirt i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, selbst wenn er über eine entsprechend breit angelegte Vorbildung verfügt; er übt auch keinen dem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf aus (Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. August 1991 1 K 64/91, EFG 1992, 70; vgl. auch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 VIII R 73/06, BFHE 223, 218, BStBl II 2009, 647).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 4666/97

    Bauleitplanung in Gemengelage;; Bauleitplanung; Erweiterungsfläche; Gemengelage

    Er war Gegenstand der Entscheidung des Senates vom 27. November 1991 - 1 K 64/91 -.

    Für ihren Ansatz könne sich die Antragsgegnerin nicht auf die Ausführungen des Senates vom 27. November 1991 - 1 K 64/91 - berufen.

    Ausgangspunkt der Überlegungen hat - wie schon im Senatsurteil vom 27. November 1991 - 1 K 64/91 - (S. 14 f. Urteilsabdrucks) dargelegt - zu sein, dass das Grundstück des Antragstellers sowie die sonstigen Grundstücke, welche allenfalls durch den Grüngürtel getrennt an das Industriegebiet anschließen, als allgemeine Wohngebiete einzustufen sind.

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 71/06

    Klagebefugnis bei Vollbeendigung der klagenden Personengesellschaft während des

    Denn für die Tätigkeiten der beratenden Volks- und Betriebswirte ist berufstypisch, dass andere Betriebe und deren Geschäftsführer für einen überschaubaren Zeitraum mit betriebswirtschaftlichem Rat unterstützt werden, nicht aber, dass dem Auftraggeber die kaufmännische Leitung seines Betriebes gewissermaßen "vom Berater aus der Hand genommen" wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112, zur vergleichbaren Situation einer die Geschäftsführung überwachenden Tätigkeit im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; FG des Saarlandes, Urteil vom 27. August 1991 1 K 64/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 70; Niedersächsischen FG, Urteil vom 18. April 2001 13 K 15/96, EFG 2001, 1146).
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