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   VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07 .TR   

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VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07 .TR (https://dejure.org/2007,40703)
VG Trier, Entscheidung vom 17.12.2007 - 1 K 642/07 .TR (https://dejure.org/2007,40703)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 1 K 642/07 .TR (https://dejure.org/2007,40703)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer Spendensammlung; Gewähr für die zweckentsprechende, einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrags; Unverhältnismäßigkeit der Verwaltungskosten; Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Trier, 08.01.2007 - 2 L 976/06

    Deutsches Kinderförderungswerk e.V. aus Wetzlar darf in Rheinland-Pfalz keine

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07
    Ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde durch Beschluss vom 8. Januar 2007 - 2 L 976/06.TR - mit der Maßgabe, dass die auf das Treuhandkonto bei der Landesoberkasse geflossenen Beträge aus den Spendendosen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens dort verbleiben sollten, abgelehnt.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 8. Januar 2007 - 2 L 976/06.TR - Bezug genommen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 12 B 10909/05

    Geldsammeln zu Recht verboten

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07
    Wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und zum Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen reicht für ein Verbot daher bereits aus, wenn die zuständige Behörde greifbare Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 Abs. 3 Nr. 2 SammlG hat (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 20. September 2005 - 12 B 10909/05.OVG -, AS 32, 370, und 13. November 2006 - 7 B 11123/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07
    Das Zitiergebot gilt nur bei solchen Grundrechten, die ihrerseits unter dem Einschränkungsvorbehalt des einfachen Gesetzes stehen (vgl. BVerfGE 28, 36 und z.B. Jarass in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 8. Aufl., Art. 19 GG Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90

    Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung -

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07
    Die Sammlung von Spenden durch und für Vereinigungen ist daher den gleichen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen wie eine entsprechende Tätigkeit von Einzelpersonen (BVerwGE 88, 9 [BVerwG 12.02.1991 - 1 C 20/90] [12]).
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