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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13.DA   

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VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13.DA (https://dejure.org/2013,27171)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10.10.2013 - 1 K 655/13.DA (https://dejure.org/2013,27171)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 1 K 655/13.DA (https://dejure.org/2013,27171)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung eines Studiendirektors um eine Beförderungsstelle als Direktor und Leiter einer Gesamtschule unter Beachtung des sog. Altersbeförderungsverbots

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beförderung zum Schulleiter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage auf Beförderung zum Schulleiter der Heinrich-Böll-Schule in Fürth/Odenwald abgewiesen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Beförderung zum Schulleiter der Heinrich-Böll-Schule in Fürth/Odenwald abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10

    Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
    Die Regelung ist jedoch hinreichend gerechtfertigt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der vorgenannten Richtlinie ( Senatsbeschluss vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 - NVwZ-RR 2011, 651 ff.).".

    Damit verfolgt der Gesetzgeber rechtmäßige Ziele im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (so Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 - [...], RN 16; kritisch zum letztgenannten Ziel allerdings v. Roetteken, Hessisches Bedienstetenrecht, Loseblatt-Kommentar, Bd. IV/3, § 19 RN 74).

    So kann der Direktor des Landespersonalamtes im Einvernehmen mit dem Fachminister und im Benehmen mit der Landespersonalkommission über Ausnahmen (u. a.) von dem Verbot der Altersbeförderung entscheiden (ausführlich dazu Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2011 - a. a. O., RN 17 und 18).

    Hinzu kommt, dass eine mit Blick auf die (bloße) Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze erfolgte Beförderung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, wenn eine Weiterbeschäftigung nach § 50a HBG - aus welchen Gründen auch immer - später scheitert (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 - [...], RN 20).

  • VGH Hessen, 15.08.2013 - 1 B 1251/13

    Vereinbarkeit des Altersbeförderungsverbot mit dem Verbot der

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
    Das Gericht schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an, der im Beschluss vom 15.08.2013 - 1 B 1251/13 - ([...], RN 3) hierzu folgendes ausgeführt hat:.

    Denn dieses Gesetz tritt nach Art. 32 des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes erst am 01.03.2014 in Kraft, ist mithin derzeit kein geltendes Recht und folglich auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 15.08.2013 - a. a. O., - RN 4).

  • VG Sigmaringen, 19.01.2011 - 4 K 1223/10

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Auswahlentscheidung; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
    Der Kläger verweist insoweit auf eine Entscheidung des VG Sigmaringen vom 19.01.2011 - Az. 4 K 1223/10 .

    Soweit sich der Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des VG Sigmaringen (Be-schluss vom 19.01.2011 - Az. 4 K 1223/10 ) auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn beruft und daraus dessen Verpflichtung ableitet, von der Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HBG abzusehen, kann dem nicht gefolgt werden.

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
    Dass der Gesetzgeber das mit dem Verbot der Altersbeförderung verfolgte Ziel in der Norm selbst nicht benennt, ist unschädlich, da es nach der Rechtsprechung des EuGH ausreicht, wenn - wie hier - andere aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des mit der Maßnahme verfolgten Zieles ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - und Urteil vom 05.03.2009 - C 338/07 -).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
    Zugleich wurde festgestellt, dass der genannte Beschluss des Hess. VGH sowie die vorangegangene Entscheidung des VG Darmstadt den Beschwerdeführer bzw. Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG verletzten, da die maßgeblichen Gründe für den Abbruch des ersten Auswahlverfahrens (Nr. 10316) nicht dokumentiert seien (Az. 2 BvR 1181/11).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
    Zur weiteren Begründung bezieht sich der Kläger auf eine Entscheidung des BVerfG vom 09.07.2008 - Az. 2 BvR 206/07 -, wonach es unzulässig sei, Auswahlerwägungen erstmals im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens darzulegen, und nur eine schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher stelle, dass die Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Auswahlentscheidung eingehalten wurden.
  • VGH Hessen, 14.10.2015 - 1 A 1203/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 10. Oktober 2013 -1 K 655/13.DA - wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des Antrags, den Beklagten zur Übertragung des Dienstpostens zu verpflichten, hat das Verwaltungsgericht die Klage insoweit abgetrennt und unter dem erstinstanzlichen Aktenzeichen 1 K 655/13.

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   VG Leipzig, 27.08.2014 - 1 K 655/13   

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https://dejure.org/2014,40022
VG Leipzig, 27.08.2014 - 1 K 655/13 (https://dejure.org/2014,40022)
VG Leipzig, Entscheidung vom 27.08.2014 - 1 K 655/13 (https://dejure.org/2014,40022)
VG Leipzig, Entscheidung vom 27. August 2014 - 1 K 655/13 (https://dejure.org/2014,40022)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Schleswig, 18.08.2016 - 4 A 59/15

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Aus diesem Grund knüpfen sämtliche Befreiungstatbestände des bis zum 31.12.2012 geltenden § 6 Abs. 1 RGebStV an bestehende soziale Leistungen an, so dass insbesondere die bislang umfangreichen und schwierigen Berechnungen der Sozialbehörden und Rundfunkanstalten bei der Befreiung wegen geringen Einkommens entfallen sollten (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.01.2007 - 2 O 46/06 - n.v.; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; VG Leipzig, Urt. v. 27.08.2014 - 1 K 655/13 -, juris; VG des Saarlandes, Urt. v. 10.07.2014 - 6 K 970/13 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 06.07.2016 - 5 K 4456/15 - juris).
  • VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Vorliegen eines Härtefalls

    18 Die Rechtsprechung geht bisher einheitlich davon aus, dass die Rundfunkanstalten die Vorlage eines behördlichen Ablehnungsbescheids verlangen dürfen, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen einer Befreiung tatsächlich vorliegen (so etwa VG Leipzig, Urteil vom 27.08.2014 - 1 K 655/13 -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 10.07.2014 - 6 K 970/13 -, juris).
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