Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 10.02.2010 - 1 K 676/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Frage des Erlöschens eines Aufenthaltstitels bei ehelicher Lebensgemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit des Fortbestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft noch im Zeitpunkt einer Wiedereinreise eines Ausländers für den Fortbestand einer Niederlassungserlaubnis gem. § 51 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 51 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 51 Abs. 2 S. 3, VwGO § 43 Abs. 1, AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6, AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7
Niederlassungserlaubnis, Erlöschen, Auslieferung, eheliche Lebensgemeinschaft, Beurteilungszeitpunkt, örtliche Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, deutscher Ehegatte - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg - 11 C 1089/10
- VG Karlsruhe, 10.02.2010 - 1 K 676/09
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
- BVerwG, 12.05.2011 - 1 PKH 6.11
- BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 664 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 21.07.1997 - 13 TG 4776/96
Aufenthaltsgenehmigung: eheliche Lebensgemeinschaft - Trennung während einer …
Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2010 - 1 K 676/09
Denn durch eine ihrer Natur nach nur vorübergehende unfreiwillige Trennung der Ehegatten, wie etwa durch Auslieferungs-, Untersuchungs- und Strafhaft, wird die eheliche Lebensgemeinschaft unabhängig von der konkreten Dauer der hierdurch bedingten Trennung des Ehepaares grundsätzlich nicht beendet (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21.07.1997 - 13 TG 4776/96 - AuAS 1998, 15 = InfAuslR 1998, 51).
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
Zum Begriff der Ausreise im Sinne des § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2010 - 1 K 676/09 - insoweit geändert, als diese verurteilt wurde, dem Kläger eine Bescheinigung auszustellen.Mit Urteil vom 10.02.2010 - 1 K 676/09 - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass die Niederlassungserlaubnis des Klägers nicht erloschen ist und die Beklagte verurteilt, dem Kläger zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis eine Bescheinigung auszustellen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2010 - 1 K 676/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
Dem Senat liegen 3 Bände Ausländerakten sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus dem Verfahren 1 K 676/09 vor.