Rechtsprechung
FG Brandenburg, 25.02.2002 - 1 K 767/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerbefreiung für eine gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers; Kauf eines Gebrauchtwagens; Qualifizierung eines Fahrzeugverkaufs als steuerfreie Vermittlungsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerbefreiung für sog. gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers; Umsatzsteuer 1997
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Umsatzsteuerbefreiung für sog. gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers - Umsatzsteuer 1997
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Zwei neue Urteile - Garantieversicherung doch steuerfrei?
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 25.02.2002 - 1 K 767/00
- BFH, 16.01.2003 - V R 16/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 642
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.01.2003 - V R 16/02
Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells
Sie sei keine bloße Nebenleistung zur steuerpflichtigen Lieferung der Gebraucht- und Neuwagen (vgl. EFG 2002, 642). - FG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 2 K 109/03
Umsatzsteuerliche Behandlung von Garantiezusagen eines Kraftfahrzeughändlers: …
Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer Sicherheit im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn - wie im Fall der Eigenreparatur - eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht (vgl. z. B. BFH-Urteil in BFHE 201, 343, BStBl II 2003, 445, sowie FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2002 1 K 767/00, EFG 2002, 642 m. w. N.).Nach § 1 Nr. 1 Satz 1 der Garantiebedingungen B 196 hat der garantiegewährende Händler innerhalb der Garantielaufzeit für die Funktionsfähigkeit der in § 2 Ziff. 1 der Garantiebedingungen genannten Bauteile des von ihm verkauften Fahrzeugs durch eine fachgerechte und kostenlose Reparatur - Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils - einzustehen (vgl. zur Auslegung der Garantiebedingungen B 196 auch das FG des Landes Brandenburg, Urteil in EFG 2002, 642).