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   FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15   

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FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15 (https://dejure.org/2015,23204)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2015 - 1 K 772/15 (https://dejure.org/2015,23204)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 1 K 772/15 (https://dejure.org/2015,23204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten im Verkehr mit Taxen, wenn der Unternehmer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und keine eigenen Fahrzeuge besitzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei mit Taxen durchgeführten Krankenfahrten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b UStG 2005, § 47 Abs 1 PBefG, Art 98 Abs 1 EGRL 112/2006, Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3 EWGRL 388/77, UStG VZ 2006
    Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten im Verkehr mit Taxen, wenn der Unternehmer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und keine eigenen Fahrzeuge besitzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigter Steuersatz für mit Taxen durchgeführte Krankenfahrten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz für mit Taxen durchgeführte Krankenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Krankenfahrten im Verkehr mit Taxen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Taxi - Steuersatz bei Krankenfahrten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz - Besitz einer gültigen Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht entscheidend

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 39/10

    Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    Gemeinschaftsrechtlich ist es daher grundsätzlich zulässig, den ermäßigten Steuersatz auf den Verkehr mit Taxen zu beschränken und den Verkehr mit Mietwagen dem vollen Steuersatz zu unterwerfen, wenn und soweit der Verkehr mit Taxen einem besonderen Rechtsrahmen unterworfen ist, der die selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigt (BFH-Urteil vom 2. Juli 2014 XI R 39/10, BFH/NV 2014, 2019).

    Werden allerdings Personenbeförderungsleistungen auf der Grundlage einer für Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen gleichermaßen geltenden Sondervereinbarung mit einer Krankenkasse ausgeführt, sind diese gleich zu besteuern, wenn die Beförderung der Personen mit einem Taxi keinen konkreten und spezifischen Aspekt der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt und wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers als gleichartig anzusehen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Februar 2014, a.a.O. und BFH-Urteil vom 2. Juli 2014 a.a.O.).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-454/12

    Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    Eine selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungen mit Taxen durch den Inhaber der Genehmigung selbst wäre nur unter der zweifachen Bedingung zulässig, dass damit zum einen für die Zwecke der Anwendung des ermäßigten Satzes konkrete und spezifische Aspekte der in Rede stehenden Kategorie von Leistungen herausgelöst werden und zum anderen der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (EuGH-Urteil vom 27. Februar 2014 in den verbundenen Rechtssachen C-454/12 - Pro Med Logistik GmbH - und C-455/12 - Eckard Pongratz -, ABl EU 2014, Nr C 112, 8).

    Werden allerdings Personenbeförderungsleistungen auf der Grundlage einer für Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen gleichermaßen geltenden Sondervereinbarung mit einer Krankenkasse ausgeführt, sind diese gleich zu besteuern, wenn die Beförderung der Personen mit einem Taxi keinen konkreten und spezifischen Aspekt der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt und wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers als gleichartig anzusehen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Februar 2014, a.a.O. und BFH-Urteil vom 2. Juli 2014 a.a.O.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2015 - 1 K 195/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    c) Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG scheitert nicht daran, dass die Klägerin selbst keine eigenen Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit Taxen und keine hierfür notwendige Genehmigung besaß (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 1 V 1346/09, EFG 2010, 87; FG Münster, Urteil vom 17. Juni 2014 15 K 3100/09, EFG 2014, 1623; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2015 1 K 195/11, juris; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz 502; a. A. Abschnitt 12.13. Abs. 7 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).

    Gleiches gilt für die vorangegangene Fassung des Gesetzes, nach der sich die Steuer (unter anderem) für die Beförderung von Personen "im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" und "im Kraftdroschkenverkehr" ermäßigte (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2015 1 K 195/11, juris).

  • FG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 1 V 1346/09

    Zur Frage der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG bei Krankenfahrten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    c) Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG scheitert nicht daran, dass die Klägerin selbst keine eigenen Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit Taxen und keine hierfür notwendige Genehmigung besaß (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 1 V 1346/09, EFG 2010, 87; FG Münster, Urteil vom 17. Juni 2014 15 K 3100/09, EFG 2014, 1623; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2015 1 K 195/11, juris; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz 502; a. A. Abschnitt 12.13. Abs. 7 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08

    Sondervereinbarung im Personenbeförderungsrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    Zu den zulässigen Sondervereinbarungen gehören auch Verträge über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juli 2009 4 LB 3/08, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2012 6 K 3050/11, juris).
  • BFH, 28.10.2010 - V R 9/10

    Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    a) Zur Beantwortung der Frage, ob mehrere Leistungen steuerrechtlich nur zu einem Umsatz oder zu mehreren eigenständigen Umsätzen führen, gelten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, folgende Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 2013 V R 31/10, BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352; BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2010 V R 9/10, BFHE 231, 360, BStBl II 2011, 360, m.w.N.): In der Regel ist jeder Umsatz als eigenständige, selbstständige Leistung zu betrachten.
  • FG Münster, 17.06.2014 - 15 K 3100/09

    Voraussetzungen der steuerbegünstigten Personenbeförderung gem. § 12 Abs. 2 Nr.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    c) Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG scheitert nicht daran, dass die Klägerin selbst keine eigenen Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit Taxen und keine hierfür notwendige Genehmigung besaß (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 1 V 1346/09, EFG 2010, 87; FG Münster, Urteil vom 17. Juni 2014 15 K 3100/09, EFG 2014, 1623; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2015 1 K 195/11, juris; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz 502; a. A. Abschnitt 12.13. Abs. 7 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    Zwar ist bei der Auslegung zu beachten, dass der Gesetzgeber mit den in § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b UStG verwendeten Begriffen an deren verkehrsrechtliche Bedeutung nach dem Personenbeförderungsgesetz angeknüpft hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003).
  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    a) Die Klägerin hat Leistungen durch Personenbeförderung ausgeführt, weil sie Personen mit Kraftfahrzeugen als Beförderungsmittel fortbewegt hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. August 1998 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N. zum Begriff Beförderungsleistungen).
  • VG Karlsruhe, 18.01.2012 - 6 K 3050/11

    Vergütung von Krankenfahrten; Drittschutz durch § 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15
    Zu den zulässigen Sondervereinbarungen gehören auch Verträge über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juli 2009 4 LB 3/08, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2012 6 K 3050/11, juris).
  • BFH, 18.04.2007 - V B 157/05

    USt; einheitliche Leistung; mehrere Unternehmer

  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 70/14

    Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG begünstigter "Verkehr mit Taxen"

    Bei der Frage, ob in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht ein Betrieb mit Taxen vorliegt, ist auf die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes -PersBefG- zurückzugreifen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2014, XI R 39/10, BStBl. II 2015, 421; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2015, 1 K 772/15, EFG 2016, 78).
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