Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ein PreMaster-Programm ist in seiner Unternehmensphase ein Ausbildungsdienstverhältnis, das den Kindergeldanspruch nicht ausschließt (§ 32 Abs. 4 Satz 3 EStG 2012
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Kindergeld während der Unternehmensphase eines PreMaster-Programms bei einer Firma
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
Kindergeld: PreMaster-Programm als Ausbildungsdienstverhältnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei geänderter Rechtsauffassung PreMaster-Programm eines Bachelorabsolventen begründet als Ausbildungsverhältnis einen Kindergeldanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei geänderter Rechtsauffassung - PreMaster-Programm eines Bachelorabsolventen begründet als Ausbildungsverhältnis einen Kindergeldanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die Unternehmensphase des PreMaster-Programms und das Kindergeld
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Training "on-the-job" - und das Kindergeld
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unternehmensphase zum Bezug von Kindergeld
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unternehmensphase zum Bezug von Kindergeld
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kindergeld auch in Unternehmensphase eines "PreMaster-Programms"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unternehmensphase zum Bezug von Kindergeld
- nwb.de (Kurzmitteilung)
PreMaster-Programm eines Bachelorabsolventen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"PreMaster" gehört zur Ausbildung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unternehmensphase zum Bezug von Kindergeld - "Unternehmensphase" nach Master-Studium ist als Ausbildungsdienstverhältnis anzusehen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
- BFH - III B 26/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Als Berufsausbildung sind danach alle Maßnahmen anzusehen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98 zu Sprachaufenthalt, VI R 34/98 zu Collegebesuch, VI R 50/98 zu Volontariat, VI R 143/98 zu Au-Pair-Aufenthalt und VI R 16/99 zu freiwilligem Praktikum). - BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Als Berufsausbildung sind danach alle Maßnahmen anzusehen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98 zu Sprachaufenthalt, VI R 34/98 zu Collegebesuch, VI R 50/98 zu Volontariat, VI R 143/98 zu Au-Pair-Aufenthalt und VI R 16/99 zu freiwilligem Praktikum). - BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98
Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt oder auf 0 EUR festgesetzt oder durch den eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, erstreckt sich in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88, und VI R 164/98, BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BFHE 216, 225, BStBl II 2007, 530).
- BFH, 02.06.2005 - III R 66/04
Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Eine Klage gegen einen das Kindergeld ablehnenden Bescheid, mit der die Festsetzung von Kindergeld ab einem bestimmten Zeitpunkt begehrt wird, ist keine Anfechtungsklage in Form der Abänderungsklage, sondern eine Verpflichtungsklage (BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184). - BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Als Berufsausbildung sind danach alle Maßnahmen anzusehen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98 zu Sprachaufenthalt, VI R 34/98 zu Collegebesuch, VI R 50/98 zu Volontariat, VI R 143/98 zu Au-Pair-Aufenthalt und VI R 16/99 zu freiwilligem Praktikum). - BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Als Berufsausbildung sind danach alle Maßnahmen anzusehen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98 zu Sprachaufenthalt, VI R 34/98 zu Collegebesuch, VI R 50/98 zu Volontariat, VI R 143/98 zu Au-Pair-Aufenthalt und VI R 16/99 zu freiwilligem Praktikum). - BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98
§ 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt oder auf 0 EUR festgesetzt oder durch den eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, erstreckt sich in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88, und VI R 164/98, BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BFHE 216, 225, BStBl II 2007, 530). - BFH, 14.12.2006 - III R 24/06
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt oder auf 0 EUR festgesetzt oder durch den eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, erstreckt sich in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88, und VI R 164/98, BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BFHE 216, 225, BStBl II 2007, 530). - BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86
Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. November 1987 GrS 1/86 (BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) darf ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nur aufgehoben oder geändert werden darf, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätte Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO scheidet hingegen aus, wenn die Unkenntnis der später bekanntgewordenen Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung nicht ursächlich (rechtserheblich) gewesen ist, weil das FA auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Steuer gelangt wäre. - BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02
Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Am Vorliegen eines groben Verschuldens ändert sich auch dann nichts, wenn der Steuerpflichtige hinsichtlich der Frage der Relevanz der nicht vorgetragenen Tatsache einem Rechtsirrtum unterlag (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 09.04.1999 - 1 K 149/98
Voraussetzungen der Aufhebung oder Änderung von Kindergeldbescheiden; …
- BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98
Berufsausbildung von Kindern
- FG München, 30.06.2020 - 12 K 2634/19
Ablehnung der Kindergeldfestsetzung
Im Übrigen habe das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg auch während des PreMaster-Programms einen Kindergeldanspruch anerkannt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2013 1 K 775/13, DStRE 2015, 275), da es sich um eine Zeit der Ausbildung handle.Damit fehlt es am wesentlichen Kriterium eines Ausbildungsverhältnisses (…vgl. Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl. 2020, § 32 Rz. 31; BFH-Urteil in BFHE 257, 274, BStBl II 2017, 913; FG Baden-Württemberg, Urteil in DStRE 2015, 275).