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   VG Köln, 30.08.2001 - 1 K 8253/00   

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https://dejure.org/2001,13999
VG Köln, 30.08.2001 - 1 K 8253/00 (https://dejure.org/2001,13999)
VG Köln, Entscheidung vom 30.08.2001 - 1 K 8253/00 (https://dejure.org/2001,13999)
VG Köln, Entscheidung vom 30. August 2001 - 1 K 8253/00 (https://dejure.org/2001,13999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neue Tarife für Nutzung fremder Telefon-Netze vorerst auf Eis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 765/05

    Betreibung eines Telekommunikationsnetzes; Zusammenschaltung von

    Mit den Regelungen in § 25 Abs. 5 und 6 TKG sollte nämlich ersichtlich die bisherige Rechtslage geändert werden, die für eine Entgeltfestsetzung in einer Zusammenschaltungsanordnung keinen Raum ließ, weil in § 39 2.Alt TKG 1996 ein separates Entgeltgenehmigungsverfahren vorgeschrieben war, vgl. u.a. Urteil der Kammer vom 30.08.2001 - 1 K 8253/00 - und OVG NRW, Beschluss vom 03.05.2001 - 13 B 69/01 -, was regelmäßig zu getrennten Klageverfahren über die Zusammenschaltungsanordnung als solche und über die Entgeltgenehmigung führte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01

    Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst

    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 8253/00 im Ergebnis zu Recht stattgegeben.
  • VG Köln, 06.03.2002 - 1 L 2836/01

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines Antrags zur Entgeltgenehmigung

    VG Köln, Urteile vom 18. November 1999 - 1 K 4699/97 -, UA S. 6, vom 9. November 2000 - 1 K 10406/98 -, UA S. 19 f., sowie vom 30. August 2001 in den Verfahren - 1 K 8253/00 -, UA S. 13, und - 1 K 9669/98 -, UA S. 19 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 13 B 69/01 -, MMR 2001, 548 (548) für die Entgeltfestsetzung im Rahmen einer Zusammenschaltungsanordnung, Die gegenteilige Auffassung des OVG NRW, dass das TKG keine Befugnis der Antragsgegnerin zur Anforderung eines Entgeltantrages enthalte, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2000 in den Verfahren - 13 B 2019/99 -, Beschlussabdruck (BA) S. 5 ff., und - 13 B 2018/99 -, NVwZ 2001, 698 (698 f.), vermag nicht zu überzeugen, weil der durch § 29 TKG vermittelte Schutz den Wettbewerbern keine Planungssicherheit über die Höhe des von ihnen zukünftig an die Antragstellerin zu zahlenden Entgeltes bietet.
  • VG Köln, 04.11.2004 - 1 K 8209/01
    dem Antragserfordernis eine besondere Bedeutung zugemessen und diese u.a. darin gesehen hat, dass damit - gerade - dem entgeltregulierten Unternehmen soweit wie möglich der Einfluss auf die Entscheidung über die Höhe der genehmigten Entgelte erhalten werden soll." vgl. Urteil der Kammer vom 23. Mai 2002 - 1 K 2688/01 -, Beschluss vom 06. März 2002 - 1 L 2836/01 - ebenso zu Zusammenschaltungsentgelten: Urteil vom 30. August 2001 - 1 K 8253/00 - .
  • VG Köln, 13.02.2002 - 1 L 2712/01

    Regulierungsbehördliche Anordnung einer Zusammenschaltung von

    Der diesem Antrag stattgebende Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. September 2000 war Gegenstand eines für die Antragstellerin erfolgreichen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (1 L 2484/00 VG Köln bzw. 13 B 69/01 OVG NRW); mit Urteil vom 30. August 2001 hob das beschließende Gericht die Anordnung auf (1 K 8253/00).
  • VG Köln, 07.06.2005 - 1 L 624/05

    Teilanfechtbarkeit einer Anordnung von Zusammenschaltung und Entgeltfestsetzung

    Mit den Regelungen in § 25 Abs. 5 und 6 TKG sollte nämlich ersichtlich die bisherige Rechtslage geändert werden, die für eine Entgeltfestsetzung in einer Zusammenschaltungsanordnung keinen Raum ließ, weil in § 39 2.Alt TKG 1996 ein separates Entgeltgenehmigungsverfahren vorgeschrieben war, vgl. u.a. Urteil der Kammer vom 30.08.2001 - 1 K 8253/00 - und OVG NRW, Beschluss vom 03.05.2001 - 13 B 69/01 -, was regelmäßig zu getrennten Klageverfahren über die Zusammenschaltungsanordnung als solche und über die Entgeltgenehmigung führte.
  • VG Köln, 23.05.2002 - 1 K 2688/99
    VG Köln, Urteile vom 18. November 1999 - 1 K 4699/97 -, vom 9. November 2000 - 1 K 10406/98 - sowie vom 30. August 2001 in den Verfahren - 1 K 8253/00 - und - 1 K 9669/98 -.
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