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   VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04   

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VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04 (https://dejure.org/2005,5261)
VG Köln, Entscheidung vom 15.09.2005 - 1 K 8432/04 (https://dejure.org/2005,5261)
VG Köln, Entscheidung vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 (https://dejure.org/2005,5261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung eines Telekommunikationsanbieters und eines Mobilfunkbetreibers; Rechtliche Ausgestaltung einer Entgeltregulierung nach der alten Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anhand des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
    vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, juris-Dokumentation; ferner die Nachweise bei Möschel in: Immenga/Mestmäcker, GWB-Kommentar, 3. Auflage 2001, § 19 Rn. 159; Bechtold, GWB-Kommentar, 3. Auflage 2002, § 19 Rn. 70.

    vgl. BGH ,Beschluss vom 28. Juni 2005 a.a.O..

  • VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05

    Entgelte für Zusammenschaltung I

    Auszug aus VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
    Sie nimmt zunächst Bezug auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 24. März 2005 in dem zugehörigen Verfahren des Eilrechtsschutzes (Az.: 1 L 6/05).

    (1) Wie die Kammer bereits in dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss im zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren (Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -) ausgeführt hat, ist entgegen der Ansicht der Klägerin auf den angefochtenen Bescheid das neue TKG anwendbar.

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Auszug aus VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - 13 A 1703/02

    Substitution nicht nachgewiesener Kosten durch andere Erkenntnisquellen ;

    Auszug aus VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
    Das Gericht braucht sich die erforderliche Fachkenntnis auch nicht unter Einschaltung von Gutachtern zu verschaffen, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 13 A 1703/02 -.
  • VG Köln, 06.11.2008 - 1 K 3194/06
    So sei nunmehr nicht auf den Durchschnittspreis, sondern auf den höchsten unverzerrten Wettbewerbspreis abgestellt worden (vgl. VG Köln 1 K 8432/04).

    vgl. VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 - .

    vgl.: VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 - unter Verweis auf BT-Drs.

    Das Gericht braucht sich die erforderliche Fachkenntnis auch nicht unter Einschaltung von Gutachtern zu verschaffen, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01. Juli 2004 - 13 A 1703/02 - VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 -.

  • VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05
    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 05 EUR/Min.

    überschreitet, 2. hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 064 EUR/Min.

    überschreitet, 3. äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 083 EUR/Min.

    überschreitet, 4. noch äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 119 EUR/Min.

    überschreitet, 5. noch äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 99 Ct pro Minute überschreitet, 6. noch äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 68 Ct pro Minute überschreitet, 7. weiterhin hilfsweise, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin v. 8. November 2004 (Az. 0000- 00-000/0 06.07.04) anzuordnen", 8. ist - vorbehaltlich der teilweise fehlenden Folgerichtigkeit der Hilfsanträge, insbesondere des Antrages zu 7. - zulässig.

  • VG Köln, 13.12.2006 - 21 K 5175/05

    Datenschutzrechtliche Beschränkungen zur Übernahme von Teilnehmerdaten in ein

    Wegen der mit der Feststellung dieses - fiktiven - Preises verbundenen Unsicherheiten kann ein Missbrauch erst angenommen werden, wenn der zu beurteilende Preis den wettbewerbsanalogen Preis erheblich übersteigt, Vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, juris-Dokumentation; ferner die Nachweise bei Möschel in: Immenga/Mestmäcker, GWB-Kommentar, 3. Auflage 2001, § 19 Rn. 159; Bechtold, GWB-Kommentar, 3. Auflage 2002, § 19 Rn. 70. - VG Köln, Urteil vom 15.09.2005 - 1 K 8432/04.

    Vgl. auch: VG Köln, Urteil vom 15.09.2005 - 1 K 8432/04.

    Vorliegend übersteigt das von der Klägerin den Datenabnehmern in Rechnung gestellte Entgelt das rechtmäßige - und damit marktanaloge Entgelt - aber in einem so hohen Maße, dass die Missbrauchsschwelle überschritten ist, vgl. zum Maßstab: VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 -1 K 8432/04.

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15. September 2005 (CR 2006, 30 ff.) die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen dargelegt: Die streitige Entgeltanordnung sei an den Maßstäben des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (TKG 2004) zu überprüfen.
  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

    Denn auch regulierte Märkte können als "dem Wettbewerb geöffnete Märkte" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG als Vergleichsmärkte herangezogen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 1 K 8432/04 - Auch die monopolistische Struktur der Mobilfunkterminierungsmärkte schließt eine Vergleichsmarktbetrachtung nicht aus.

    Es ist zwar zutreffend, dass im Falle der Überprüfung der Einhaltung der Maßstäbe des § 28 TKG im Verfahren der ex-post-Entgeltkontrolle bei einer Vergleichsmarktbetrachtung regelmäßig auf diesen Wert abgestellt wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 -.

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Denn auch regulierte Märkte können als "dem Wettbewerb geöffnete Märkte" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG als Vergleichsmärkte herangezogen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 1 K 8432/04 - Auch die monopolistische Struktur der Mobilfunkterminierungsmärkte schließt eine Vergleichsmarktbetrachtung nicht aus.

    Es ist zwar zutreffend, dass im Falle der Überprüfung der Einhaltung der Maßstäbe des § 28 TKG im Verfahren der ex-post-Entgeltkontrolle bei einer Vergleichsmarktbetrachtung regelmäßig auf diesen Wert abgestellt wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 -.

  • VG Köln, 22.02.2006 - 21 K 745/05

    Zusammenschaltung

    Siehe dazu VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 - ; VG Köln, Urteil vom 29. September 2005 - 1 K 765/05 - ; VG Köln, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 21 L 319/05 - .

    Siehe zur Entgeltregulierung VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 - ; VG Köln, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 21 L 319/04 - .

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw.

    Denn auch regulierte Märkte können als "dem Wettbewerb geöffnete Märkte" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG als Vergleichsmärkte herangezogen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, MMR 2010, 719 ff.; Juris, Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 1 K 8432/04 - Auch die monopolistische Struktur der Mobilfunkterminierungsmärkte schließt eine Vergleichsmarktbetrachtung nicht aus.

    Es ist zwar zutreffend, dass im Falle der Überprüfung der Einhaltung der Maßstäbe des § 28 TKG im Verfahren der ex-post-Entgeltkontrolle bei einer Vergleichsmarktbetrachtung regelmäßig auf diesen Wert abgestellt wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 15. September 2005 - 1 K 8432/04 -.

  • VG Köln, 08.03.2007 - 1 K 3918/06

    Terminierungsentgelte im Mobilfunk müssen nicht vorab genehmigt werden

    Soweit die Kammer in einem obiter dictum zu ihrer Entscheidung im Verfahren 1 K 8432/04 vom 15. September 2005 hat anklingen lassen, bei den Home-Zone- Produkten stehe allein eine Festnetzterminierungsleistung in Rede, hält sie hieran nicht fest.
  • VG Köln, 15.03.2006 - 1 L 109/06

    Vodafone II

    Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss dann aber in der Weise selbstständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben könnte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 - VG Köln, Urteil vom 15.09.2005 -1 K 8432/04-.

    Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird zur Begründung auf das Urteil der Kammer vom 15.09.2005 -1 K 8432/04- verwiesen, welches sich auf den Vorgängerbeschluss vom 08.11.2004 bezieht (damaliges Basisentgelt: 0,1320 EUR/Min.) und zwischen denselben Beteiligten ergangen ist.

  • VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 4148/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

  • VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 89/11

    Funktionelle Zuständigkeit des Kartellsenats für einen Rechtsstreit um die Höhe

  • VG Köln, 01.08.2007 - 21 K 4013/06
  • VG Köln, 23.04.2007 - 1 L 1997/06
  • VG Köln, 20.06.2007 - 21 L 170/07

    Zulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Zahlung eines beantragten höheren

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