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   VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09   

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https://dejure.org/2011,33433
VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09 (https://dejure.org/2011,33433)
VG Köln, Entscheidung vom 27.10.2011 - 1 K 8589/09 (https://dejure.org/2011,33433)
VG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 1 K 8589/09 (https://dejure.org/2011,33433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Wegerechten als Teil des Vermögens i.R.e. Verschmelzung zweier Gesellschaften; § 9 Abs. 2 TKG 1996 als Voraussetzung für den Übergang von Wegerechten i.R.d. gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 26.06.2009 - 1 L 821/09

    Rückgabe von drei Lizenzurkunden nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Auszug aus VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09
    Am 02. Juni 2009 hat die Klägerin einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die ergangene Entscheidung gestellt, dem die Kammer mit Beschluss vom 26. Juni 2009 teilweise entsprochen hat (1 L 821/09).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 1 K 8589/09 und 1 L 821/09 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09
    Ihre Rechtsauffassung werde durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 150 Abs. 1 TKG gestützt (BVerwG 6 C 3.08 und BVerwG 6 C 14.05).

    Das von dem Gesetzgeber verfolgte Ziel, eine erneute Beantragung und Zuteilung der Nutzungsrechte auch zur Vermeidung zusätzlichen bürokratischen Aufwands entbehrlich zu machen sowie die sonstigen im Gesetzgebungsverfahren gegebenen Begründungen gehen demgegenüber nicht auf die Frage ein, ob in Anlehnung an die zu § 150 Abs. 1 TKG 2004 später entwickelten Grundsätze, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Rz. 22 m.w.N., zit. nach juris, auch Vorschriften fortgelten, die das übergegangene Wegerecht inhaltlich näher bestimmen.

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09
    Diese letztlich nichtigen Vorschriften, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2001 - 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125, fanden auf die Lizenz der Klägerin zwar keine Anwendung mehr, weil die Telekommunikations-Lizenzgebührenverordnung mit Wirkung zum 14. September 2002 aufgehoben worden ist (BGBl. I S. 3542).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 943/07

    Bestandskräftiger rechtswidriger VA auch bei klarem Gemeinschaftsrechtsverstoß

    Auszug aus VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09
    Dies entsprach der angenommenen durchschnittlichen Laufzeit der Lizenzen und führte konkret zu Gebühren, die im Einzelfall weit über 10 Millionen Deutsche Mark betragen konnten, vgl. dazu auch: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 943/07 - NVwZ 2008, 550.
  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09
    Ihre Rechtsauffassung werde durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 150 Abs. 1 TKG gestützt (BVerwG 6 C 3.08 und BVerwG 6 C 14.05).
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