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   FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04   

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FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04 (https://dejure.org/2006,21030)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2006 - 1 K 948/04 (https://dejure.org/2006,21030)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 1 K 948/04 (https://dejure.org/2006,21030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Einkommensteuererklärung wegen des Nichtvorliegens einer eigenhändigen Unterschrift in der Antragsstellung; Auslegung einer per Telefax verschickten Einkommensteuererklärung als eigenhändig unterschriebene Steuererklärung

  • Judicialis

    EStG § 25 Abs. 3 S. 4; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; ; AO § 150

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweijahresfrist für Antragsveranlagung durch Abgabe der Einkommensteuererklärung per Fax nicht gewahrt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zweijahresfrist für Antragsveranlagung durch Abgabe der Einkommensteuererklärung per Fax nicht gewahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.1998 - III R 87/96

    Investitionszulagenantrag per Telefax

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04
    Wie den Entscheidungsgründen zu entnehmen ist, hat der BFH aber wegen der im Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren vorgesehenen geringeren Förmlichkeiten eine per Telefax abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung als wirksam angesehen und ausdrücklich die entgegen stehende Rechtsprechung ebenfalls des BFH (in BStBl II 1999, 313) zum Investitionszulagenrecht erwähnt.
  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des BFH vom 4. Juli 2002 (V R 31/01, BStBl II 2003, 45) beruft, vermag das seinem Anliegen nicht weiter zu helfen.
  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00

    "Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04
    Den Einspruch, mit dem der Kläger insbesondere auf die Entscheidung des Finanzgerichts des Landes Brandenburg, veröffentlicht in EFG 2003, Seite 77 hinwies, wies der Beklagte mit Einspruchsbescheid vom 21. April 2004 zurück.
  • BFH, 24.07.2003 - III B 78/02

    InvZul, Antrag per Fax

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04
    Dies hat der BFH in seinemBeschluss vom 24. Juli 2003 (III B 78/02, BFH/NV 2003, 1610) ausdrücklich wiederholt und vertieft.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 K 948/04
    Schließlich steht die vom Kläger für seine Auffassung herangezogene Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. April 2000 (NJW 2000, 2340) der Entscheidung nicht entgegen: In jenem Fall ging es nicht um eine Steuererklärung, sondern um prozessuale Schriftsätze.
  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 K 166/12

    Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift, die lediglich als Telekopie

    Erforderlich sei außerdem eine Unterschrift im Original, so dass eine per Telefax erfolgende Übermittlung der Unterschrift nicht ausreiche (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 17. Dezember 1998 III R 87/96, BFHE 188, 182, BStBl II 1999, 313, und III R 101/96, BFH/NV 1999, 967, sowie auf das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 2006 1 K 948/04, EFG 2007, 1518).

    Dies wird teils in Anlehnung an die o.g. Rechtsprechung des 3. Senats des BFH zu Investitionszulagenanträgen näher begründet (vgl. Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 2006 1 K 948/04, EFG 2007, 1518; Stöcker in Beermann/Gosch, AO und FGO, § 150 AO Rz. 94.4; Cöster in Pahlke/König, AO, 2. A., § 150 Rz. 21), teils wird die Verwaltungsauffassung lediglich in Bezug genommen (Lochte in Frotscher, EStG, § 25 Rz. 66; Tormöhlen in Korn, EStG, § 25 Rz. 15.2).

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