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   FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06 U   

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FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06 U (https://dejure.org/2009,6117)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2009 - 1 K 977/06 U (https://dejure.org/2009,6117)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2009 - 1 K 977/06 U (https://dejure.org/2009,6117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuer für Umsätze aus der Verpflegung von Heimbewohnern in Altenwohnheimen und Pflegeheimen; Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen und Getränken i.R.d. Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes; Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    AO § 42; ; UStG § 10 Abs. 4; ; UStG § 10 Abs. 5; ; UStG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer für Umsätze aus der Verpflegung von Heimbewohnern in Altenwohnheimen und Pflegeheimen; Verpflegung; Altenwohnheim; Lieferung und Dienstleistung; Ermäßigter Umsatzsteuersatz; Mindestbemessungsgrundlage; Sonderermächtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer für Umsätze aus der Verpflegung von Heimbewohnern in Altenwohnheimen und Pflegeheimen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflegung im Altersheim

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung von Lieferung und so. Leistung bei Restaurationsleistungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umsätze aus Verpflegung von Alten- und Pflegeheimbewohnern sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsätze aus Verpflegung von Alten- und Pflegeheimbewohnern unterliegen Regelsteuersatz - Bereitstellung von Mahlzeiten inklusive Zurverfügungstellung von Mobiliar, Geschirr und Besteck kann nicht als bloße Lieferung zubereiteter Speisen angesehen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 449
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.12.2008 - V R 55/06

    Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung - Kein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (z. B. BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 38/05, BFHE 214, 480, BStBl II 2007, 482; vom 26.10.2006 V R 59/04, BFHE 215, 360, BStBl II 2007, 487; vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132 und vom 01.04.2009 XI R 3/08, BFH/NV 2009, 1469).

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln; d. h. es ist festzustellen, ob das Dienstleistungselement gegenüber der Speiselieferung qualitativ überwiegt (EuGH-Urteile vom 10.03.2005 Rs. C-491/03 - Hermann -, EuGHE I 2005, 2025, HFR 2005, 482 und vom 02.05.1996 Rs. C-231/94 - Faaborg-Gelting-Linien -, EuGHE I 1996, 2395, BStBl II 1998, 282; BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 55/04, BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480 und vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132).

    Insbesondere zählt die verzehrfertige Zubereitung von Lebensmitteln im Sinne eines Kochens, Bratens, Backens o. Ä. nicht zu den Dienstleistungselementen, die bei der gebotenen Gesamtwürdigung als notwendige Vorstufe der Lebensmittelvermarktung außer Betracht zu bleiben haben (BFH-Urteil vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132).

  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH darf sie indes nur angewandt werden, soweit es zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen unbedingt erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 29.05.1997 Rs. C-63/96 - Skripalle -, EuGHE I 1997, 2847, HFR 1997, 617).

    Eine Sondermaßnahme, die auch für diesen Fall eine Besteuerung auf der Grundlage der für die Leistung angefallenen Kosten vorschreibt, ist nicht erforderlich und kann daher nicht auf Art. 27 der 6. EG-Richtlinie gestützt werden (EuGH-Urteil vom 29.05.1997 Rs. C-63/96 - Skripalle -, EuGHE I 1997, 2847, HFR 1997, 617).

    Für diesen Fall folgt der Senat der Auffassung des Generalanwalts Fennelly in seinen Schlussanträgen vom 27.02.1997 im Verfahren Skripalle (Rs. C-63/96, EuGHE I 1997, 2847) und des Niedersächsischen FG im Urteil vom 19.02.2009 5 K 291/04 (EFG 2009, 883), dass eine Nichtveröffentlichung einer stillschweigend durch Fristablauf als erteilt geltenden Sonderermächtigung der Anwendbarkeit der auf ihr beruhenden nationalen Regelung nicht entgegen steht.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-491/03

    Hermann - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln; d. h. es ist festzustellen, ob das Dienstleistungselement gegenüber der Speiselieferung qualitativ überwiegt (EuGH-Urteile vom 10.03.2005 Rs. C-491/03 - Hermann -, EuGHE I 2005, 2025, HFR 2005, 482 und vom 02.05.1996 Rs. C-231/94 - Faaborg-Gelting-Linien -, EuGHE I 1996, 2395, BStBl II 1998, 282; BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 55/04, BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480 und vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132).

    Da die Vermarktung eines Gegenstands immer mit minimalen Dienstleistungen, wie z. B. dem Darbieten der Waren in Regalen und dem Ausstellen einer Rechnung verbunden ist, haben derartige, notwendig mit der Vermarktung eines Gegenstands verbundene Dienstleistungen bei der Beurteilung des jeweiligen Dienstleistungsanteils außer Betracht zu bleiben (EuGH-Urteil vom 10.03.2005 Rs. C-491/03 - Hermann -, EuGHE I 2005, 2025, HFR 2005, 482).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Bei Rechtsgeschäften zwischen nahestehenden Personen besteht - wie auch der EuGH in dem vorgenannten Urteil eingeräumt hat - grundsätzlich eine gewisse Gefahr der Steuerhinterziehung oder -umgehung (BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 39/06, BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786).

    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob auch dann die (volle) Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG anzusetzen ist, wenn das vereinbarte Entgelt zwar niedriger ist als das marktübliche Entgelt, letzteres jedoch unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage liegt (so Abschn. 158 Abs. 1 Satz 5 UStR), oder ob in derartigen Fällen im Hinblick auf die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts eine "Deckelung" der Bemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt vorzunehmen ist (offen gelassen im BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 39/06, BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786 mit Hinweis auf Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Rn. 443).

  • BFH, 10.08.2006 - V R 38/05

    Steuersatz für die Abgabe von Mittagessen in Schulen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (z. B. BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 38/05, BFHE 214, 480, BStBl II 2007, 482; vom 26.10.2006 V R 59/04, BFHE 215, 360, BStBl II 2007, 487; vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132 und vom 01.04.2009 XI R 3/08, BFH/NV 2009, 1469).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BFH auch Verzehrvorrichtungen, die einem Dritten gehören, in die erforderliche Gesamtwürdigung einzubeziehen sind, wenn sie zumindest auch im Interesse des leistenden Unternehmers zur Verfügung gestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 10.08.2006 V R 38/05, BFHE 214, 480, BStBl II 2007, 482 m. w. N.).

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln; d. h. es ist festzustellen, ob das Dienstleistungselement gegenüber der Speiselieferung qualitativ überwiegt (EuGH-Urteile vom 10.03.2005 Rs. C-491/03 - Hermann -, EuGHE I 2005, 2025, HFR 2005, 482 und vom 02.05.1996 Rs. C-231/94 - Faaborg-Gelting-Linien -, EuGHE I 1996, 2395, BStBl II 1998, 282; BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 55/04, BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480 und vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132).

    Zur Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen und Getränken unterscheidet der EuGH zwischen Restaurationsumsätzen, die durch eine Reihe von Dienstleistungen und Vorgängen gekennzeichnet sind, von denen nur ein Teil in der Lieferung von Nahrungsmitteln besteht, und Umsätzen, die sich auf "Nahrungsmittel zum Mitnehmen" beziehen (EuGH-Urteil vom 02.05.1996 Rs. C-231/94 - Faaborg-Gelting-Linien -, EuGHE I 1996, 2395, BStBl II 1998, 282).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die Nichtveröffentlichung des Ermächtigungsantrags der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG führt, da sich aus Art. 27 der 6. EG-Richtlinie keine derartige Veröffentlichungspflicht ergibt (vgl. EuGH-Urteil vom 29.04.2004 Rs. C-17/01 - Sudholz -, EuGHE I 2004, 4243, BStBl II 2004, 806 Rn. 25).

    Der Senat versteht die Ausführungen in Rn. 32 ff. des EuGH-Urteils vom 29.04.2004 Rs. C-17/01 - Sudholz - (EuGHE I 2004, 4243, BStBl II 2004, 806) jedoch einschränken dahingehend, dass sie nur solche Sonderermächtigungen betreffen, die - wie in dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall - auf einem förmlichen Entscheidung des Rates beruhen.

  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Bei einem Streitwert von 331.218.- EUR und einem Unterliegen in Höhe von 9.264.- EUR kann ein Unterliegen "nur zu einem geringen Teil" jedoch nicht angenommen werden (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 21.04.2005 V R 11/03, BStBl II 2007, 63 m. w. N.).
  • BFH, 18.02.2009 - V R 90/07

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Popkorn und Nachos im Kino

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Kommt zusätzlich zu einer derartigen Zubereitung ein weiteres nicht nur unwesentliches Dienstleistungselement hinzu, liegt regelmäßig ein qualitatives Überwiegen der Dienstleistungselemente und somit eine der Regelbesteuerung unterliegende Dienstleistung und keine steuerbegünstigte Lebensmittellieferung vor (Heidner, UR 2009, 217; vgl. auch BFH-Urteil vom 18.02.2009 V R 90/07, BFHE 225, 210, HFR 2009, 1123; FG Köln, Urteil vom 06.05.2009 15 K 1154/05, EFG 2009, 1261).
  • BFH, 10.08.2006 - V R 55/04

    Umsatzsteuersatz für Leistungen eines Mahlzeitendiensts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln; d. h. es ist festzustellen, ob das Dienstleistungselement gegenüber der Speiselieferung qualitativ überwiegt (EuGH-Urteile vom 10.03.2005 Rs. C-491/03 - Hermann -, EuGHE I 2005, 2025, HFR 2005, 482 und vom 02.05.1996 Rs. C-231/94 - Faaborg-Gelting-Linien -, EuGHE I 1996, 2395, BStBl II 1998, 282; BFH-Urteile vom 10.08.2006 V R 55/04, BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480 und vom 18.12.2008 V R 55/06, BFHE 223, 539, UVR 2009, 132).
  • FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs.

  • FG Köln, 06.05.2009 - 15 K 1154/05

    Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (sog.

  • BFH, 01.04.2009 - XI R 3/08

    Steuersatz für die Leistungen eines Partyservices bei Gedeckgestellung

  • BFH, 26.10.2006 - V R 59/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens -

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