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   FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03   

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FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03 (https://dejure.org/2006,20290)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.08.2006 - 1 K 982/03 (https://dejure.org/2006,20290)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. August 2006 - 1 K 982/03 (https://dejure.org/2006,20290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von Einkünften aus einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesiologie; Ausübung nur noch besonders wichtiger oder besonders schwieriger Aufträge durch den Freiberuflichen in seiner Gesellschaft als Zeichen der Ausübung eines Gewerbebetrieb; Absetzbarkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - freiberufliche Tätigkeit bei einer Praxis für Anästhesiologie mit angeschlossenem Druckkammerzentrum; Eigenverantwortlichkeit des Arztes; Tätigkeitsmittelpunkt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - freiberufliche Tätigkeit bei einer Praxis für Anästhesiologie mit angeschlossenem Druckkammerzentrum - Eigenverantwortlichkeit des Arztes - Tätigkeitsmittelpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jed.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer droht bei Einstellung von Ärzten in privaten Praxen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerblichkeit der Einkünfte von Ärzten bei Beschäftigung weiterer angestellter Ärzte

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1916
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.10.1987 - X B 54/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03
    Weiter stellt der BFH in ständiger Rechtsprechung dar, dass nach dem Gesetzeswortlaut dem Tatbestandsmerkmal "eigenverantwortlich" gegenüber dem Tatbestandsmerkmal "leitend" eine selbstständige und ergänzende Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Beschluss vom 07.10.87, X B 54/87, BStBl. 1988 II 17 m.w.N.).

    Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist deshalb bereits dann überschritten, wenn der Steuerpflichtige sich nur noch um besonders wichtige oder besonders schwierige Aufträge selbst kümmert, die einfachen oder weniger bedeutsamen aber ganz seinen Mitarbeitern überlässt (vgl. BFH, Beschluss vom 07.10.87, ... X B 54/87, BStBl. 1988 II 17, m.w.N.).

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03
    Das eigenverantwortliche Handeln muss "den Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen tragen (vgl. BFH, Urteil vom 01.02.90, IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507).
  • BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03

    (Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03
    Auf der Grundlage dieses Verständnisses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen unbeschränkten Werbungskostenabzug dann nicht erfüllt, wenn der qualitative Schwerpunkt einer Betätigung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt und wenn der Aufgabenbereich eines Steuerpflichtigen so vielfältig und gestreut ist, dass seine Betätigung keinem konkreten Mittelpunkt zugeordnet werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 23.05.06, VI R 21/03, DStZ 2006, 485, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.03.2012 - 2 K 336/12

    Freiberufliche Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie trotz

    Das FA beruft sich zudem auf das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (FG) vom 24. August 2006 1 K 982/03 EFG 2006, 1916.

    Zur Begründung der hiergegen erhobenen Klage trägt die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 1 K 30035/02 EFG 2006, 1916 ergänzend vor, dass von einer eigenverantwortlichen Tätigkeit auch dann noch auszugehen sei, wenn der angestellte Arzt zwar eigenverantwortlich tätig werde, dies sich aber aus der Sicht des Patienten als Tätigkeit des Praxisinhabers darstelle.

    Aus Sicht des Beklagten weicht der Senat mit seiner Entscheidung von der Entscheidung des 1. Senats des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 1 K 982/03 EFG 2006, 1916 ab.

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im

    Diese Abgrenzung kann indessen im Falle eines häuslichen Arbeitszimmers nicht nach den Verhältnissen der Gesellschaft, sondern nur nach den Verhältnissen der Gesellschafter vorgenommen werden (FG-Berlin, Urteil vom 10. Juli 2006  8 K 8092/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1890; vgl. auch zur Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf das häusliche Arbeitszimmer eines im Rahmen einer Mitunternehmerschaft tätigen Anästhesisten FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. August 2006  1 K 982/03, EFG 2006, 1916).
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