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   VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07   

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VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07 (https://dejure.org/2007,17475)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 1 K 993/07 (https://dejure.org/2007,17475)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 1 K 993/07 (https://dejure.org/2007,17475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Anforderung an die substantiierte Darlegung eines behaupteten einmaligen Cannabiskonsums; Trennungsvermögen als Prüfkriterium der Kraftfahrereignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Grund drogenkonsumbedingter Fahruntüchtigkeit; Annahme der Identität von Wirkungszeit und Nachweiszeit bei THC

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einmaliger Cannabiskonsum muss dargelegt werden!

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Ein Fahrerlaubnisinhaber, der am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er Cannabinoide im Blut hat (hier: 1,2 ng/ml THC; 12, 0 ng/ml THC-COOH) muss, wenn er sich darauf beruft, substantiiert darlegen, dass es sich um einen einmaligen bzw. erstmaligen Cannabiskonsum gehandelt hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21. Februar 2007; 10 S 2302/06; VRS 112, Nr. 108).

    Denn im Hinblick darauf, dass die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffes und schließlich der Feststellung dieses Umstandes bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle eher selten auftreten dürfte, bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (vgl. nunmehr ausdrücklich zu dieser Mitwirkungsobliegenheit: VGH Bad.-Württ. Urt. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VENSA = VRS 112, Nr. 108 = Blutalkohol 44, 190; dies aus § 86 Abs. 1 Satz 1, erster Hs. VwGO herleitend: VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 26.6.2006 - 2 K 1761/01 - Juris [Kläger bestreitet trotz positiver Probe, Betäubungsmittel genommen zu haben, bleibt aber jeden substantiierten Vortrag schuldig]).

  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 1 K 1914/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Abgrenzung der Konsumformen bei Cannabis -

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Mit Beschluss der Kammer vom 9.1.2006 (1 K 1914/05 - veröffentlicht in VENSA und Juris) wurde der Eilantrag des Klägers abgelehnt.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Akteninhalt (jeweils ein Heft des Landratsamts und des RP ... sowie ein Heft Gerichtsakten des Eilverfahrens 1 K 1914/05) Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach Erwerb und

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Denn im Hinblick darauf, dass die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffes und schließlich der Feststellung dieses Umstandes bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle eher selten auftreten dürfte, bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (vgl. nunmehr ausdrücklich zu dieser Mitwirkungsobliegenheit: VGH Bad.-Württ. Urt. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VENSA = VRS 112, Nr. 108 = Blutalkohol 44, 190; dies aus § 86 Abs. 1 Satz 1, erster Hs. VwGO herleitend: VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 26.6.2006 - 2 K 1761/01 - Juris [Kläger bestreitet trotz positiver Probe, Betäubungsmittel genommen zu haben, bleibt aber jeden substantiierten Vortrag schuldig]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Der sichere Nachweis der Fahruntüchtigkeit des Betreffenden wird ebenso wenig vorausgesetzt wie seine Kenntnis oder Einschätzung (vgl. ausführlich (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135; Beschl. v. 15.11.2005 - 10 S 2143/05 - und Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04, jeweils in VENSA und in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 2143/05

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Der sichere Nachweis der Fahruntüchtigkeit des Betreffenden wird ebenso wenig vorausgesetzt wie seine Kenntnis oder Einschätzung (vgl. ausführlich (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135; Beschl. v. 15.11.2005 - 10 S 2143/05 - und Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04, jeweils in VENSA und in Juris).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Anders als im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht ist die verwaltungsgerichtliche Praxis, die im Fahrerlaubnisrecht den Grenzwert von 1, 0 ng/ml für die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zugrunde legt, nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07
    Der sichere Nachweis der Fahruntüchtigkeit des Betreffenden wird ebenso wenig vorausgesetzt wie seine Kenntnis oder Einschätzung (vgl. ausführlich (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.3.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135; Beschl. v. 15.11.2005 - 10 S 2143/05 - und Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04, jeweils in VENSA und in Juris).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2011 - 6 K 1156/11

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einmaligem oder gelegentlichem

    Die Umkehr der Beweislast wird entweder mit der Unwahrscheinlichkeit des Antreffens nach Erstkonsum gerechtfertigt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, BA 44 (2007), 190 (= juris Rdn. 15); VG Freiburg, Urteil vom 2. August 2007 - 1 K 993/07 -, juris Rdn. 15, oder sie wird auf Untersuchungen zur Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss gestützt, die gezeigt hätten, dass auf eine aufgedeckte Alkoholfahrt zahlreiche unentdeckte kommen und es deswegen "erst recht jeglicher Wahrscheinlichkeit widerspricht, dass jemand bereits nach dem erst- und einmaligen Konsum von Drogen in eine polizeiliche Verkehrskontrolle geraten ist".
  • VG Freiburg, 20.09.2007 - 1 K 1764/07

    Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums; Anforderung an die substantiierte

    Dies gilt auch für den Fall, dass im Anschluss an einen früheren gelegentlichen Konsum von Cannabis eine anschließende (langjährige) vollständige, eine Zäsur begründende Abstinenz behauptet wird (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VENSA; ebenso, unter Herleitung aus § 86 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz VwGO: VG Freiburg, Urt. v. 2.8.2007 - 1 K 993/07 - VENSA sowie VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 26.6.2006 - 2 K 1761/01 - Juris).
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