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   OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12   

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https://dejure.org/2014,2647
OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12 (https://dejure.org/2014,2647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 KN 141/12 (https://dejure.org/2014,2647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 KN 141/12 (https://dejure.org/2014,2647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB
    Rechtmäßigkeit einer Überplanung einer vorhandenen Siedlung als Wochenendhausgebiet bei faktischer ungenehmigter Nutzung zum Dauerwohnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Überplanung einer vorhandenen Siedlung als Wochenendhausgebiet bei faktischer ungenehmigter Nutzung zum Dauerwohnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit einer Überplanung einer vorhandenen Siedlung als Wochenendhausgebiet bei faktischer ungenehmigter Nutzung zum Dauerwohnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhandene Siedlung kann als Wochenendhausgebiet überplant werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungspläne der Gemeinde Seevetal für Waldsiedlungen in Lindhorst wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überplanung einer Siedlung als Wochenendhausgebiet bauordnungsrechtlich trotz Dauernutzung zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bebauungspläne der Gemeinde Seevetal für "Waldsiedlungen" in Lindhorst wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überplanung einer Siedlung als Wochenendhausgebiet bauordnungsrechtlich trotz Dauernutzung zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzbaugebiet darf überplant werden! (IBR 2014, 504)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 512
  • NVwZ-RR 2014, 6
  • DÖV 2014, 497
  • BauR 2014, 1522
  • BauR 2014, 954
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1985 - 1 A 62/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Da die Antragsgegnerin an der unterstellten "Fehlentwicklung" im Plangebiet maßgeblich beteiligt sei, sei es rechtsstaatswidrig, das Risiko hierfür nun einseitig den Eigentümern aufzuerlegen; insoweit werde auf das Urteil des OVG Koblenz vom 22.8.1985 - 1 A 62/84 -, NVwZ 1986, 677, verwiesen.

    Zwar kann die Ausweisung eines Wochenendhausgebietes unter dem Gesichtspunkt des "Etikettenschwindels" unzulässig sein, wenn die planende Gemeinde tatsächlich die Beibehaltung einer ganz überwiegend vorhandenen Wohnnutzung beabsichtigt und mit der Ausweisung als Wochenendhausgebiet ausschließlich einen formalen Vorwand sucht, ihren Verpflichtungen der Daseinsvorsorge auszuweichen (OVG Koblenz, Urt. v. 22.8.1985 - 1 A 62/84 -, NVwZ 1986, 677 = BRS 44 Nr. 46, in juris nur Ls.).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Hierzu hat der Senat in seinem insoweit vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten - Urteil vom 8.9.2012 - 1 KN 129/07 -, DVBl. 2010, 1381 = juris-Rn. 220 ff., zu einer vergleichbaren Waldsiedlung ausgeführt:.

    Behelfsbauten aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs und der Nachkriegszeit genießen, soweit sie überhaupt seinerzeit materiell baurechtskonform errichtet wurden, spätestens seit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 keinen Bestandsschutz als Wohnbauten mehr (Nds. OVG, Urt. v. 4.10.1979 - VI A 45/76 - BRS 33 Nr. 103; Urt. v. 8.9.2010 - 1 KN 129/07 -, a.a.O., juris-Rn. 205; Beschl. v. 23.1.2014 - 1 LA 9/13 -, Vnb).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Zu den Festsetzungen, zu denen §§ 10 und 11 BauNVO (jeweils in Absatz 2 Satz 1) ermächtigt, gehören auch Festsetzungen nach dem Vorbild des § 1 Abs. 10 BauNVO (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 16).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Die Rechtsauffassung des Senats im Beschluss vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - (BRS 42 Nr. 55), dass den Gemeinden mit den Sondergebieten ein flexibel handhabbares Instrumentarium zur Verfügung steht und sie von den besonderen Anforderungen der Differenzierungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 ff. BauNVO freigestellt sind, hat der Verordnungsgeber bestätigt (BRDrucks 354/89 S. 40 f.).
  • OVG Thüringen, 28.05.2003 - 1 KO 42/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht;; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Das beginnt bei den Parzellenstrukturen: Überwiegend besteht das Plangebiet noch aus vergleichsweise riesigen Grundstücken, in die ohne erkennbare Systematik - wohl auf Pachtparzellen - eine Vielzahl kleinerer Baulichkeiten eingestreut ist; insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt deutlich von demjenigen, der Gegenstand des Urteils des OVG Weimar vom 28. Mai 2003 war (- 1 KO 42/00 -, BRS 66 Nr. 95).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Wie dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt ist (z.B. Urteile vom 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 und - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407), ist der Druck auf eine Ausweitung der baulichen Möglichkeiten häufig nicht gering.
  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Der Verordnungsgeber will die Gestaltungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung bei der Festsetzung von Sondergebieten gegenüber den Gebietsarten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO nicht beschränkt wissen (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - BRS 66 Nr. 221).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Wie dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt ist (z.B. Urteile vom 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 und - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407), ist der Druck auf eine Ausweitung der baulichen Möglichkeiten häufig nicht gering.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Ebenso ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ausweisung neuer Wohngebiete abwägungsfehlerfrei mit Blick auf die Folgekosten abgelehnt werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 = juris-Rn. 30).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12
    Mit Urteil vom 11.7.2013 - 4 CN 7.12 - NVwZ 2014, 72 = BauR 2013, 1992 = juris-Rn. 16 ff., dem der Senat folgt, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO den Satzungsgeber ermächtigt, in einem Sondergebiet, das der Erholung dient, vorhandene gebietsfremde Bauvorhaben wie Wohngebäude durch Festsetzungen zu sichern, sofern das gesamte Plangebiet trotz der bestandssichernden Festsetzungen sein Gepräge als Gebiet zu Erholungszwecken wahrt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1979 - VI A 45/76
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

    Erweist sich im Einzelfall als unaufklärbar, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist bzw. Bestandsschutz besteht, so geht das zu Lasten dessen, der dieses Recht für sich in Anspruch nimmt, im vorliegenden Falle also zu Lasten des Klägers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1988 - 4 B 33/88 -, juris Rn. 3, und Urt. v. 23.02.1979 - IV C 86.76 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris Rn. 69; Urt. v. 11.02.2014 - 1 KN 141/12 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 09.03.2012 - 1 LA 352/07 -, juris Rn. 74, und Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 3-4; Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 A 395/15 -, juris Rn. 37; OVG RP, Urt. v. 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Beschl. v. 30.03.2011 - 7 A 848/10 -, juris Rn. 17; a.A. Hauth, BauR 2015, 774, 779 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 1 KN 3/14

    Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; Jahresfrist; Abstufung eines

    Nachdem dies - über viele Jahre hinweg - unterblieben ist, konnte sich die Gemeinde - alternativ - aber auch dafür entscheiden, die "durchlöcherte" planerische Zielsetzung des 1999 beschlossenen Bebauungsplans durch eine Neukonzeption der städtebaulichen Ordnung des Plangebiets zu überwinden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.02.2014, 1 KN 141/12, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 15/12

    Die größtenteils ungenehmigt entstandene Wohnbebauung

    Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 11. Februar 2014 - 1 KN 15/12, 1 KN 67/12 und 1 KN 141/12 - drei Normenkontrollanträge gegen die Bebauungspläne "Lindhorst 1 + 2, 1. Änderung" und "Lindhorst 5" der Gemeinde Seevetal abgelehnt.
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