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   OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01   

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https://dejure.org/2003,5149
OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01 (https://dejure.org/2003,5149)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2003 - 1 KN 1620/01 (https://dejure.org/2003,5149)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 1 KN 1620/01 (https://dejure.org/2003,5149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Ausfertigungsfehler; Gewerbefläche; Landwirtschaft; Existenzgefährdung; Kompensationsflächen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 215 a Abs. 2 BauGB ; § 1 Abs. 3 BauGB; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG; § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen; Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche durch den Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes; Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 IV; ; BauGB § 1 V 3; ; BauGB § 1 VI; ; BauGB § 1a III; ; BauGB § 215a I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbegebiet auf Flächen eines arrondierten Hofgutes - Bekanntmachung, erneute; Erforderlichkeit des Bplans; Ersatzlandfläche; Existenzgefährdung; Kompensation, naturschutzrechtliche; Kompensationsflächen; Standortalternativen; Ziele der Landesplanung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen; Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche durch den Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes; Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche ...

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1442 (Kurzinformation)
  • BauR 2003, 1442 (Ls.)
  • BauR 2004, 376 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Zu den privaten Belangen, die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu beachten sind, gehört in hervorgehobener Weise das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - 4 C 38.71 -, BVerwGE 47, 144; Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506).

    Auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, a.a.O., und dem Bedürfnis der Antragstellerin, die Arrondierung des Gutes zu erhalten, ist die Argumentation der Antragsgegnerin nicht von der Hand zu weisen, mit den Festsetzungen der Gewerbeflächen auf Ackerland der Antragstellerin wachse dieser ein erheblicher Wert in Form des Baulandes zu, sie sei deshalb verpflichtet, auch Lasten in Form der Bereitstellung von Kompensationsflächen zu tragen.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 6.6.2002, a.a.O.) entschiedenen Fall geht es hier nicht darum, dass die Gemeinde die Flächen Privater für "gemeinnützige" Zwecke in Anspruch nimmt, und Flächen der öffentlichen Hand als "lukratives" Bauland festsetzt.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106).

    Ihr planerisches Ermessen umfasst die Entscheidung, in welchem Umfang sie Gemeindegebietsteile zur Unterbringung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellt (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Das ist bereits dann der Fall, wenn die Gemeinde für ihre Planung hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann, welche die konkrete Bauleitplanung nach Maßgabe der vom Baugesetzbuch allgemein verfolgten Ziele vernünftigerweise gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).

    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Er löst für den Eigentümer im Plangebiet keine die negative Baufreiheit überwindende Realisierungsverpflichtung aus (BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 4 BN 5.98 -, NVwZ-RR 1998, 543).

    Entwicklungssatzung und Bebauungsplan verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und sind deshalb getrennt nach unterschiedlichen Rechtsvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 4 BN 5.98 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1996 - 6 K 5436/93

    Naturschutzrecht, Eingriffsregelung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Die planende Gemeinde muss in ihrer Abwägung nur den Gesichtspunkten nachgehen, die sie "sieht" beziehungsweise die sie "sehen muss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NuR 1997, 289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1997 - 7a D 7/94

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Landwirtschaftlicher Betrieb; Deckung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb (teilweise) überplant, darf der Satzungsgeber zur Lösung des durch eine Planung mit dieser Zielsetzung ausgelösten Konflikts auf die im Umlegungsverfahren sowie im Enteignungsverfahren gegebenen Möglichkeiten abstellen (OVG Münster, Urt. v. 6.6.1997 - 7 a D 7/94.NE -, in Juris, nur Leitsatz).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Die planende Gemeinde muss in ihrer Abwägung nur den Gesichtspunkten nachgehen, die sie "sieht" beziehungsweise die sie "sehen muss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NuR 1997, 289).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Dass das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und dass in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann, hat nicht zur Folge, dass - anders als im Fachplanungsrecht - schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind (BVerwG, Beschl. v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, NVwZ 1991, 873 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 -, DVBl. 1999, 704).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Deshalb sind alle betroffenen und schutzwürdigen privaten Interessen, soweit sie sich aus dem Eigentum und seiner Nutzung herleiten lassen, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 11.3.1998 - 4 BN 6.98 -, NVwZ 1998, 845).
  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2000 - 1 K 5178/98

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Folgekosten;

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08

    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der

    Grundlage der jetzt streitigen Entwicklungsmaßnahme ist der am 7. Juni 1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 111 "Gewerbe- und Industriepark B. -Nordwest", den die Antragstellerin aus Sorge um eine Existenzgefährdung ihres landwirtschaftlichen Betriebs, den sie in seinem bisherigen Bestand erhalten möchte, erfolglos mit einem Normenkontrollverfahren angegriffen hat (Urt. v. 27.5.2003 - 1 KN 1620/01 -, RdL 2004, 344).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Ein gegen diesen Bebauungsplan gerichteter Normenkontrollantrag der Klägerin blieb vor dem ersten Senat des erkennenden Gerichts erfolglos (vgl. Urt. v. 27.5.2003 - 1 KN 1620/01 -).

    Im gerichtlichen Verfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Vechta (1 KN 1620/01) hat die Klägerin vielmehr noch im Jahr 2003 bezweifelt, dass es überhaupt einen Bedarf für die Ausweisung von Gewerbeflächen gebe; es seien noch andere, nicht absetzbare gewerblich nutzbare Flächen frei.

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