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   OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04   

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https://dejure.org/2005,3686
OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04 (https://dejure.org/2005,3686)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2005 - 1 KN 297/04 (https://dejure.org/2005,3686)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2005 - 1 KN 297/04 (https://dejure.org/2005,3686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen durch einfachen Bebauungsplan; Zulässigkeit einer Veränderungssperre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 35 Abs. 2 BauGB; § 36 BauGB; § 14 Abs. 1 BauGB; § 30 Abs. 1 BauGB; § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde durch einfachen Bebauungsplan; Verhinderung der Zersiedlung eines Außenbereichs; Hinreichende Konkretisierung einer Veränderungssperre; Verlängerung der Geltungsdauer einer Veränderungssperre; ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 I; ; BauGB § 14 I; ; BauGB § 35 I Nr. 1; ; BauGB § 35 I Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen - Intensivtierhaltung; Konkretisierung der Planung; Veränderungssperre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre zur Steuerung von Intensivtierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde durch einfachen Bebauungsplan; Verhinderung der Zersiedlung eines Außenbereichs; Hinreichende Konkretisierung einer Veränderungssperre; Verlängerung der Geltungsdauer einer Veränderungssperre; ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 463 (Ls.)
  • BauR 2006, 1352
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist deshalb nicht zu fordern (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, NVwZ 1994, 685).

    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Von der Gemeinde kann nicht verlangt werden, dass sie sich bereits zu Beginn des Aufstellungsverfahrens auf ein bestimmtes Planungsergebnis festlegt; es ist gerade Sinn der Vorschriften über die Planaufstellung, dass der Bebauungsplan innerhalb des Planungsverfahrens - insbesondere unter Beachtung des Abwägungsgebotes - erst erarbeitet wird (BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = ZfBR 2004, 460 = BauR 2004, 1252).

    Das Recht - und die Pflicht - der Gemeinde, ihre Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB), wird durch die Erteilung des Einvernehmens zu einem konkreten Bauvorhaben nicht berührt (BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121, 128) ist eine Veränderungssperre nur dann im Rechtssinne erforderlich, wenn der Inhalt der beabsichtigten Planung hinreichend konkret bestimmt ist.

    Erforderlich sind deshalb positive Vorstellungen vom künftigen Planinhalt (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558).

  • BVerwG, 21.06.1983 - 4 B 68.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Denn die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen begründet nicht die Bebaubarkeit der Flächen, auf die sie sich bezieht, sondern setzt sie voraus (BVerwG, Beschl. v. 21.6.1983 - 4 B 68.83 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 203; König, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 23 Rdnr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 18. Juni 2003 (- 1 KN 56/03 -, ZfBR 2003, 790 = UPR 2003, 454) eine Veränderungssperre, mit der nahezu das gesamte Gemeindegebiet für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Festsetzung von Sondergebieten für Anlagen zur Windenergienutzung gesichert werden sollte, für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 B 55.04

    Inhalt und Ausprägung des "Erfordernisses einer förmlichen Planung" als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Ob ein Koordinierungsbedürfnis vorliegt, das nach einem planerischen Ausgleich verlangt, hängt im Wesentlichen vom Umfang des Vorhabens und davon ab, ob es sich problemlos in seine Umgebung einordnen lässt (BVerwG, Beschl. v. 11.8.2004 - 4 B 55.04 -, BauR 2005, 832 = InfoBRS 2005, Heft 2 S. 13).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Die Gemeinde darf städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BRS 50 Nr. 9).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Da die Veränderungssperre ihre Bauabsichten verhindert, ist die Antragstellerin berechtigt, einen Normenkontrollantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
    Erforderlich sind deshalb positive Vorstellungen vom künftigen Planinhalt (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01

    Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    (4) Entgegen einigen in der Literatur geäußerten Stimmen (Nicolai DB 2006, 670, 673; Simon/Kock/Halbsguth ZIP 2006, 726, 727 f.; Laskawy/Lomb EWiR 2006, 507, 508; Zerres NJW 2006, 3533, 3537, der andernfalls eine Vorlagepflicht zum EuGH annimmt; diff. Melot de Beauregard NJW 2006, 2522, 2525; aA Reichold JZ 2006, 725, 727; Thüsing NZA 2006, 473, 474 f.; Buschmann AuR 2006, 204, 206) steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2006 (- C-499/04 - "Werhof" EuGHE I 2006, 2397) der wortlautorientierten Auslegung der Verweisungsklausel nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    In der Sache ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt und bedarf - zumal dies auch der Antragsteller akzeptiert - keiner erneuten grundsätzlichen Herleitung, dass Gemeinden die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern dürfen (Senatsurt. v. 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ; vgl. auch Schrödter, AUR 2011, 177, 866 ff. mit weiteren Nachweisen), und dass sie festsetzungstechnisch hierfür - als eine von mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten - das Instrument der Sondergebietsausweisung verwenden und die Art der Nutzung hierbei unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festsetzen dürfen, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 -, DVBl. 2002, 1121 - Laupheim; Beschl. v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259 ; vgl. auch Senatsurt. v. 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, juris - zur GIRL; Reidt, BauR 2011, 1444, 1454).

    In seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) hat der Senat im dortigen Fall 3, 06 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. 1,64 Großvieheinheiten pro Gesamtfläche als "Belastungsgebiet" zugrunde gelegt; in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ) ist er in Bezug auf die Viehdichte im Gemeindegebiet der dortigen Antragsgegnerin (Stand 2001) davon ausgegangen, dass diese mit 2, 92 die zweithöchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten pro ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betrug und mit 2, 41 die höchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten je ha Gemeindefläche.

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2009 - 1 MN 289/08

    Steuerung der gemeindeweiten Zulassung von Tierhaltungsanlagen durch einfachen

    Zwar ist eine Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen durch einfachen, praktisch gemeindeweiten Bebauungsplan nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zulässig (Urt. v. 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120; Beschl. v. 8.2.2008 - 1 MN 346/07 -, n.v.).

    Anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 7.10.2005 (- 1 KN 297/04 -, a.a.O.) entschiedenen Fall hat die Antragsgegnerin auch keine konkreten städtebaulichen Fehlentwicklungen in ihrem Gebiet aufgezeigt, die ein Entgegenwirken in eine ganz bestimmte Richtung erfordern und vorzeichnen.

    Insofern lassen sich die hier erfolgten "Vorarbeiten" an Umfang und Substanz nicht mit dem vergleichen, was der Senat bei seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120), aber auch noch bei seinem Beschluss vom 8. Februar 2008 (- 1 MN 346/07 -, n.v.) vorgefunden hat, wobei sich der Senat schon bei letzterem über einige Bedenken hinwegsetzen musste.

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2017 - 1 LC 17/16

    Außenbereich; Ferkelaufzucht; Privilegierung; Schweinehaltung; gewerbliche

    Der Senat hat sich dem u.a. mit Urteil vom 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, BRS 69 Nr. 118 = juris Rn. 24 f., angeschlossen und ist dabei auch auf zwischenzeitliche Kritik eingegangen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 8 B 572/09

    Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen

    OVG S.-A., Urteil vom 6.2.2004 - 2 L 5/00 -, juris, Rn. 34 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, BRS 69 Nr. 118 und Beschluss vom 6.11.2007 - 12 ME 309/07 -, juris, Rn. 12 f.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 1 KN 87/18

    Auslegungsbekanntmachung; Freihalteplanung; Tierhaltungsanlage;

    Das ist ein legitimes Planungsziel, auch wenn es mehr auf Bewahrung des Vorhandenen als auf Veränderung abzielt (vgl. dazu m. w. N. Senat, Beschluss vom 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, juris Rn. 33 = BRS 69 Nr. 118).
  • VG Stade, 02.06.2008 - 2 B 475/08

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zurückstellung einer Genehmigung eines

    Selbst bei Bebauungsplänen sei ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zurückstellung nicht zu fordern (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 7. Oktober 2005 - 1 KN 297/04 - zitiert nach Juris unter Hinweis auf ständige Rechtsprechung des BVerwG).

    Das würde dem Charakter des Planverfahrens zuwiderlaufen, dessen Ziel es ist, insbesondere unter Beachtung des Abwägungsgebotes einen Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderung oder Teilflächenänderung im Sinne von § 5 Abs. 2 BauGB erst zu erarbeiten (vgl. zur parallelen Fragestellung bei § 14 BauGB - Nds. OVG - 1 KN 297/04 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach §

    Dies ist ein legitimes Planungsziel, auch wenn es mehr auf Bewahrung des Vorhandenen denn auf Veränderung abzielt (Senat, Beschluss vom 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11

    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der

    Unter Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, BRS 69 Nr. 118) wird als Ziel formuliert, den Eingriff für die Privilegierung möglichst gering zu halten und nur das Massenphänomen Tierhaltungsanlagen angesichts akuten Regelungsbedarfs zu steuern.

    Der Senat hatte schon in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 = AuR 2006, 204 = BRS 69 Nr. 118) die Absicht der Gemeinde, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen im Gemeindegebiet durch einen einfachen Bebauungsplan zu steuern, um die Zersiedlung ihres Außenbereichs zu begrenzen und die Erholungsfunktion der noch unzersiedelten Landschaft zu stärken, als grundsätzlich sicherungsfähiges Ziel anerkannt.

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    (Urt. v. 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07

    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 12 ME 309/07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge einer

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 1 MN 157/13

    Ausschließliche Bekanntgabe von Satzungen nach dem Baugesetzbuch im Internet

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 1 KN 66/14

    Anstoßwirkung; Außenbereich; einfacher Bebauungsplan; Bebauungsplan; Teilbarkeit;

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von

  • VG Münster, 23.04.2010 - 10 K 2567/08

    Anspruch auf Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wegen

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