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   OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07   

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OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07 (https://dejure.org/2011,2678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2011 - 1 KN 356/07 (https://dejure.org/2011,2678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2011 - 1 KN 356/07 (https://dejure.org/2011,2678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle gegen innerstädtische Entlastungsstraße; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung von Artenschutzfragen; Ausgleich von Eingriffen; Berücksichtigung von Trassenalternativen; Berücksichtigung einer planerischen Vorbelastung durch den ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BauGB; § 1 Abs 7 BauGB
    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Umgebungsschutz; plangegebene Vorbelastung; Vorbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1026
  • DÖV 2011, 781
  • ZfBR 2011, 690
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (66)

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07
    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.05.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , u. v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448).

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 25. November 2009 (- 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448) ausgeführt:.

    Zu den Anforderungen an eine Alternativenprüfung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. November 2009 (- 1 KN 141/07 -, DVBl 2010, 448 ) auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen (vgl. ferner OVG Koblenz, Urt. v. 32.2.2011 - 8 C 10696/10 -, juris; Winter, NuR 2010, 601 , Weyrauch, BauR 2011, 446 ):.

    Zu einer vergleichbaren Fallgestaltung hat der Senat in seinem Urteil vom 25. November 2009 (- 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448) ausgeführt:.

    Auch der Anspruch auf angemessene Entschädigung, der unter bestimmten Voraussetzungen nach § 42 BImSchG besteht, setzt eine solche Festsetzung nicht voraus (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572 ; vgl. auch Senatsurt. v. 25.11.2009 - 1 KN 141.07 -, DVBl. 2010, 448).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07
    Sie ist befugt, Alternativen, die sich aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 ; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f.).

    Der Planfeststellungsbehörde ist bei der Trassenprüfung ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung jeweils nach dem erreichten Planungsstand und den bereits im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richten (vgl. Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 250; Beschluss vom 26. Juni 1992 a.a.O. S. 92).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteile vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 249 f. und vom 20. Mai 1999 a.a.O. sowie Beschluss vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 ).".

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07
    Sie ist befugt, Alternativen, die sich aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 ; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteile vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 249 f. und vom 20. Mai 1999 a.a.O. sowie Beschluss vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 ).".

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es nur, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448, u. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026).

    Soweit die Anlegung einer Tiefgarage mit unmittelbarer Zufahrt u.a. zur Uelzener Straße nicht näher in Betracht gezogen wurde, wäre einer darauf bezogenen Rüge nur näher nachzugehen, wenn die Antragstellerin substantiiert darlegte, dass sich eine solche Alternative zur Prüfung aufdrängte (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris; in DVBl. 2011, 1026 und ZfBR 2011, 690 jeweils nicht vollständig abgedruckt).

    Jedenfalls bei einer großräumigen, isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan legt der Senat Anforderungen an die Alternativenprüfung zugrunde, die denjenigen des Fernstraßenplanungsrechts entsprechen (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08

    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der

    v. 30.5.2001 - 1 K 389/00 -, NVwZ-RR 2002, 98, u.v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026 = ZfBR 2011, 690 ), weil § 165 BauGB anders als § 9 BauGB keine näheren Vorgaben für den Inhalt einer Entwicklungssatzung macht und damit die Bedeutung der Begründung erhöht.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

    Dem Plangeber obliegt es deshalb, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 -, ZfBR 1997, 320 = BauR 1997, 978 = juris Rn. 14; Senatsurt. v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448 = juris Rn. 125 m.w.N.; v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026 = juris Rn. 100 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 55/20

    Anpassungspflicht; Beeinträchtigungsverbot; Einrichtungshaus; Integrationsgebot;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine frühere, nicht ausgenutzte und obsolet gewordene oder aus anderen Gründen als unwirksam anzusehende Planung die Wirkung des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht auslösen ( Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, BRS 77 Nr. 263 = ZfBR 2011, 690 = juris Rn. 118).

    Dies entspricht auch dem Ausgleichsgedanken des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB , der nur - in der Bilanz - Verschlechterungen entgegenwirken soll ( Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, BRS 77 Nr. 263 = ZfBR 2011, 690 = DVBl 2011, 1026 = juris Rn. 117).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den

    Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Baurecht bereits ausgenutzt und ob es vor oder nach der Geltung der Eingriffsregelung entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2012 - 4 BN 31.11 -, juris Rn. 3 f. = BauR 2012, 1067 = BRS 79 Nr. 43; Senat, Urt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, juris Rn. 115 ff. = ZfBR 2011, 690 = BRS 77 Nr. 263).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Ob Anforderungen des Artenschutzes eingehalten werden, ist ebenfalls (nur) eine Frage der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. dazu das Urt. des Senats v. 15. April 2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026 = ZfBR 2011, 690 m.w.N.; Urt. v. 25. November 2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448).
  • VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11

    Gerichtliche Abwägung bei der Wendung eines mittelbar betroffenen

    Einer derart niedrigen Mauer kann eine einschnürende oder optische bedrängende Wirkung nicht beigemessen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.04.11 - 1 KN 356/07, Juris zu einen gegenüber einer denkmalgeschützten Villa errichteten 6 m hohen Lärmschutzwall).
  • VG Hannover, 20.12.2011 - 12 B 3203/11

    Abwägung; Eigentum; Hochwasserschutz; Hochwasserschutzwand; Planfeststellung;

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung eine einschnürende bzw. optisch bedrängende Wirkung gegenüber einer denkmalgeschützten Villa sogar bei einem Lärmschutzwall/-wand mit einer Höhe von 6 m, also einer rund 15 Mal höheren Anlage, verneint hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.04.2011 - 1 KN 356/07, juris).
  • VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10

    Herleitung eines subjektiv-öffentlichen Rechts aus den Festsetzungen eines

    Sie ist daran nicht rechtssatzartig gebunden, sondern kann in gewissem Maße in der Abwägung mit anderen Gesichtspunkten selbst darüber entscheiden, was den Betroffenen zumutbar ist und eine Überschreitung der Werte zulassen (BVerwG, Urt. v. 22.03.2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 [BVerwG 22.03.2007 - BVerwG 4 CN 2.06] sowie [...] Normenkontrollantrag zu der Planung eines neuen Wohngebietes an einer vorhandenen Straße; Nds. OVG, Urt. v. 15.04.2011 - 1 KN 356/07 - [...] - ebenfalls Normenkontrolle).
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