Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16   

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https://dejure.org/2017,43382
OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16 (https://dejure.org/2017,43382)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2017 - 1 KN 54/16 (https://dejure.org/2017,43382)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 (https://dejure.org/2017,43382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB; § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB; § 50 S. 1 BImSchG; § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ROG
    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Planung eines sonstigen Sondergebiets "Krematorium" im Außenbereich; Bestimmung der Zumutbarkeit von Gerüchen für Trauergäste eines Krematoriums

  • IWW

    § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB, § 50 S 1 BImSchG, § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ROG
    BauGB, BImSchG, ROG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung eines Sondergebietes "Krematorium" im Außenbereich

  • rechtsportal.de

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Planung eines sonstigen Sondergebiets "Krematorium" im Außenbereich; Bestimmung der Zumutbarkeit von Gerüchen für Trauergäste eines Krematoriums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung eines Sondergebiets "Krematorium": Geruchsschutz schon in Bebauungsplan!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Krematorium im Außenbereich nur bei ausreichendem Geruchsschutz der Arbeitnehmer zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bebauungsplan: Bauvorhaben im Außenbereich ist nur bei ausreichendem Geruchsschutz dort tätiger Arbeitnehmer zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bebauungsplan: Bauvorhaben im Außenbereich ist nur bei ausreichendem Geruchsschutz dort tätiger Arbeitnehmer zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krematorium im Außenbereich nur bei ausreichendem Geruchsschutz der Arbeitnehmer zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 165
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Dem entspricht es, dass die GIRL, die im Übrigen nicht rechtssatzartig, sondern nur als sachverständige Stellungnahme Berücksichtigung finden kann (BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = juris Rn. 22; v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12), für Wohngebiete und andere dauerhaft genutzte Gebiete die Belästigungswirkung nach Maßgabe der über das Jahr betrachteten Häufigkeit von Geruchseinwirkungen bemisst.

    Hierfür hätte die Antragsgegnerin jedoch zum einen den Schutzanspruch der selbst im Außenbereich gelegenen Gaststätte unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte sowie unter Beantwortung der Frage aufklären müssen, ob nicht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.6.2017 (- 4 C 3.16 -, juris Rn. 13 m.w.N.) dargelegten Grundsätze zur Berücksichtigung einer Vorbelastung bei der Bestimmung der zumutbaren Immissionen hier den Nutzern der Gaststätte die Hinnahme von Immissionen im bis immerhin 2012 bestehenden Umfang auferlegen würden.

    Dem entspricht es, dass die GIRL, die im Übrigen nicht rechtssatzartig, sondern nur als sachverständige Stellungnahme Berücksichtigung finden kann (BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = juris Rn. 22; v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12), für Wohngebiete und andere dauerhaft genutzte Gebiete die Belästigungswirkung nach Maßgabe der über das Jahr betrachteten Häufigkeit von Geruchseinwirkungen bemisst.

    Hierfür hätte die Antragsgegnerin jedoch zum einen den Schutzanspruch der selbst im Außenbereich gelegenen Gaststätte unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte sowie unter Beantwortung der Frage aufklären müssen, ob nicht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.6.2017 (- 4 C 3.16 -, juris Rn. 13 m.w.N.) dargelegten Grundsätze zur Berücksichtigung einer Vorbelastung bei der Bestimmung der zumutbaren Immissionen hier den Nutzern der Gaststätte die Hinnahme von Immissionen im bis immerhin 2012 bestehenden Umfang auferlegen würden.

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 55/16

    Bebauungsplan: Bauvorhaben im Außenbereich ist nur bei ausreichendem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Die Hofstelle des Antragstellers im Parallelverfahren 1 KN 55/16, N., liegt an der Ost-, die des Beigeladenen zu 1. an der Westseite der etwa 150 m östlich davon von Süden in die J. Straße mündenden Straße O.

    1 KN 55/16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 8 A 1105/15

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Das ist auch ein für den Regelfall ausreichender Anhaltspunkt dafür, welche Geruchsquellen umgekehrt bei der Errechnung der Geruchsfrachten, denen ein Immissionsort ausgesetzt ist, Berücksichtigung finden müssen (OVG Münster, Urt. v. 21.3.2017 - 8 A 1105/15 -, juris Rn. 115; OVG Magdeburg, Urt. v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 105).

    Das ist auch ein für den Regelfall ausreichender Anhaltspunkt dafür, welche Geruchsquellen umgekehrt bei der Errechnung der Geruchsfrachten, denen ein Immissionsort ausgesetzt ist, Berücksichtigung finden müssen (OVG Münster, Urt. v. 21.3.2017 - 8 A 1105/15 -, juris Rn. 115; OVG Magdeburg, Urt. v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 105).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Das ist auch ein für den Regelfall ausreichender Anhaltspunkt dafür, welche Geruchsquellen umgekehrt bei der Errechnung der Geruchsfrachten, denen ein Immissionsort ausgesetzt ist, Berücksichtigung finden müssen (OVG Münster, Urt. v. 21.3.2017 - 8 A 1105/15 -, juris Rn. 115; OVG Magdeburg, Urt. v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 105).

    Das ist auch ein für den Regelfall ausreichender Anhaltspunkt dafür, welche Geruchsquellen umgekehrt bei der Errechnung der Geruchsfrachten, denen ein Immissionsort ausgesetzt ist, Berücksichtigung finden müssen (OVG Münster, Urt. v. 21.3.2017 - 8 A 1105/15 -, juris Rn. 115; OVG Magdeburg, Urt. v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 105).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Anwohnerklage gegen Hähnchenmast in Schermbeck erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Die Auslegungsbekanntmachung genügt in jeder Hinsicht den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 = NVwZ 2013, 1413 = juris Rn. 13 ff.).

    Die Auslegungsbekanntmachung genügt in jeder Hinsicht den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 = NVwZ 2013, 1413 = juris Rn. 13 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 8 A 1451/12

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Allerdings fordert die Rechtsprechung nur die Berücksichtigung solcher Emissionsquellen, die trotz ihrer Lage außerhalb des Radius nach Nr. 4.4.2 der GIRL "relevant" auf das Beurteilungsgebiet einwirken (OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff.).

    Allerdings fordert die Rechtsprechung nur die Berücksichtigung solcher Emissionsquellen, die trotz ihrer Lage außerhalb des Radius nach Nr. 4.4.2 der GIRL "relevant" auf das Beurteilungsgebiet einwirken (OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Vom Trennungsgrundsatz sind Ausnahmen zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass von der projektierten Nutzung im Plangebiet nur unerhebliche Immissionen ausgehen, und wenn im Einzelfall städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht hinzutreten, die es rechtfertigen, eine planerische Vorsorge durch räumliche Trennung zurücktreten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = NVwZ 2012, 1338 = juris Rn. 29).

    Vom Trennungsgrundsatz sind Ausnahmen zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass von der projektierten Nutzung im Plangebiet nur unerhebliche Immissionen ausgehen, und wenn im Einzelfall städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht hinzutreten, die es rechtfertigen, eine planerische Vorsorge durch räumliche Trennung zurücktreten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = NVwZ 2012, 1338 = juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Allerdings fordert die Rechtsprechung nur die Berücksichtigung solcher Emissionsquellen, die trotz ihrer Lage außerhalb des Radius nach Nr. 4.4.2 der GIRL "relevant" auf das Beurteilungsgebiet einwirken (OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff.).

    Allerdings fordert die Rechtsprechung nur die Berücksichtigung solcher Emissionsquellen, die trotz ihrer Lage außerhalb des Radius nach Nr. 4.4.2 der GIRL "relevant" auf das Beurteilungsgebiet einwirken (OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Zutreffend ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, Krematorien mit Abschiedsraum in besonderer Weise störempfindlich sind, da sie - ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen - ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstellen und daher ein würdevolles und kontemplatives Umfeld erfordern (BVerwG, Urt. v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 -, BVerwGE 142, 1 = NVwZ 2012, 825 = juris Rn. 19).

    Zutreffend ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, Krematorien mit Abschiedsraum in besonderer Weise störempfindlich sind, da sie - ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen - ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstellen und daher ein würdevolles und kontemplatives Umfeld erfordern (BVerwG, Urt. v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 -, BVerwGE 142, 1 = NVwZ 2012, 825 = juris Rn. 19).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
    Dem entspricht es, dass die GIRL, die im Übrigen nicht rechtssatzartig, sondern nur als sachverständige Stellungnahme Berücksichtigung finden kann (BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = juris Rn. 22; v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12), für Wohngebiete und andere dauerhaft genutzte Gebiete die Belästigungswirkung nach Maßgabe der über das Jahr betrachteten Häufigkeit von Geruchseinwirkungen bemisst.

    Dem entspricht es, dass die GIRL, die im Übrigen nicht rechtssatzartig, sondern nur als sachverständige Stellungnahme Berücksichtigung finden kann (BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = juris Rn. 22; v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12), für Wohngebiete und andere dauerhaft genutzte Gebiete die Belästigungswirkung nach Maßgabe der über das Jahr betrachteten Häufigkeit von Geruchseinwirkungen bemisst.

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines

  • BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG; Grundsatz der zweckmäßigen

  • BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06

    Planungsrechtliche Zulassung eines Vorhabens unter Ausklammerung einzelner

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2013 - 1 LB 40/10

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung;

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 25/16

    Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris, Rn. 50; siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris, Rn. 54. Siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 42; anders aber wohl OVG NRW, Urteil vom 30. November 2012 - 2 D 95/11.NE -, juris, Rn. 43.

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

    vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 40/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes; Verletzung in subjektiven

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris, Rn. 50; siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris, Rn. 54. Siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 42; anders aber wohl OVG NRW, Urteil vom 30. November 2012 - 2 D 95/11.NE -, juris, Rn. 43.

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

    vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 35/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Interesse des

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris, Rn. 50; siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris, Rn. 54. Siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 42; anders aber wohl OVG NRW, Urteil vom 30. November 2012 - 2 D 95/11.NE -, juris, Rn. 43.

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

    vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris, Rn. 43.

  • VG Münster, 20.01.2022 - 2 K 3302/18
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris Rn. 66; OVG Magdeburg, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff; vgl. auch die entsprechenden Ausführungen des LANUV NRW zur "Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe" (Abschnitt "Beurteilungsgebiet - Untersuchungsraum"), abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/landwirtschaft-und-ernaehrung/tierhaltung/gerueche/ausbreitungsrechnung.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2024 - 1 KN 171/21

    Außenbereich; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsausgleich; Gemengelage;

    Hier hat die Gemeinde im Ausgangspunkt das wünschenswerte Schutzniveau anzustreben ( Senatsurt. v. 16.11.2017 - 1 KN 54/16 -, BauR 2018, 476 = juris Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2023 - 1 KN 66/21

    Dorfgebiet; Gemengelage; Geruchsimmissionen; Immissionskonflikt; Trennungsgebot;

    Diese Bewertung, die entsprechend auf Teilflächen eines gegliederten Dorfgebiets, in denen wie hier das allgemeine Wohnen ausgeschlossen ist, übertragbar sein dürfte und die möglicherweise entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung ( Urt. v. 16.11.2017 - 1 KN 54/16 -, BauR 2018, 476 = ZfBR 2018, 165 = juris Rn. 41) auch schon vor Inkrafttreten der TA Luft 2021 am 1. Dezember 2021 in eine Abwägung hätte eingestellt werden können, rechtfertigt indes nicht die Annahme, die vorliegend prognostizierten Immissionen seien zumutbar.

    Intensiviert sie bestehende oder ermöglicht sie neue Nutzungen, muss sie aber gewichtige städtebauliche Gründe anführen und sich um kompensatorische Maßnahmen bemühen, um den gebotenen Immissionsschutz anderweitig sicherzustellen ( Senatsurt. v. 16.11.2017 - 1 KN 54/16 -, BauR 2018, 476 = juris Rn. 44; v. 9.9.2020 - 1 KN 71/18 -, BauR 2021, 52 = UPR 2021, 194 = juris Rn. 34; v. 7.10.2021 - 1 KN 3/20 -, BauR 2022, 197 = juris Rn. 43 ff.; vgl. auch - zum Trennungsgebot - BVerwG, Urt. v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = DVBl. 2012, 912 = juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2019 - 1 LA 59/19

    Außenbereich; Gebietserhaltungsanspruch; Geruchsimmissionen; Schweinemäster

    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 16.11.2017 - 1 KN 54/16 und 1 KN 55/16 - hat der Senat diesen Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

    Soweit der Kläger insoweit - erstens - auf die Schutzbedürftigkeit des Krematoriums als eines Ortes der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen abstellt, ist auf die dem Kläger bekannten, auch vom Verwaltungsgericht aufgegriffenen Ausführungen des Senats im Normenkontrollverfahren (Urt. v. 16.11.2017 - 1 KN 54/16 -, juris Rn. 40) zu verweisen, denen der Kläger mit dem Zulassungsvorbringen nicht entgegengetreten ist.

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 55/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzgl. Änderung,

    Mit zwei Urteilen vom 16. November 2017 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in erster Instanz den Bebauungsplan der Stadt Lingen Nr. 20 für unwirksam erklärt (Az. 1 KN 54/16 und 1 KN 55/16).
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