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   OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99   

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https://dejure.org/2001,12707
OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99 (https://dejure.org/2001,12707)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.05.2001 - 1 KO 646/99 (https://dejure.org/2001,12707)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 (https://dejure.org/2001,12707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 4; BauGB § 3; ThürVwKostG § 1 Abs 1; ThürVwKostG § 2 Abs 2; ThürVwKostG § 3 Abs 3
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht; Gebühren; Bauleitplanung; Beteiligung; Landesanstalt für Geologie; Träger öffentlicher Belange; Stellungnahme; Gemeinwohlbelang; Abwägungsmaterial; Amtshandlung; kostenrechtlich; Veranlassung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren; Bauordnungförderungsrecht; Städtebauförderung; Gebühren im Baurecht; Begriff der Amtshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97

    Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).

    Ein derartiger Maßstab ist erforderlich, denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verbietet Gebührentatbestände, die den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zum baden-württembergischen Landesgebührengesetz, zitiert nach JURIS).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
    Eine Einschränkung der Gebührenpflicht durch das Erfordernis der Zurechenbarkeit ist auch deshalb geboten, weil unter Gebühren allgemein solche öffentlich-rechtlichen Geldleistungen verstanden werden, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, NVwZ 1994, 1102, 1105).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1988 - 10 S 2707/86

    Gebührenpflicht bei Überwachung nach dem Altölgesetz

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
    Ein derartiger Maßstab ist erforderlich, denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verbietet Gebührentatbestände, die den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zum baden-württembergischen Landesgebührengesetz, zitiert nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 9 A 3889/97

    Verwaltungsgebühr; Emissionserklärung; Verstoß gegen höherrangiges Recht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende

    Der Begriff der Amtshandlung ist damit grundsätzlich weit zu verstehen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 -, ThürVBl. 2001, 280 f. = ThürVGRspr 2002, 139).

    Die Anforderung von Auslagen zu einer Amtshandlung setzt jedoch voraus, dass die Kosten in dem entsprechenden Verwaltungsverfahren in zurechenbarer Weise verursacht wurden (vgl. nur ThürOVG, Urteil vom 16. Mai 2001 -1 KO 646/99-a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Der Amtshandlungsbegriff des hier maßgeblichen früheren Thüringer Verwaltungskostengesetzes ist im Vergleich mit anderen Landeskostengesetzen sehr weit zu verstehen, zumal er nach der ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellung in § 1 Abs. 1 Satz 2 ThürVwKostG a. F. auch "Verwaltungstätigkeiten wie Prüfungen und Untersuchungen sowie das Zulassen der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen" umfasst (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 - ThürVGRspr. 2002, 139 = ThürVBl. 2001, 280; ferner Begründung zu § 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung vom 26. Mai 2005 [LT- Drs. 4/912 S. 17, 20] zu dem am 1. April 2006 in Kraft getretenen neuen Thüringer Verwaltungskostengesetz vom 23. September 2005 [GVBl. S. 325] - n. F. -).

    Das primär zu prüfende Tatbestandsmerkmal der Veranlassung lässt zwar insofern nicht jede Verursachung ausreichen, als sie eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraussetzt (vgl. nur ThürOVG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 - ThürVGRspr. 2002, 139 = ThürVBl. 2001, 280 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Im Übrigen ergibt sich die individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung anhand der einschlägigen fachgesetzlichen Normen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73, nur Leitsatz, und hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998 - 8 B 115.98 - Apothekenüberwachung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33 = NVwZ 1999, 191; Thür. OVG, Urt. v. 16.05.2000 - 1 KO 646/99 - ThürVBl 2001, 280).
  • FG Hamburg, 29.09.2010 - 4 V 104/10

    Zollverfahrenskosten: Kostenschuldnerschaft der Post für Zollverwahrgebühren

    Das zu prüfende Tatbestandsmerkmal der Veranlassung lässt zwar insofern nicht jede Verursachung ausreichen, als sie eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraussetzt (vgl. nur ThürOVG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 - ThürVGRspr. 2002, 139 = ThürVBl. 2001, 280 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14

    Dolo agit; Gebühr; GOVet; GOVV; LAVES; Leistungsgebühr; Rückstandskontrolle;

    Auch auf das Urteil des OVG Thüringen vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 - (juris) kann ein gegenteiliger Schluss nicht gestützt werden, lässt diese Entscheidung die Frage des Vorliegens einer Amtshandlung im dortigen Fall doch ausdrücklich offen (juris, Rdnr. 22).
  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 103/10

    Zollkostenrecht: Keine Kostenschuldner der Post für Zollverwahrgebühren

    Er setzt nicht voraus, dass das Verfahren willentlich - etwa durch Antragstellung - in Gang gebracht worden ist, sondern es reicht aus, dass die Amtshandlung in zurechenbarer Weise verursacht worden ist (vgl. nur ThürOVG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 - ThürVGRspr. 2002, 139, ThürVBl. 2001, 280, m. w. N.).
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