Rechtsprechung
   BSG - B 1 KR 107/12   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,134140
BSG - B 1 KR 107/12 (https://dejure.org/9999,134140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,134140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 4 KR 284/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld trotz fehlender ärztlicher

    NZB B 1 KR 107/12 B.
  • LSG Sachsen, 06.01.2020 - L 9 KR 342/18

    Festsetzung der Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege in der

    Soweit die Antragstellerin im Rahmen sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes begehrt, die Antragsgegnerin möge - im Schiedsverfahren - einen bestimmten Tatsachenvortrag unterlassen (Antrag zu 1.), einen bestimmten Antrag zurücknehmen (Antrag zu 2.) oder es möge ein bestimmtes Rechtsverhältnis vorläufig festgestellt werden (Antrag zu 3.), steht dies in Widerspruch zu tragenden Grundsätzen rechtsstaatlicher Streitschlichtungs- und -entscheidungsverfahren, und zwar ungeachtet der Frage, ob behauptete Tatsachen wahr, gestellte Anträge - etwa unter Berücksichtigung anderweitiger bestands- bzw. rechtskräftiger Entscheidungen oder allgemeiner Präklusionsvorschriften - unzulässig und/oder unbegründet sind bzw. ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (ebenso: Sächsisches LSG, Beschluss vom 4. Juli 2012 - L 1 KR 107/12 B ER - amtl. Umdruck S. 9).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
    Ein am 27.04.2012 beim Sozialgericht (SG) Dresden von der Klägerin gegen die Beklagte gestellter Eilantrag auf Unterlassung bestimmter Behauptungen in Bezug auf den seit 04.12.2003 bestehenden Vertrag blieb erfolglos, weil eine nur vorläufige gerichtliche Klärung der offenen Fragen den Fortgang des Schiedsverfahrens nicht bewirken könne (Beschluss des SG vom 03.05.2012 - S 18 KR 250/12 ER - Senatsbeschluss vom 04.07.2012 - L 1 KR 107/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 3389/11
    Die Revision wird zugelassen, da die Frage der Schließung von Lücken bei der Feststellung der AU seit der Zulassung der Revision im Verfahren B 1 KR 107/12 B wieder grundsätzliche Bedeutung hat, insbesondere in Fällen wie dem Vorliegenden, in denen der Versicherten im Vertrauen auf die Auskunft des Arztes eine rechtzeitige AU-Feststellung unterlässt (§ 160 Nr. 1 SGG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht