Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R, B 1 KR 17/00 R, B 1 KR 40/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,174
BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R, B 1 KR 17/00 R, B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,174)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R, B 1 KR 17/00 R, B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,174)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2001 - B 1 KR 22/00 R, B 1 KR 17/00 R, B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) - kein Ausschluß der Anspruchsberechtigung mit Hinweis auf privaten Versicherungsschutz des Ehegatten - Geltung des Erlaubnisvorbehalts durch Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht - Gesetzliche Krankenversicherung - Intrazytoplasmatische Spermainjektion - Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft - Fertilitätsstörung

  • Judicialis

    SGB V § 13 Abs 3; ; SGB V § 27a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßnahmen der extrakorporalen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 27, 27a SGB V
    Zur Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung, wenn ein Ehepartner gesetzlich und der andere privat versichert ist; Krankenversicherungsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Krankenkassen müssen Befruchtung mittels Spermieninjektion bezahlen!

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Künstliche Befruchtung und Demokratie im Gesundheitswesen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 51
  • NJW 2002, 773 (Ls.)
  • NZS 2002, 89 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Denn letztere kann nur für Leistungen beansprucht werden, die zumindest ihrer Art nach zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören (ständige Rechtsprechung, siehe zuletzt Senatsurteil vom 28. März 2000 - BSGE 86, 54, 56 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 61 f mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein medizinisches Vorgehen allerdings regelmäßig nur dann die Qualität einer Behandlungsmethode, wenn ihm ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das es von anderen Therapieverfahren unterscheidet und seine systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (Urteil vom 23. Juli 1998 - BSGE 82, 233, 237 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 19; Urteil vom 28. März 2000 - BSGE 86, 54, 57 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 70; ebenso Urteil des 6. Senats vom 25. August 1999 - BSGE 84, 247, 250 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11 S 50).

    Denn in einem solchen Fall dient der Erlaubnisvorbehalt des § 135 Abs. 1 SGB V nicht mehr der Qualitätssicherung und die hieraus entstehende Versorgungslücke muß zugunsten des Versicherten mit Hilfe des § 13 Abs. 3 SGB V geschlossen werden (vgl BSGE 81, 54, 65 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 21; BSGE 86, 54, 60 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 66 f).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Entbindungsanstaltspflege - Säugling - Mutterschaftshilfe

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Der Senat hat deshalb für diese Fälle die auf dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 29. Juni 1990 (WzS 1990, 308) basierende und auch in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung vom 14. August 1990 (BArbBl 12 S 21 unter Ziffer 3) vorgesehene Verfahrensweise gebilligt, unabhängig von den Ursachen der Kinderlosigkeit grundsätzlich alle extrakorporalen Maßnahmen kostenmäßig der Kasse der Frau zuzuordnen, bei der die Schwangerschaft eintreten soll (Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 40/00 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Daran ändert nichts, daß der Gesetzgeber bei den Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bestimmte Risiken wie die Gefahr von Fehlbildungen oder genetischen Schäden bei den durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindern bewußt in Kauf genommen und einer Bewertung durch den Bundesausschuß entzogen hat (dazu Senatsurteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 40/00 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Es könnte daher allenfalls als eine verbindliche Leistungsbewilligung (Kostenzusage) interpretiert werden (vgl BSGE 77, 227, 228 = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 S 11; zur Abgrenzung zwischen Zusicherung und abschließender Entscheidung auch: Senatsurteil vom 11. Juli 2000 - SozR 3-1300 § 39 Nr. 7 S 10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.1984 - L 5 K 22/84

    Krankenkasse; Krankenversicherung; Insemination; Ehefrau; Zeugungsunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Ob Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, war bis zum Inkrafttreten des SGB V streitig und in der Rechtsprechung nicht geklärt (vgl BSGE 66, 248, 249 f = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4 f; LSG Rheinland-Pfalz, MedR 1987, 130, 131; LSG Niedersachsen, Breith 1989, 712, 713).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Mit der Zulässigkeit der Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf die Bundesausschüsse der (Zahn)Ärzte und Krankenkassen hat sich das BSG wiederholt befaßt und dabei auch zu den von der Revision aufgegriffenen verfassungsrechtlichen Einwänden ausführlich Stellung genommen (siehe ua Urteile des erkennenden Senats vom 16. September 1997 - BSGE 81, 73, 80 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S 55 ff und des 6. Senats vom 18. März 1998 - BSGE 82, 41, 46 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 15 ff).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein medizinisches Vorgehen allerdings regelmäßig nur dann die Qualität einer Behandlungsmethode, wenn ihm ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das es von anderen Therapieverfahren unterscheidet und seine systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (Urteil vom 23. Juli 1998 - BSGE 82, 233, 237 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 19; Urteil vom 28. März 2000 - BSGE 86, 54, 57 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 70; ebenso Urteil des 6. Senats vom 25. August 1999 - BSGE 84, 247, 250 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11 S 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1993 - 11 S 498/93

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung: Kostenübernahme für

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Es gibt dort für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung keine gesonderte Regelung; sie können deshalb nur beansprucht werden, soweit sie sich als medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten bzw beihilfeberechtigten Person wegen Krankheit darstellen (vgl § 1 der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung und dazu BGH NJW 1998, 824 = VersR 1998, 87 = MDR 1998, 285; zum Heilfürsorgeanspruch im öffentlichen Dienst: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 11 S 498/93).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97

    Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Es gibt dort für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung keine gesonderte Regelung; sie können deshalb nur beansprucht werden, soweit sie sich als medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten bzw beihilfeberechtigten Person wegen Krankheit darstellen (vgl § 1 der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung und dazu BGH NJW 1998, 824 = VersR 1998, 87 = MDR 1998, 285; zum Heilfürsorgeanspruch im öffentlichen Dienst: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 11 S 498/93).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Ob Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, war bis zum Inkrafttreten des SGB V streitig und in der Rechtsprechung nicht geklärt (vgl BSGE 66, 248, 249 f = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4 f; LSG Rheinland-Pfalz, MedR 1987, 130, 131; LSG Niedersachsen, Breith 1989, 712, 713).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R
    Mit der Zulässigkeit der Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf die Bundesausschüsse der (Zahn)Ärzte und Krankenkassen hat sich das BSG wiederholt befaßt und dabei auch zu den von der Revision aufgegriffenen verfassungsrechtlichen Einwänden ausführlich Stellung genommen (siehe ua Urteile des erkennenden Senats vom 16. September 1997 - BSGE 81, 73, 80 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S 55 ff und des 6. Senats vom 18. März 1998 - BSGE 82, 41, 46 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 15 ff).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R

    Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB

  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 3/99 KR R

    Kryokonservierung keine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 25/84
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Denn das Bundessozialgericht stellt in Fällen, in denen - wie hier - eine solche Anerkennung nicht vorliegt und auch kein Fall eines so genannten Systemmangels (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ; 88, 51 ) gegeben ist, entscheidend darauf ab, ob sich die Methode in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat.
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

    Ärztliche "Behandlungsmethoden" im Sinne der GKV sind medizinische Vorgehensweisen, denen ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und das ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (vgl zB BSGE 82, 233, 237 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Jomol; vgl BSGE 88, 51, 60 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2 mwN; BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, RdNr 15 mwN).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Ärztliche "Behandlungsmethoden" im Sinne der GKV sind medizinische Vorgehensweisen, denen ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und das ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (vgl zB BSGE 82, 233, 237 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Jomol; vgl BSGE 88, 51, 60 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2 mwN; BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, RdNr 15 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,122
BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,122)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,122)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2001 - B 1 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische Spermieninjektion - ICSI - Fehlbildungsrisiko - Qualitätssicherung - neue Behandlungsmethode - Leistungspflicht - zuständige Krankenkasse - Ausschluß - Leistungskatalog - Richtlinien des ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Grundsatzentscheidung zur künstlichen Befruchtung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 27, 27a SGB V
    Zur Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung, wenn beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind; Krankenversicherungsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Krankenkassen müssen Befruchtung mittels Spermieninjektion bezahlen!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: ICSI ist Leistung der Kassen

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Missbildungsrisiko ist Entscheidung der Eltern // Krankenkassen müssen so genannte ICSI-Befruchtung bezahlen

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 62
  • NJW 2002, 1598 (Ls.)
  • NZS 2002, 89 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    In einer vergleichbaren Situation hat der Senat festgestellt, daß der Einsatz einer neuen Behandlungsmethode (dort der Aktiv-spezifischen Immuntherapie) nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse iS des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entspricht, solange ihre Wirkungen und Risiken im angedeuteten Umfang noch der Überprüfung bedürfen (BSGE 86, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 70 - Aktiv-spezifische Immuntherapie).

    Im Urteil vom 28. März 2000 hat er ausgeführt, daß Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit und Risiken nicht ausreichend erforscht sind, nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 86, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 70 - Aktiv-spezifische Immuntherapie).

    Da eine Indikation für den Einsatz der Spermieninjektion beim Ehemann der Klägerin unzweifelhaft vorliegt, stünde der Klägerin ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V zu, wenn sich die Eheleute die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten beschafft hätten oder beschaffen würden (dazu stellvertretend: BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Das gilt, wie der Senat entschieden hat, jedenfalls dann, wenn nur einer der Ehegatten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und der andere die entsprechenden Leistungen von seiner privaten Krankenversicherung oder aus Mitteln der öffentlichen Heilfürsorge nicht erhält (Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Der Senat hat dies in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R näher ausgeführt, so daß darauf wegen der Einzelheiten Bezug genommen werden kann.

    Da die gesetzliche Krankenversicherung bei natürlicher Zeugung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt befugt sein kann, sich um den Gesundheitszustand zukünftiger Kinder ihrer Versicherten zu sorgen, geschweige denn aus möglicherweise erkannten Gefahren irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, könnte eine Leistungsbeschränkung für künstliche Befruchtungen unter den angedeuteten Aspekten allenfalls mit den Kosten für ein sehr aufwendiges Verfahren gerechtfertigt werden (in dieser Richtung Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2000 - L 5 KR 99/98, Vorinstanz zum Urteil des Senats vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R).

  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Eine Fertilitätsstörung, die als Krankheit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gewertet werden könnte (siehe dazu: BSGE 26, 240, 242 = SozR Nr. 23 zu § 182; BSGE 39, 167, 168 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 S 14; BSGE 59, 119, 121 = SozR 2200 § 182 Nr. 101 S 215; BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 1 S 2), besteht allein bei ihrem Ehemann.

    Ob Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, war bis zum Inkrafttreten des SGB V streitig und in der Rechtsprechung nicht geklärt (vgl BSGE 66, 248, 249 f = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4 f; LSG Rheinland-Pfalz, MedR 1987, 130, 131; LSG Niedersachsen, Breith 1989, 712, 713).

    Dabei ist nicht näher darauf einzugehen, daß die Zuordnung zur Krankenbehandlung systematisch zweifelhaft ist, weil die "kranke" Körperfunktion nicht geheilt, sondern ähnlich wie eine Behinderung lediglich überbrückt wird ("Funktionsausgleich" in der Terminologie des 3. Senats des BSG, vgl BSGE 66, 248, 250 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 5), und weil bei der Behandlungsnotwendigkeit der Wunsch des Versicherten eine mindestens ebenso gewichtige Rolle spielt wie die medizinische Diagnose.

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 17/00 R

    Maßnahmen der extrakorporalen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Der anderslautenden Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen im Urteil vom 23. Februar 2000 - L 4 KR 130/98 - (Revisionsverfahren B 1 KR 17/00 R) sei nicht zu folgen.

    Die nur eingeschränkte Bedeutung der medizinischen Diskussion um das Fehlbildungsrisiko wird dadurch unterstrichen, daß die Bundesärztekammer die ICSI unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten akzeptiert (Abschnitt 3.2.1.3 der Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion, DÄ 1998, A-3166) und daß auch vorsichtige Schätzungen von 6.000 in Deutschland und 20.000 weltweit geborenen Kindern ausgehen (Gutachten Prof. Dr. Kollek vom 25. November 1999 im Verfahren B 1 KR 17/00 R, Seite 30).

  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 3/99 KR R

    Kryokonservierung keine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Eine Fertilitätsstörung, die als Krankheit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gewertet werden könnte (siehe dazu: BSGE 26, 240, 242 = SozR Nr. 23 zu § 182; BSGE 39, 167, 168 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 S 14; BSGE 59, 119, 121 = SozR 2200 § 182 Nr. 101 S 215; BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 1 S 2), besteht allein bei ihrem Ehemann.

    Für die Absicht des Gesetzgebers, mit der Indikation zur künstlichen Befruchtung einen eigenständigen Versicherungsfall zu schaffen, sprechen auch die Entstehungsgeschichte des § 27a SGB V und die Gesetzesbegründung (zur Rechtsentwicklung vgl auch Urteil des 8. Senats des BSG vom 25. Mai 2000 - SozR 3-2500 § 27a Nr. 1 S 3 f - Kryokonservierung).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Einer analogen Anwendung des § 13 Abs. 3 SGB V in diesen Fällen steht nicht entgegen, daß für den Erstattungsanspruch nach der Rechtsprechung des Senats eine tatsächliche Kostenbelastung des Versicherten, mindestens in Gestalt einer entsprechenden Verbindlichkeit, vorausgesetzt wird, weil andernfalls mit Hilfe der Vorschrift die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung umgangen werden könnte (grundlegend: BSGE 80, 181, 182 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14 S 68 f sowie BSGE 86, 66, 69, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21 S 90, 97).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - L 5 KR 99/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Da die gesetzliche Krankenversicherung bei natürlicher Zeugung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt befugt sein kann, sich um den Gesundheitszustand zukünftiger Kinder ihrer Versicherten zu sorgen, geschweige denn aus möglicherweise erkannten Gefahren irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, könnte eine Leistungsbeschränkung für künstliche Befruchtungen unter den angedeuteten Aspekten allenfalls mit den Kosten für ein sehr aufwendiges Verfahren gerechtfertigt werden (in dieser Richtung Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2000 - L 5 KR 99/98, Vorinstanz zum Urteil des Senats vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Deshalb ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2001 (2 C 36/00), mit dem der Anspruch auf die ICSI im Rahmen der freien Heilfürsorge für Soldaten unter Berufung auf das Fehlbildungsrisiko abgelehnt wurde, auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht übertragbar.
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Im Urteil vom 5. Juli 1995 hat der Senat in Abkehr von früherer Rechtsprechung entschieden, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlungsmaßnahme nur beansprucht werden kann, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist, und hat auch in späteren Erkenntnissen an diesem Grundsatz festgehalten (BSGE 76, 194, 199 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 S 12 - Drogensubstitution; BSGE 81, 54, 66 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 22 - immunbiologische Therapie).
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R

    Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
    Er hat aus diesem Grundsatz weiter gefolgert, daß ein nur möglicher Behandlungserfolg grundsätzlich nicht geeignet ist, die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht zu begründen (BSGE 85, 56, 61 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 19 f - Amalgamaustausch).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel ; Leistungen

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83

    Zustand der Unfruchtbarkeit - Bewußte Herbeiführung - MedizinischeIndikation -

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.1984 - L 5 K 22/84

    Krankenkasse; Krankenversicherung; Insemination; Ehefrau; Zeugungsunfähigkeit;

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/65
  • LSG Niedersachsen, 23.02.2000 - L 4 KR 130/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der intracytoplasmatischen Spermainjektion

  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 25/84
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Die Beklagte ist deshalb weder verpflichtet, die dafür in den Jahren 1997/98 aufgewendeten Kosten in Höhe von knapp 29.000 DM nach § 13 Abs. 3 SGB V zu erstatten, noch den Kläger in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift von zukünftig durch die Therapie entstehenden Kosten freizustellen (zu letzterem vgl Senatsurteil vom 3. April 2001 - BSGE 88, 62, 75 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3 S 36).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Der Senat hat dies bereits bejaht, wenn der GBA bei seiner Entscheidung gegen höherrangiges Recht verstieß (vgl zB BSGE 88, 62, 67 f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3) , etwa weil er objektiv willkürlich ein sektorenübergreifendes Prüfverfahren nicht auf eine Empfehlung einer Methode für eine spezifische Indikation für die vertragsärztliche Versorgung erstreckte.

    In solchen Fällen gibt § 13 Abs. 3 S 1 Fall 2 SGB V Versicherten ua das Recht, von ihrer KK zu verlangen, von den Kosten der betreffenden Leistung freigestellt zu werden, wenn sie notwendig ist (vgl dazu BSGE 88, 62, 74 f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3; BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, RdNr 16 mwN; Hauck, NZS 2007, 461, 464) .

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Infolgedessen besteht der Kostenerstattungsanspruch unabhängig von der Eilbedürftigkeit nur für medizinische Maßnahmen, die ihrer Art nach oder allgemein von den KKn als Sachleistungen zu erbringen sind (BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 21; BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, RdNr 14) oder nur deswegen nicht erbracht werden können, weil ein Systemversagen die Erfüllung der Leistungsansprüche Versicherter im Wege der Sachleistung gerade ausschließt (vgl zB BSGE 88, 62, 75 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 3 S 36; BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 4 RdNr 11; BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 32; zum Ganzen Hauck, NZS 2007, 461, 464) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 29.01.2002 - L 1 KR 40/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21500
LSG Sachsen, 29.01.2002 - L 1 KR 40/00 (https://dejure.org/2002,21500)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2002 - L 1 KR 40/00 (https://dejure.org/2002,21500)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - L 1 KR 40/00 (https://dejure.org/2002,21500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Fristgemäßer Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht; Unwirksamkeit eines Verzichts bei Umgehung von Rechtsvorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/93

    Zulässigkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2002 - L 1 KR 40/00
    Im Urteil des BSG vom 23. Juni 1994 (Az: 12 RK 25/93) habe das BSG für den Bereich der Krankenversicherung der Studenten entschieden, dass die Befreiung nur einmal bei Beginn der Versicherungspflicht zulässig sein solle.

    Ein Verzicht auf die Rentenleistung für einen Kalendermonat und Stellung eines Befreiungsantrages nach § 8 SGB V nach Wiederaufnahme der Rentenzahlung steht mit dem erkennbaren Sinn und Zweck des § 8 SGB V nicht in Einklang, wonach bei Beginn und Fortbestand der Versicherungspflicht aufgrund des selben Versicherungspflicht-Tatbestandes eine Entscheidung gegen die Versicherungspflicht nur einmal an deren Beginn zulässig sein soll (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, Az: 12 RK 25/93).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2002 - L 1 KR 40/00
    Zu einer Durchsicht aller Verwaltungsvorgänge Versicherungspflichtiger Rentner auf mögliche Befreiungsinteressen war die Beklagte nicht verpflichtet (vgl. BSG, Urteil vom 09. Februar 1993, Az: 12 RK 28/92).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2002 - L 1 KR 40/00
    Es kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB V zulässigerweise eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgen kann, wenn der Antragsteller die Dreimonatsfrist ohne sein Verschulden versäumt hat (bejahend: BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988, Az: 12 RK 22/87 = BSGE 64, 153 [BSG 25.10.1988 - 12 RK 22/87]; Kasseler Kommentar - Peters § 8 SGB V Rn. 20; Bloch in: Schulin, a.a.O., § 17 Rn. 43 m.w.N.; ablehnend: Krauskopf/Baier, a.a.O., § 8 SGB V Rn. 15), da ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auch nicht nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist gestellt worden ist.
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2002 - L 1 KR 40/00
    § 46 Abs. 2 SGB I soll verhindern, dass der Berechtigte durch einen (Teil-)Verzicht die im öffentlichen Interesse durch das SGB geregelte Lastenverteilung zwischen den Leistungsträgern oder die gesetzliche Rangfolge der Ansprüche auf Sozialleistungen (§ 11 SGB I) ändert oder eine sozialrechtliche Versorgungslücke schafft, die seine "zivilrechtliche" Unterhaltsfähigkeit verringert (vgl. § 48 SGB I) oder Unterhaltsbedürftigkeit erhöht und deswegen unterhaltspflichtige oder unterhaltsberechtigte natürliche Personen zusätzlich - kraft Gesetzes - belastet (BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - L 1 KR 40/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,52490
LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - L 1 KR 40/00 (https://dejure.org/2002,52490)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2002 - L 1 KR 40/00 (https://dejure.org/2002,52490)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2002 - L 1 KR 40/00 (https://dejure.org/2002,52490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,52490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Schleswig - S 2 KR 12/00
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - L 1 KR 40/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht