Rechtsprechung
VG Köln, 15.03.2006 - 1 L 109/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Vodafone II
- Telemedicus
Vodafone II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festlegung des Basisentgelts für die Leistung V.1; Markt für die Anrufzustellung in den Mobiltelefonnetzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung …
Auszug aus VG Köln, 15.03.2006 - 1 L 109/06
Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss dann aber in der Weise selbstständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben könnte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 - VG Köln, Urteil vom 15.09.2005 -1 K 8432/04-.Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird zur Begründung auf das Urteil der Kammer vom 15.09.2005 -1 K 8432/04- verwiesen, welches sich auf den Vorgängerbeschluss vom 08.11.2004 bezieht (damaliges Basisentgelt: 0,1320 EUR/Min.) und zwischen denselben Beteiligten ergangen ist.
- BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt …
Auszug aus VG Köln, 15.03.2006 - 1 L 109/06
Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss dann aber in der Weise selbstständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben könnte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 - VG Köln, Urteil vom 15.09.2005 -1 K 8432/04-.
- VG Köln, 13.12.2006 - 21 K 5175/05
Datenschutzrechtliche Beschränkungen zur Übernahme von Teilnehmerdaten in ein …
Ausgangspunkt für den Missbrauchsvorwurf ist nicht der aus Nutzersicht ideale Preis, sondern das, was sich vergleichbare Anbieter im Rahmen ihrer Preissetzungsfreiheit maximal "erlauben" können, vgl. VG Köln, Beschluss vom.15.03.2006 -1 L 109/06.