Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 02.03.2012

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW, 1 L 114/12.NW, 1 L 116/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2328
VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW, 1 L 114/12.NW, 1 L 116/12.NW (https://dejure.org/2012,2328)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW, 1 L 114/12.NW, 1 L 116/12.NW (https://dejure.org/2012,2328)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. März 2012 - 1 L 113/12.NW, 1 L 114/12.NW, 1 L 116/12.NW (https://dejure.org/2012,2328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10a Abs 4 S 2 KAG RP, § 14 Abs 2 S 3 KAG RP 1986, § 42 Abs 11 KAG RP 1986, Art 2 Nr 3 EGV 245/2009, § 10a Abs 1 KAG RP
    Straßenausbaubeiträge; Gemeindeanteil; Leuchtenaufsatzerneuerung; B-Modell

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, in der zitierten Entscheidung damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Jedenfalls bei verfassungskonformer Ausgestaltung des Beitragsmodelles besteht beim wiederkehrenden Beitrag die unerlässliche Verknüpfung zwischen Beitragslast und Sondervorteil (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O.; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - und Urteil vom 29. September 2009 - 6 A 11340/08.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 13429/96
    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Dies bedeutet, dass der Ermittlung die erwarteten Aufwendungen aus fünf Jahren zugrunde gelegt werden (so zum KAG 1986: OVG RP, Urteil vom 2. Juli 1997 - 6 A 13429/96.OVG).

    Nicht möglich ist es, die vor dem laufenden Kalenderjahr angefallenen Aufwendungen mit zu erwartenden Aufwendungen zusammenzufassen (OVG RP, Urteil vom 2. Juli 1997, a. a. O. und Urteil vom 2. November 1993 - 6 A 10388/93.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Denn eine beitragsfähige Maßnahme setzt nach der einschlägigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG) jeweils in quantitativer, qualitativer und funktionaler Hinsicht eine bestimmte Erheblichkeit der Maßnahme voraus, was auf dem schlichten Austausch von Beleuchtungskörpern in dem von der Antragsgegnerin beschlossenen Umfang nicht zutrifft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Damit ist Anknüpfungspunkt der beitragsauslösenden Maßnahme nach wie vor die einzelne Verkehrsanlage (so auch überzeugend: OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 6 B 11614/95
    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Erfolgt keine ordnungsgemäße Schätzung, so geht der Charakter der Abgabe als Beitrag verloren (OVG RP, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 6 B 11614/95.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Diese hat zunächst für die von ihr gebildete beitragsrechtliche Einheit einen Gemeindeanteil von 40 % beschlossen, den Gemeindeanteil dann aber mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März 2011 (Az.: 6 C 11187/10.OVG) mit Ratsbeschluss vom 5. Oktober 2011 auf 30 % abgesenkt und die ABS entsprechend geändert.
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Die Kammer teilt nicht die Einschätzung der Antragstellerin, wonach aus den im Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 (Az.: 4 K 1392/10.KO) genannten Gründen von der Verfassungswidrigkeit des § 10 a Abs. 1 KAG auszugehen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Die Kammer teilt vielmehr weitgehend die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. u. a. Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG; Beschluss vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG - Beschluss vom 26. Mai 2010 - 6 C 10151/10.OVG - Beschluss vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG - und Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -), wonach die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Die Kammer teilt vielmehr weitgehend die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. u. a. Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG; Beschluss vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG - Beschluss vom 26. Mai 2010 - 6 C 10151/10.OVG - Beschluss vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG - und Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -), wonach die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist.
  • VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15

    Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Einbau von LED Leuchtköpfen

    Dies stellt sowohl qualitativ als auch funktional eine erhebliche Maßnahme dar, die deutlich über eine reine Instandsetzung und Unterhaltung wie z.B. beim Austausch einzelner Leuchtmittel hinausgeht (anders VG Neustadt, B. v. 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    a) Auch wenn - wie hier - gemäß § 10a Abs. 2 Satz 1 KAG i. V. m. § 3 Abs. 2 ABS bei der Ermittlung des Beitragssatzes an Stelle der jährlichen Investitionsaufwendungen vom Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Aufwendungen auszugehen ist, reicht es für das Entstehen der Beitragspflicht nicht aus, dass ein Durchschnittssatz aufgrund prognostizierter Aufwendungen für einen Fünfjahreszeitraum festgesetzt wurde (vgl. OVG RP, 6 B 10720/11.OVG; VG Neustadt/Wstr., 1 L 113/12.NW, juris).
  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

    Weder unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten [aa)] noch solchen der Abgabengerechtigkeit als spezifischer Ausprägung des Gleichbehandlungsgebots [bb)] ergeben sich durchschlagende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 7a Abs. 1 ThürKAG (vgl. zur nahezu identischen Regelung in § 10a KAG RP: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG - Juris Rdnr. 20 und vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - Juris Rdnr. 9 sowie Beschluss vom 24.02.2012 - 6 B 11492/11 - Juris Rdnr. 2 ; VG Trier, Urteil vom 14.08.2008 - 2 K 236/08.TR - Juris Rdnr. 16; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW - Juris Rdnr. 4; a.A. VG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO - Juris Rdnr. 32 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57095
VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW (https://dejure.org/2012,57095)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW (https://dejure.org/2012,57095)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. März 2012 - 1 L 113/12.NW (https://dejure.org/2012,57095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im B-Modell anfallende wiederkehrende Beitrag als jährlich anfallender Beitrag; Fehlerhaftigkeit des Ausbauprogramms und der gebotenen Aufwandsschätzung im B-Modell; Zulässigkeit der Ausweitung des ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Jedenfalls bei verfassungskonformer Ausgestaltung des Beitragsmodelles besteht beim wiederkehrenden Beitrag die unerlässliche Verknüpfung zwischen Beitragslast und Sondervorteil (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O.; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - und Urteil vom 29. September 2009 - 6 A 11340/08.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht ( OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, in der zitierten Entscheidung damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - ).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht ( OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 13429/96
    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Dies bedeutet, dass der Ermittlung die erwarteten Aufwendungen aus fünf Jahren zugrunde gelegt werden (so zum KAG 1986: OVG RP, Urteil vom 2. Juli 1997 - 6 A 13429/96.OVG).

    Nicht möglich ist es, die vor dem laufenden Kalenderjahr angefallenen Aufwendungen mit zu erwartenden Aufwendungen zusammenzufassen (OVG RP, Urteil vom 2. Juli 1997, a.a.O. und Urteil vom 2. November 1993 - 6 A 10388/93.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Denn eine beitragsfähige Maßnahme setzt nach der einschlägigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG ) jeweils in quantitativer, qualitativer und funktionaler Hinsicht eine bestimmte Erheblichkeit der Maßnahme voraus, was auf dem schlichten Austausch von Beleuchtungskörpern in dem von der Antragsgegnerin beschlossenen Umfang nicht zutrifft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Damit ist Anknüpfungspunkt der beitragsauslösenden Maßnahme nach wie vor die einzelne Verkehrsanlage (so auch überzeugend: OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 6 B 11614/95
    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Erfolgt keine ordnungsgemäße Schätzung, so geht der Charakter der Abgabe als Beitrag verloren (OVG RP, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 6 B 11614/95.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Diese hat zunächst für die von ihr gebildete beitragsrechtliche Einheit einen Gemeindeanteil von 40% beschlossen, den Gemeindeanteil dann aber mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März 2011 ( Az.: 6 C 11187/10.OVG ) mit Ratsbeschluss vom 5. Oktober 2011 auf 30% abgesenkt und die ABS entsprechend geändert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Die Kammer teilt vielmehr weitgehend die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. u.a. Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG; Beschluss vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG - Beschluss vom 26. Mai 2010 - 6 C 10151/10.OVG - Beschluss vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG - und Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG - ), wonach die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist.
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Die Kammer teilt nicht die Einschätzung der Antragstellerin, wonach aus den im Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 ( Az.: 4 K 1392/10.KO ) genannten Gründen von der Verfassungswidrigkeit des § 10 a Abs. 1 KAG auszugehen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12
    Die Kammer teilt vielmehr weitgehend die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. u.a. Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG; Beschluss vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG - Beschluss vom 26. Mai 2010 - 6 C 10151/10.OVG - Beschluss vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG - und Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG - ), wonach die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht