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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13 (https://dejure.org/2013,32008)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 1 L 9/13 (https://dejure.org/2013,32008)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 1 L 9/13 (https://dejure.org/2013,32008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertritt von Beamten in den Dienst des kommunalen Trägers eines Jobcenters

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den Dienst eines kommunalen Trägers verfassungskonform

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Zu der von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten freie Wahl des Arbeitsplatzes - auch für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst - zählt bei abhängig Beschäftigten u. a. die Wahl des Vertragspartners; das Grundrecht ist daher unbeschadet der Organisationsgewalt des Staates berührt, wenn der Gesetzgeber bestehende Arbeitsverhältnisse in der Weise normativ umgestaltet, dass er die Person des Arbeitgebers auswechselt (siehe: BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, BVerfGE 128, 157 [m. w. N.]).

    Da mit dem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz verbunden ist und das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auch keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen gewährt, obliegt dem Staat hinsichtlich grundrechtlich geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl grundsätzlich lediglich eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (so: BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011, a. a. O.).

    Insbesondere ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011, a. a. O.).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Selbst bei nur staatlich gebundenen Berufen ist hinzunehmen, dass für sie die Wirkungen des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 Abs. 5 GG zurückgedrängt werden (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 1 BvR 3017/09 -, BVerfGE 131, 130).

    Je näher ein solcher Beruf dem öffentlichen Dienst steht, umso stärker können Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 Abs. 5 GG die Wirkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zurückdrängen; je mehr hingegen die Eigenschaften des freien Berufs hervortreten, desto stärker vermag Art. 12 Abs. 1 GG seine Wirksamkeit zu entfalten (siehe: BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Der Schutzbereich der Berufsfreiheit ist auch für Beamte eröffnet, denn Art. 12 Abs. 1 GG schützt auch die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst (siehe: BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547; BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 2 B 91.98 -, Buchholz 237.9 § 33 SaarLBG Nr. 1).

    Art. 33 GG gibt und ermöglicht für alle Berufe, die - wie hier - "öffentlicher Dienst" sind, weithin Sonderregelungen, soweit sie sich aus der Natur der Sache ergeben (siehe: BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334; BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O.; vgl. auch: Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194).

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Soweit § 6c Abs. 1 und 3 SGB II den Übertritt von Beamten kraft Gesetzes in den Dienst des kommunalen Trägers sowie die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses mit diesem ohne Einwilligung der Beamten regeln, ist die Vorschrift ist mit Art. 33 Abs. 5 GG schon deshalb vereinbar, weil ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, demzufolge ein Wechsel des Dienstherrn immer nur dann angeordnet werden darf, wenn der Beamte zustimmt, nicht besteht (siehe hierzu: BVerfG Beschluss vom 26. November 1963 - 2 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 172; BVerwG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 C 15.08 -, BVerwGE 135, 286).

    Im Hinblick auf die Änderung der Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung wird ein Amt, das für diese Aufgabe eingerichtet ist, in den Bereich der aufnehmenden Körperschaft verlagert und somit in einen anderen organisationsrechtlichen Zusammenhang gestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 26. November 2009, a. a. O.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetz auf kommunalen Träger - Art 12

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Die Klägerin hat ihren Klageantrag mit Recht in eine Feststellungsklage (vgl. hierzu: LAG LSA, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 Sa 388/11 - und Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 -, jeweils juris) mit isolierter Anfechtung des Widerspruchsbescheides umgestellt, denn bei dem Schreiben der Beklagten vom 27. Oktober 2010 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt.

    In der vorbezeichneten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Unzumutbarkeit des dort gesetzlich bestimmten Arbeitgeberwechsels gerade darin gesehen, dass "mit dem Verlust eines öffentlichrechtlichen Arbeitgebers, stärker als beim Wechsel von einem privaten Arbeitgeber zu einem anderen, die vom Arbeitnehmer gewählte Berufswahlentscheidung berührt wird, da dieser Entscheidung die Abwägung der typischen Vor- und Nachteile der Beschäftigung in einem öffentlichrechtlich geprägten Arbeitsverhältnis zugrunde liegt" (ebenso: LAG LSA, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11

    Dienen des § 4 Abs. 3 S. 3 RVOrgRefÜG wie § 13 Abs. 1 BBesG a.F. der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Soweit § 6c Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1, 2 und 8 SGB II hiernach aufgrund des gesetzlich angeordneten Dienstherrnwechsels beamtenstatusrechtliche Belange (vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 -, juris) der Bundesbediensteten - wie hier der Klägerin - regelt, besteht danach schon nach den allgemeinen Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes.

    Gemäß § 41 Abs. 1 LBesG LSA erhält der Beamte schon allgemein eine Ausgleichszulage, wenn sich seine Dienstbezüge aus dienstlichen Gründen (vgl. hierzu auch: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 -, juris) vermindern (Satz 1).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 73.13

    Kostenentscheidung i.R.d. Einstellung des Verfahrens bei übereinstimmender

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache im Sinne von §§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung aufweist, weil die hier entscheidungserhebliche revisible und zugleich fallübergreifende Rechtsfrage, ob § 6c SGB II mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 5, 70, 91e GG vereinbar ist, bislang durch das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden ist (vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 B 73.13 -, www.bundesverwaltungsgericht.de).
  • OVG Sachsen, 16.01.2013 - 2 B 134/12

    Personalübergang, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Der Übergang von Beamten von einem öffentlichen Dienstherrn zu einem anderen öffentlichen Dienstherrn ist grundsätzlich zulässig (ebenso: OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 B 134/12 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Denn zwischen einem Beamtenverhältnis einerseits und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis andererseits bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede, die geeignet sind, etwaige Ungleichbehandlungen zu rechtfertigen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, NVwZ-RR 2008, 506 [m. w. N.]).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
    Ungeachtet dessen hält der Senat einen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG für nicht gegeben (A.A. bezogen auf Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten: BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 -, www.bundesarbeitsgericht.de).
  • OVG Hamburg, 24.04.2013 - 1 Bf 74/12

    Gesetzliche Zuweisung von bei der ARGE beschäftigten Landesbeamten zu einer

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.06.2012 - 6 Sa 388/11

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs 1 SGB 2 auf einen kommunalen

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung

    Auch bei anderen Personalüberleitungen im öffentlichen Dienst orientieren sich sowohl die Arbeitsgerichte (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juli 2004 - 5 Sa 64/04 -, juris, Rn. 63 zu § 128 Abs. 4 BRRG) als auch die Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 12. November 2013 - 1 L 9/13 - und - 1 L 15/13 -, juris, Rn. 55 und 56; s.a. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 2 C 1/14 -, juris, Rn. 23 zu § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II) regelmäßig am konkret-funktionellen Amt.
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