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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10 (https://dejure.org/2010,11868)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2010 - 1 L 146/10 (https://dejure.org/2010,11868)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 (https://dejure.org/2010,11868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 58 Abs 1 BBhV, § 5 Abs 1 S 2 BhV, § 6 Abs 2 GOÄ
    Beihilfegewährung bei sog. Analog-Abrechnung durch Ärzte

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechenbarkeit osteopathischer Behandlungen eines Beamten durch einen Arzt; Anwendbarkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) auf vor Inkrafttreten der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) entstandene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beihilfegewährung bei sog. Analog-Abrechnung durch Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abrechenbarkeit osteopathischer Behandlungen eines Beamten durch einen Arzt; Anwendbarkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) auf vor Inkrafttreten der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) entstandene ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Ist - wie hier - eine Entscheidung im ordentlichen Rechtsweg indes nicht ergangen, hat der Dienstherr zu prüfen, ob die vom Arzt geltend gemachten Ansprüche nach materiellem Recht begründet sind ( siehe: BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - Az.: 2 C 19.06 -, Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18 [m. w. N.] ).

    Deshalb sind die Aufwendungen eines vom Arzt berechneten Betrages schon dann unter Zugrundelegung der Gebührenordnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 20. März 2008, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Dies ist vorliegend die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) vom 1. November 2001 ( GMBl. S. 919; MBl. LSA 2002, 10 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 30. Januar 2004 ( GMBl. S. 379; MBl. LSA 2004, 235 ), welche für den vorliegenden Fall noch Anwendung findet ( vgl. auch: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Dies ist vorliegend die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) vom 1. November 2001 ( GMBl. S. 919; MBl. LSA 2002, 10 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 30. Januar 2004 ( GMBl. S. 379; MBl. LSA 2004, 235 ), welche für den vorliegenden Fall noch Anwendung findet ( vgl. auch: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Daran, dass die BhV im gegebenen Fall als solche weiter anzuwenden ist, hat sich auch nichts dadurch geändert, dass gemäß Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts vom 15. Dezember 2009 ( GVBl. LSA S. 648 ) mit Wirkung ab dem 1. Februar 2010 das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) in Kraft getreten ist ( vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2010 - Az.: 1 L 89/09 -, veröffentlicht bei juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2006 - 1 L 44/05

    Haftung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters als Ehrenbeamter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Unabhängig davon legt die Beklagte aber auch einen dahingehenden Verfahrensmangel nicht substantiiert dar ( vgl. zu den insoweitigen Darlegungsanforderungen etwa: OVG LSA Beschluss vom 8. März 2006 - Az.: 1 L 44/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - 1 L 39/09

    Zur Gewährung pauschalierten Bewegungsgeldes als Aufwandsentschädigung für einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 29. April 2009 - Az.: 1 L 39/09 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 128 [m. w. N.] ).
  • VG Gera, 03.04.2017 - 1 K 546/16

    Gewährung von Beihilfe - Abrechnung einer Analogziffer der GOÄ - hier:

    Deshalb sind die Aufwendungen eines vom Arzt berechneten Betrages schon dann unter Zugrundelegung der Gebührenordnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 -, juris).

    Für ärztliche Leistungen, die in diesem Verzeichnis aufgenommen sind, existiert eine Regelvermutung dahingehend, dass diese angemessen im Sinne der Beihilfevorschriften sind und die Festsetzungsstelle in diesen Fällen im Allgemeinen nicht mehr die Angemessenheit gesondert zu überprüfen hat (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 - VG Gera, Urteil vom 4. August 2004 - 1 K 850/03 Ge - VG Arnsberg, Urteil vom 28. Dezember 2010 - 13 K 3055/09 - jeweils zitiert nach juris).

    Sofern eine ärztliche Leistung nicht in das Verzeichnis aufgenommen ist, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GOÄ vorliegen, d. h. eine analoge Bewertung überhaupt zulässig ist und die Aufwendungen des vom Arzt berechneten Betrages einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 - VG Gera, Urteil vom 4. August 2004 - 1 K 850/03.Ge - a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 02.04.2020 - 13 K 9733/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 19.06 -, juris, Rz. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 -, juris, Rz. 10.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 -, juris, Rz. 12 f.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 L 111/12

    Wirksamkeit von BBhV § 54 Abs 1 als Landesrecht im Range einer Verordnung

    Nichts Anderes galt im Übrigen nach § 120 Abs. 8 LBG LSA und gilt seit dem 1. April 2011 nach dem nunmehr maßgeblichen § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA, da die nach § 120 Abs. 7 LBG LSA bzw. § 3 Abs. 7 BesVersEG LSA vorgesehene Verordnung bislang nicht erlassen ist ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2014 - 1 L 101/13

    Beihilferecht - zur Folge der Versicherung eines Beamten im Basistarif einer

    Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen knüpfe grundsätzlich an den Leistungsanspruch des Arztes an und setze voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt habe (vgl. BVerwG, a. a. O.; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 -, juris).
  • VG Kassel, 19.02.2019 - 1 K 1035/17

    Behilfegewährung für subgingivales Biofilm-Management nach der sog.

    Eine solche Leistung kann aber gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 GOZ entsprechend einer Leistung des Gebührenverzeichnisses der GOZ berechnet werden, wenn diese analog in Ansatz gebrachte Leistung des Gebührenverzeichnisses eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung darstellt (einhellige Auffassung, vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 -, Rn. 12, juris).
  • VG Greifswald, 25.09.2014 - 6 A 77/13

    Beihilfefähigkeit von selbstständigen ärztlichen Leistungen, die in das

    Da gerade die GOÄ in § 6 Abs. 2 die Abrechenbarkeit von Leistungen vorsieht, die nicht in der GOÄ explizit aufgeführt sind, sind auch sog. Analogleistungen nicht per se von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen (OVG Sachsen-Ahalt, Beschluss vom 24.11.2010 - 1 L 146/10 -, zit. n. juris).
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