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   VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12.TR   

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VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12.TR (https://dejure.org/2012,40112)
VG Trier, Entscheidung vom 18.12.2012 - 1 L 1543/12.TR (https://dejure.org/2012,40112)
VG Trier, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12.TR (https://dejure.org/2012,40112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 VwGO, § 40 Abs 1a LFGB
    Einstweilige Anordnung - Unterlassung der Produktwarnung im Internet vor Lebensmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Grundlagen der Produktwarnung bei nachteiliger Beeinflussung von Lebensmitteln aufgrund hygienischer Mängel

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung auf der

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Restaurants in Schmuddel-Liste trotz festgestellter hygienischer Mängel unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung eines Restaurants auf Internet-"Schmuddel-Liste" setzt Hygienemängel bei Lebensmitteln voraus - reine Möglichkeit der Betroffenheit von Lebensmitteln durch ein nicht den hygienerechtlichen Anforderungen entsprechendes Umfeld reicht nicht für eine ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Beabsichtigt wird eine Veröffentlichung bei Rechtsverstößen, bei denen- ähnlich wie bei "Grenzwertüberschreitungen"- diese zwingend angezeigt ist (vgl. BT-Drucks. 17/7374; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012- 2 K 2430/12-, VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012, a.a.O.).

    Die Befugnisnorm ermächtigt nur zur Veröffentlichung des Namens eines unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften hergestellten Lebensmittels (sog. Produktwarnung) nicht aber zur Information über generelle Hygienemängel in einer Gaststätte (vgl. Leitsatz VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 1 K 11.717

    Mündliche Untersagung der Abgabe von Rohmilch; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Das sind Fälle, in denen ein Erzeugnis ohne äußerlich erkennbare Veränderung Ekel oder Widerwillen bei einem normal empfindlichen Verbraucher auslösen würde, wenn er von bestimmten Behandlungsverfahren Kenntnis hätte (vgl. Art. 14 Abs. 2 VO Nr. 178/2002; vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27. Juli 2011 - Au 1 K 11.717-).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 GG- abgeleitet (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012- RO 5 E 12.1580- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 254).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Der Antragsgegnerin steht die Möglichkeit offen, eine neue Entscheidung in der Sache - eventuell in Gestalt eines einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren zugänglichen (feststellenden) Verwaltungsaktes (vgl. zur VA-Befugnis zwecks Konkretisierung und Individualisierung einer gesetzlich normierten Verpflichtung im allgemeinen Über- und Unterordnungsverhältnis zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012, 5 C 20/11)- zu treffen, wobei sie jederzeit geänderten rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen Rechnung tragen kann.
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Die hier beabsichtigte Maßnahme ist grundsätzlich geeignet und erforderlich, um die Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände zu informieren, insoweit Markttransparenz herzustellen, informierte Konsumentenentscheidungen zu ermöglichen und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht entgegenzuwirken (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 unter Hinweis auf Gurlit, NVwZ 2011, 1052 zum teilweise vergleichbaren Verbraucherinformationsgesetz; OVG Saarland, Beschluss vom 3. Februar 2011, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 13. September 2012 - M 22 E 12.4275).
  • VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 GG- abgeleitet (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012- RO 5 E 12.1580- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 254).
  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2012 - 1 L 1543/12
    Damit besteht bei einem tatsächlich vorliegenden "hinreichend begründeten" Verdacht eine Richtigkeitsgewähr für behördlich festgestellte Verstöße, die in Abwägung mit dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Willen des Gesetzgebers, behördliches Handeln transparent zu machen, die gesetzliche Regelung als nicht unverhältnismäßig erscheinen lässt (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012, unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2685- dort zur Problematik der Veröffentlichung von Berichten der Heimaufsicht im Internet).
  • VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18

    Anordnungsgrund bei Internetveröffentlichungen über die Qualität von

    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 Abs. 1 GG - abgeleitet (vgl. VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -, m.w.N.).

    Denn auch wenn man aufgrund des Wortlauts der Vorschrift und unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien die Auffassung vertritt, dass § 40 Abs. 1a LFGB lediglich zur Herausgabe einer Produktwarnung ermächtigt, nicht aber zur Information über generelle Hygienemängel (so VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 - unter Verweis auf VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -), enthält die vom Antragsgegner geplante Veröffentlichung eine Produktwarnung.

    Das sind Fälle, in denen ein Erzeugnis ohne äußerlich erkennbare Veränderung Ekel oder Widerwillen bei einem normal empfindlichen Verbraucher auslösen würde, wenn er von bestimmten Behandlungsverfahren Kenntnis hätte (vgl. Art. 14 Abs. 2 BasisVO; VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -).

    Dem Antragsgegner steht des Weiteren die Möglichkeit offen, eine neue Entscheidung in der Sache zu treffen - eventuell in Gestalt eines einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren zugänglichen (feststellenden) Verwaltungsaktes (vgl. zur VA-Befugnis zwecks Konkretisierung und Individualisierung einer gesetzlich normierten Verpflichtung im allgemeinen Über- und Unterordnungsverhältnis zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20/11 -, juris, Rn. 11; so auch VG Trier, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 L 1543/12 -).

  • VG Koblenz, 23.01.2015 - 4 L 1216/14

    Rechtsschutzbedürfnis eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen die

    Solche Maßnahmen wie etwa öffentliche Warnungen (vgl. VG Trier, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 L 1543/12.TR -), Führung von Listen, Registern o.ä.
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