Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011

Rechtsprechung
   VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10   

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https://dejure.org/2010,2170
VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10 (https://dejure.org/2010,2170)
VG Münster, Entscheidung vom 14.06.2010 - 1 L 155/10 (https://dejure.org/2010,2170)
VG Münster, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 1 L 155/10 (https://dejure.org/2010,2170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 1 Abs. 1 TMG; § 3 Nr. 25 TKG; §§ 59 Abs. 2, 59 Abs. 3, 8a, 58 Abs. 4 RStV
    Gewinnspiel Telemedium vergleichbares Telemedium Untersagung Sperrung Internet Internet-Angebot Rundfunk Glücksspiel Hausverlosung Hausgewinnspiel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RStV § 8a RStV § 58 Abs. 4 RStV § 59 Abs. 3 RStV § 59 Abs. 2 TMG § 1 Abs. 1 TKG § 3 Nr. 25
    Gewinnspiel Telemedium vergleichbares Telemedium Untersagung Sperrung Internet Internet-Angebot Rundfunk Glücksspiel Hausverlosung Hausgewinnspiel

  • JurPC

    Internetgewinnspiel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 8a Rundfunkstaatsvertrag (RStV) auf Angebote im Internet (hier Hausgewinnspiel) als ein mit dem Rundfunk vergleichbares Telemedium; Vorliegen eines Gewinnspiels bei einem Angebot auf einer Internet-Homepage an Nutzer des Gewinns eines Hauses nach ...

  • Glücksspiel & Recht

    Online-Hausverlosung rechtswidriges Glücksspiel

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Internet-Haus-Gewinnspiels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewinnspiel um Einfamilienhaus im Internet unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8a, 58 Abs. 4, 59 Abs. 3, 59 Abs. 2 RStV; 1 Abs. 1 TMG; 3 Nr. 25 TKG
    Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Gewinnspiel

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gewinnspiel um Einfamilienhaus im Internet unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Haus-Gewinnspiels

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haus-Lotterie im Internet und der Rundfunkstaatsvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Wissens-Quiz" mit Sachpreisen im Internet unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Hausverlosung ist rechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Internet-Gewinnspiel um Wohnhaus illegal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Hausverlosung im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewinnspiel um Einfamilienhaus im Internet unzulässig - Verstoß gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Internet-Hausverlosung verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinnspiel um Einfamilienhaus im Internet unzulässig! (IMR 2010, 348)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10
    Damit ist die verfassungsmäßige Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Nomen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind, gemeint, vgl. seit BVerfG, Urt. v. 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32 (37); ferner Lorenz, in: Bonner Kommentar zum GG, 2010, Art. 2 Abs. 1 GG Rn. 116 m.w.N., zu der auch die Vorschriften in dem RStV und den ihn ergänzenden Begleitgesetzen zählen, an deren Inhalt die Gerichte gemäß Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind.
  • VGH Bayern, 08.09.2009 - 10 C 09.864

    Streitwert für Erlaubnis zur Durchführung eines Gewinnspiels im Internet

    Auszug aus VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10
    Bei einer von der Antragstellerin selbst erwarteten Einspielsumme von rund 2 Mio. Euro (49.999 erwartete Teilnehmer) verbleibt ihr bei pauschalierender Betrachtungsweise nach Abzug der Gewinnausschüttungen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 8. September 2009 - 10 C 09.864 -, juris Rn. 7) sowie nach Abzug der von der Antragstellerin selbst angenommen Nebenkosten (Bl. 35 der Gerichtsakte) ein Erlös von rd.
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvL 17/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10
    vgl. auch BVerfG, v. 7. Mai 1974 - 2 BvL 17/73 -, BVerfGE 37, 191 (197).
  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377

    Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

    Auszug aus VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10
    vgl. BayVGH, Urt. v. 28. Oktober 2009 - 7 N 09.1377 -, AfP 2010, 204 ff. = juris, Rn. 29, 31, 39, 45, 47.
  • LG Hagen, 13.09.2017 - 23 O 30/17

    Rechtliche Anforderungen an das Influencer-Marketing

    Bei dem Weblog der Verfügungsbeklagten handelt es sich um ein Telemedium i. S. d. § 1 RStV, für das die Regelungen des IV.-VI. Abschnitts des Staatsvertrags, i. E. § 58 RStV gelten (vgl. VG Münster, Urt. v. 14.6.2010, 1 L 155/10 zur Homepage eines Internetanbieters, zit. nach juris).
  • LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17

    Schleichwerbung durch Instagram-Posts

    Bei dem Weblog der Beklagten handelt es sich um ein Telemedium i. S. d. § 1 RStV, für das die Regelungen des IV.-VI. Abschnitts des Staatsvertrags, i. E. § 58 RStV gelten (vgl. VG Münster, Urt. v. 14.6.2010, 1 L 155/10 zur Homepage eines Internetanbieters, zit. nach juris).
  • VG Köln, 31.08.2022 - 24 L 1095/22
    Das Betreiben des Spielangebotes erfolgte allein auf Initiative der Antragstellerin, für die sie allein auch das wirtschaftliche Risiko trägt, vgl. VG Münster, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 L 155/10 -, juris Rn. 64.
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 CS 11.1212

    Untersagung einer Hausverlosung; Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Dabei sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG Telemedien alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 TKG, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 TKG oder Rundfunk nach § 2 RStV sind, so dass es sich bei der Internetseite, auf der der Antragsteller über die von ihm veranstaltete Hausverlosung informiert und die damit einen elektronischen Informationsdienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG darstellt, um ein Telemedium handelt (vgl. dazu ausführlich VG Münster vom 14.06.2010 Az. 1 L 155/10 RdNrn. 21 ff. für eine Internetseite, auf der ein Hausgewinnspiel in Quizform angeboten wurde).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11607
OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10 (https://dejure.org/2011,11607)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.01.2011 - 1 L 155/10 (https://dejure.org/2011,11607)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 1 L 155/10 (https://dejure.org/2011,11607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 68a BG ST
    Nutzungsentgeltung der Inanspruchnahme von Klinikpersonal und Sachmitteln einer Universitätsklinik durch einen Universitätsprofessor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HMG LSA § 22 S. 1; HNVO LSA § 16
    Festsetzung eines Nutzungsentgelts durch Verwaltungsakt durch eine Universitätsklinik gegenüber Professoren der Universität bei einer Inanspruchnahme von Sachmitteln und Personalmitteln des Universitätsklinikums im Rahmen einer Nebentätigkeit; Befugnisse einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Direktor der Universitätsklinik für Augenheilkunde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Nutzungsentgeltung der Inanspruchnahme von Klinikpersonal und Sachmitteln einer Universitätsklinik durch einen Universitätsprofessor

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts durch Verwaltungsakt durch eine Universitätsklinik gegenüber Professoren der Universität bei einer Inanspruchnahme von Sachmitteln und Personalmitteln des Universitätsklinikums im Rahmen einer Nebentätigkeit; Befugnisse einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 314
  • DÖV 2011, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2006 - 5 M 4/06

    Fortbestehen als Übergangspersonalrat

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    Demgegenüber wurde der Beklagte gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HMG LSA vom Land Sachsen-Anhalt als selbständige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes errichtet ( vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 31. Mai 2006 - Az.: 5 M 4/06 -, veröffentlicht bei juris ), die ihrerseits gemäß § 18 HMG LSA Dienstherrnfähigkeit, d. h. das Recht, Beamte zu haben, besitzt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    Im Hinblick auf die Verfahrensregeln der §§ 81 ff. VwGO, insbesondere der §§ 86 Abs. 1 und 3, 104 Abs. 1 und 3 sowie 108 Abs. 2 VwGO ( vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - Az.: 7 B 106.02 -, Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 [m. w. N.] ) wären entsprechende Darlegungen in der Antrags(begründungs)schrift indes geboten gewesen.
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senates vom 8. März 2001 - Az.: 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10
    Nur wenn eine sofortige Äußerung nach den Umständen nicht erwartet werden kann, darf die mündliche Verhandlung nicht geschlossen werden, muss das Gericht die mündliche Verhandlung vertagen, in das schriftliche Verfahren übergehen oder der Partei auf ihren Antrag nach § 139 Abs. 5 ZPO eine Schriftsatzfrist einräumen ( vgl. etwa: BGH, Urteil 31. März 2010 - Az.: I ZR 34/08 -, DB 2010, 2444 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12

    Vorbeschäftigungsverbot - ehemaliger Beamter

    Sie ist nach Maßgabe des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in ein Beamtenverhältnis als wissenschaftliche Assistentin berufen worden (vgl. hierzu OVG LSA 07.01.2011 - 1 L 155/10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 19.21

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die

    Der Beklagten sei die Festsetzung eines Nutzungsentgelts insbesondere auch nicht im Hinblick auf den Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Januar 2011 (1 L 155/10) unzumutbar gewesen.
  • BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 18.21

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die

    Der Beklagten sei die Festsetzung eines Nutzungsentgelts insbesondere auch nicht im Hinblick auf den Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Januar 2011 (1 L 155/10) unzumutbar gewesen.
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