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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11 (https://dejure.org/2012,5000)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.02.2012 - 1 L 159/11 (https://dejure.org/2012,5000)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 (https://dejure.org/2012,5000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung wegen Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Rüge der Beweiswürdigung der Vorinstanz i.R.d. Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, können sich zwar auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O. ; OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.]; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 4 L 2401/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 12 N 28.10 - und vom 19. Juli 2011 - OVG 2 N 82.09 -, jeweils juris ).

    Denn die Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a. a. O. ; OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, können sich zwar auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O. ; OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).

    Denn die Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a. a. O. ; OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 2 N 82.09

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; fehlerhafte Beweiswürdigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.]; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 4 L 2401/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 12 N 28.10 - und vom 19. Juli 2011 - OVG 2 N 82.09 -, jeweils juris ).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteiles ist von einer schlüssigen Gegenargumentation daher erst dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint, weil die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft ist, insbesondere bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. November 2010 - 8 LA 224/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - 12 N 28.10

    Visum; Ehegattennachzug; Befragung durch die Botschaft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.]; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 4 L 2401/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 12 N 28.10 - und vom 19. Juli 2011 - OVG 2 N 82.09 -, jeweils juris ).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.]; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 4 L 2401/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 12 N 28.10 - und vom 19. Juli 2011 - OVG 2 N 82.09 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris [m. w. N.]; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 4 L 2401/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 12 N 28.10 - und vom 19. Juli 2011 - OVG 2 N 82.09 -, jeweils juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 6 S 1365/12

    Ausnahmebewilligung für das Dachdeckerhandwerk - Nachweis der notwendigen

    Es können zwar die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an deren Richtigkeit bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2011 - 4 A 164/10 - Beschluss vom 16.06.2010 - 5 A 434/08 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 L 159/11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2011 - OVG 2 N 82.09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

    Allein die Möglichkeit einer anderen Wertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris, m. w. N.) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Denn die Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (so OVG LSA, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteils ist von einer schlüssigen Gegenargumentation allerdings erst dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint, weil die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23.09.2010 - 4 A 138/10 -, juris RdNr. 7; Beschl. v. 28.02.2012 - 1 L 159/11 -, juris Rdnr. 5; OVG NW, Beschl. v. 31.01.2013 - 18 A 1369/12 -, juris RdNr. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17

    Rückerstattung überzahlter Versorgungsbezüge

    Eine Bewertung der tatsächlichen Umstände kann nur mit Erfolg angegriffen werden bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2010 - 8 LA 224/10 -, juris, Rn. 6 m.w.N; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 2 S 1265/12

    Rüge der Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme genügt dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht (vgl. u.a. OVG NRW, Beschl. v. 21.6.2012 - 18 A 1459/11 - Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.2.2012 - 1 L 159/11 - Juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.1.2001 - 4 L 2401/00 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteiles ist von einer schlüssigen Gegenargumentation daher dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint, weil die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft ist, insbesondere bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2012 - 1 L 159/11 -, juris RdNr. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 920/14

    Disziplinarrecht - zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes aus

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme genügt dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2001 - 4 L 2401/00 - OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2012 - 1 L 159/11 - OVG NRW, Beschl. v. 21.06.2012 - 18 A 1459/11 - alle in juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2012 - 2 S 1265/12 - NVwZ-RR 2012, 778).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2020 - 1 L 98/20

    Schadenersatz aufgrund Dienstpflichtverletzung: Beurteilung des Verschuldensgrads

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme genügt dagegen zur Begründung ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (vgl. etwa OVG LSA, Beschlüsse vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris Rn. 7, vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris Rn. 5, und vom 15. September 2017 - 2 L 23/16 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 6 A 208/14 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschluss vom 12. August 2014 - 8 LA 71/14 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - 3 ZB 14.454 -, juris Rn. 5, und vom 29. November 2016 - 3 ZB 13.1500 -, juris Rn. 6, vom 18. Dezember 2019 - 20 ZB 19.602 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 4 S 191/15 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 3 A 666/16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18

    Auswahl bei Vorhandensein mehrerer geeigneter Bewerber für eine vorbehaltene

    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, kann die Rüge einer fehlerhaften Sachverhalts- oder Beweiswürdigung - wie der Kläger sie im Zulassungsantrag erhebt - ernstliche Richtigkeitszweifel an der angegriffenen Entscheidung nur dann begründen, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder etwa gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweisen; allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung hingegen nicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 N 24.11 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 14 ZB 14.2830 -, juris Rn. 12, und vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686 u. a. -, juris Rn. 28, jew. m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris Rn. 7, und vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - 1 L 103/18

    Aufhebung eines Ablehnungsbescheides zur Aufbauhilfe Hochwasser 2013 und

  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 16a DZ 12.2037

    Zeiterfassung; Arbeitszeitkonto; Beweiswürdigung

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