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   VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04   

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https://dejure.org/2005,22324
VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04 (https://dejure.org/2005,22324)
VG Köln, Entscheidung vom 17.02.2005 - 1 L 1871/04 (https://dejure.org/2005,22324)
VG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 1 L 1871/04 (https://dejure.org/2005,22324)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 15.12.2003 - 1 L 2579/03

    Telekom-Tarif AktivPlus xxl (neu)

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
    Denn diese Vorschrift konkretisiert lediglich den gesetzlichen Maßstab des - ebenfalls als verletzt gerügten - § 24 Abs. 1 TKG 1996, der seinerseits nicht dem Wettbewerberschutz dient, vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 -, BVerwG, a.a.O.

    Abschläge im Sinne der zitierten Vorschrift liegen vor, wenn das zu beurteilende Entgelt die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterschreitet, vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 m.w.N.

    13/3609, S. 44 (zu § 26 Abs. 3), Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 -.

  • VG Köln, 20.11.2003 - 1 L 2474/03

    Genehmigung der Entgelte und entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
    Die - ebenfalls unter den Beteiligten kontrovers erörterten - Fragen, ob vorliegend eine unzulässige, weil nicht handelsübliche, Koppelung von Teilnehmeranschluss und Verbindungsleistung in Rede steht, vgl. hierzu: Beschluss der Kammer vom 20. November 2003 - 1 L 2474/03 -, und ob eine solche - unterstellte unzulässige Koppelung - eine Sogwirkung auslöst, die eine erhebliche - mangels Nachbildbarkeit für die Antragstellerin - sachlich nicht gerechtfertigte Wettbewerbsbeeinträchtigung bedeutet, werfen eine Vielzahl von Problemen in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht auf, die im vorliegend summarischen Verfahren nicht einer Klärung zugeführt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03

    Telekom darf die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120"

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
    Dies folgt bezüglich der gerügten, von der RegTP zur Ermittlung der Dumpinguntergrenze verwendeten "IC+25%-Formel" schon daraus, dass diese jedenfalls in der Rechtsprechung des OVG NRW für unbedenklich erachtet worden ist, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 - Die weiter zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die von der RegTP einkalkulierte Sicherheitsmarge von 33% zwischen erwarteten Einnahmen der Beigeladenen und den in Anwendung der "IC+25%-Formel" ermittelten Kosten ausreicht, um Prognoseunsicherheiten im Benutzerverhalten auszugleichen, entzieht sich der Beurteilung im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
    vgl. Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 a Rdn. 10 m.w.N; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - DVBl. 1993, 256; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 08. September 1992 - 11 B 3495/92 -, DVBl. 1993, 125.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
    Die Vorschrift dient indes ausschließlich dem objektiv-rechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungsgrundlage und damit einer besseren Entscheidungsgrundlage, nicht jedoch dem Schutz von Rechten der Verfahrensbeteiligten, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92

    Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
    vgl. Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 a Rdn. 10 m.w.N; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - DVBl. 1993, 256; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 08. September 1992 - 11 B 3495/92 -, DVBl. 1993, 125.
  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05

    Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

    VG Köln, Beschluss vom 17. Februar 2005 -1 L 1871/04 - Möschel, in:, Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, Rdnr. 113 zu § 19; Robert, K & R 2005, S. 354 (356).
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   VG Köln, 27.09.2004 - 1 L 1871/04   

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