Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 30.06.2011

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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11 (https://dejure.org/2012,40685)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2012 - 1 L 188/11 (https://dejure.org/2012,40685)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 (https://dejure.org/2012,40685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 27 BBesG 2002 vom 06.08.2002, § 28 BBesG 2002 vom 06.08.2002, Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 78/2000, § 17 Abs 1 S 1 BesG SN
    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage des Lebensalters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung zu Dienstaltersstufen auf der Grundlage des Einstellungslebensalters auf der Basis der §§ 27 , 28 BBesG 2002 unter Beachtung des Diskriminierungsverbots; Beseitigung der Diskriminierung durch Besserstellung eines Beamten im Wege einer Bezügenachzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage des Lebensalters ist europarechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung zu Dienstaltersstufen auf der Grundlage des Einstellungslebensalters auf der Basis der §§ 27, 28 BBesG 2002 unter Beachtung des Diskriminierungsverbots; Beseitigung der Diskriminierung durch Besserstellung eines Beamten im Wege einer Bezügenachzahlung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (36)

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Beklagten sowie den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen einzelner Verwaltungsgerichte (VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteil v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris; a. M.: VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris) vermag der Senat auch nicht davon auszugehen, dass das anzuwendende Besoldungsrecht der §§ 27, 28 BBesG a. F. tatsächlich nicht an das Lebensalter der Beamten anknüpfe, sondern an deren Besoldungsdienstalter, für welche das Lebensalter lediglich einen "pauschalierenden Berechnungsfaktor" bilde.

    Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht durch Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; a. M.: VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteile v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - und v. 25.03.2011 - 26 K 203.09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Weimar, Urteil v. 15.11.2011 - 4 K 1163/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris).

    Es mag dahinstehen, ob das alleinige bzw. primäre Abstellen auf das Lebensalter überhaupt als zur Erreichung des Zieles der Honorierung von Berufserfahrung im Sinne der RL 2000/78/EG geeignet anzusehen ist (vgl. dazu VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris); jedenfalls ist - wie der Europäische Gerichtshof in jüngster Zeit (Urteil v. 08.09.2011 - C-297/10 -, Hennigs ) zur Ungleichbehandlung nach dem BAT erneut bekräftigt hat - für die Höhe der Bezahlung ein Kriterium, welches auf dem Dienstalter oder der Berufserfahrung beruht, ohne auf das Lebensalter abzustellen, im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG und damit auch im Hinblick auf das AGG für die Verwirklichung des vorgenannten legitimen Ziels eindeutig geeigneter.

    a) Einer Geltendmachung auf der Grundlage nationalen Besoldungsrechts steht der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen entgegen (so auch VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Regensburg, Urteil v. 17.10.2012 - RO 1 K 12.685 -, jeweils juris; a. M.: VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; Tiedemann, RiA 2012, 62, 67 f.).

    Nicht zu folgen ist dabei der Ansicht, wonach sich der Dienstherr schon aufgrund eines eigenen treuwidrigen Verhaltens, nämlich der europarechtswidrig geringen Besoldungsgewährung, nicht auf das Unterlassen des Beamten berufen könne (so VG Frankfurt (Urteil v. 20.08.2012, - 9 K 1175/11.F -, juris).

    Es muss nicht entschieden werden, ob der hilfsweise erhobene Antrag des Klägers, festzustellen dass er diskriminiert werde, weil seine Besoldung im Rahmen des gegenwärtig gültigen Besoldungssystems nicht aus der Endstufe entnommen wird, zulässig ist (vgl. dazu VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Die Rechtslage sei auch europarechtlich geklärt; die jüngsten Entscheidungen des EuGH vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, Hennigs und Mai ) welche eine Altersdiskriminierung aufgrund der Regelungen des BAT festgestellt hätten, seien auf die hier zu entscheidenden besoldungsrechtliche Konstellation unmittelbar übertragbar.

    Damit erfahren - wie das Verwaltungsgericht mit Recht bemerkt hat - Personen in einer vergleichbaren Situation wegen des Alters eine verschiedene Behandlung (vgl. auch EuGH, Urteil v. 08.11.2011 - C-297/10 -, Hennigs , juris Rdnr. 58 zur Ungleichbehandlung nach dem BAT).

    Es mag dahinstehen, ob das alleinige bzw. primäre Abstellen auf das Lebensalter überhaupt als zur Erreichung des Zieles der Honorierung von Berufserfahrung im Sinne der RL 2000/78/EG geeignet anzusehen ist (vgl. dazu VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris); jedenfalls ist - wie der Europäische Gerichtshof in jüngster Zeit (Urteil v. 08.09.2011 - C-297/10 -, Hennigs ) zur Ungleichbehandlung nach dem BAT erneut bekräftigt hat - für die Höhe der Bezahlung ein Kriterium, welches auf dem Dienstalter oder der Berufserfahrung beruht, ohne auf das Lebensalter abzustellen, im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG und damit auch im Hinblick auf das AGG für die Verwirklichung des vorgenannten legitimen Ziels eindeutig geeigneter.

    Angesichts der auslegungsbedürftigen Regelungen der RL 2000/78/EG und der dem (Besoldungs)Gesetzgeber eingeräumten Spielräume zur Ausgestaltung der Besoldung wäre ein Staatshaftungsanspruch im Hinblick auf die §§ 27, 28 BBesG a. F. jedoch erst für die Zeit ab dem Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (- C-297/10 -, Hennigs ) zur Ungleichbehandlung nach dem BAT, mithin für einen hier nicht mehr relevanten Zeitraum denkbar.

    Im Hinblick darauf, dass zu der hier gegenständlichen Problematik in weiten Teilen eine mittlerweile gefestigte, differenzierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht (vgl. dazu die Bezugnahme in dem auf einen Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2010 ergangenen Urteil v. 08.09.2011 - C 297/10 -, Hennigs - auf frühere Urteile, etwa in den Verfahren Mangold, Cadman, Palacios de la Villa, Kükükdeveci, jeweils a. a. O. ), sieht der Senat - anders als etwa das Verwaltungsgericht Berlin (Beschlüsse v. 10.10.2012 - 7 K 343.12 - u. a., jeweils juris) - keine Veranlassung zu einer Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV.

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Demzufolge vermag der Senat die vom EuGH in seinem Urteil vom 25. November 2010 (- C-429/09 -, Fuß II ) entwickelten Grundsätze einer möglichen Beeinträchtigung des Effektivitätsgrundsatzes auf die hier zugrunde liegende Konstellation nicht anzuwenden.

    Dieser Anspruch entsteht nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 25.11.2010 - C-429/09 -, Fuß II ), wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, verleiht dem Geschädigten Rechte, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß und dem Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang.

  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Beklagten sowie den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen einzelner Verwaltungsgerichte (VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteil v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris; a. M.: VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris) vermag der Senat auch nicht davon auszugehen, dass das anzuwendende Besoldungsrecht der §§ 27, 28 BBesG a. F. tatsächlich nicht an das Lebensalter der Beamten anknüpfe, sondern an deren Besoldungsdienstalter, für welche das Lebensalter lediglich einen "pauschalierenden Berechnungsfaktor" bilde.

    Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht durch Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; a. M.: VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteile v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - und v. 25.03.2011 - 26 K 203.09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Weimar, Urteil v. 15.11.2011 - 4 K 1163/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris).

  • VG Hannover, 16.11.2012 - 13 A 4677/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsdienstalter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht durch Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; a. M.: VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteile v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - und v. 25.03.2011 - 26 K 203.09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Weimar, Urteil v. 15.11.2011 - 4 K 1163/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris).

    a) Einer Geltendmachung auf der Grundlage nationalen Besoldungsrechts steht der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen entgegen (so auch VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Regensburg, Urteil v. 17.10.2012 - RO 1 K 12.685 -, jeweils juris; a. M.: VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; Tiedemann, RiA 2012, 62, 67 f.).

  • VG Lüneburg, 15.02.2012 - 1 A 106/10

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Dienstaltersstufen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Beklagten sowie den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen einzelner Verwaltungsgerichte (VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteil v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris; a. M.: VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris) vermag der Senat auch nicht davon auszugehen, dass das anzuwendende Besoldungsrecht der §§ 27, 28 BBesG a. F. tatsächlich nicht an das Lebensalter der Beamten anknüpfe, sondern an deren Besoldungsdienstalter, für welche das Lebensalter lediglich einen "pauschalierenden Berechnungsfaktor" bilde.

    Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht durch Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; a. M.: VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteile v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - und v. 25.03.2011 - 26 K 203.09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Weimar, Urteil v. 15.11.2011 - 4 K 1163/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris).

  • VG Schleswig, 13.01.2010 - 11 A 216/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Beklagten sowie den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen einzelner Verwaltungsgerichte (VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteil v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris; a. M.: VG Frankfurt a. M., Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris) vermag der Senat auch nicht davon auszugehen, dass das anzuwendende Besoldungsrecht der §§ 27, 28 BBesG a. F. tatsächlich nicht an das Lebensalter der Beamten anknüpfe, sondern an deren Besoldungsdienstalter, für welche das Lebensalter lediglich einen "pauschalierenden Berechnungsfaktor" bilde.

    Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht durch Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012 - 9 K 1175/11.F -, juris; a. M.: VG Hannover, Urteil v. 16.11.2012 - 13 A 4677/12 - VG Lüneburg, Urteil v. 15.02.2012 - 1 A 106/10 - VG Berlin, Urteile v. 24.06.2010 - 5 K 17/09 - und v. 25.03.2011 - 26 K 203.09 - VG Chemnitz, Urteil v. 28.10.2010 - 3 K 543/10 - VG Weimar, Urteil v. 15.11.2011 - 4 K 1163/10 - VG Schleswig, Urteil v. 13.01.2010 - 11 A 216/08 - alle juris).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Denn anders lässt sich im vorliegenden Fall die volle Wirksamkeit der RL 2000/78/EG nicht herstellen (vgl. auch BVerwG, Urteile v. 28.10.2010, a. a. O.).

    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (BVerwG, Urteil v. 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 70.10

    Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    Insoweit besteht eine deutliche Parallele zu (nationalrechtlichen) Ausgleichsansprüchen, die nicht im Gesetz geregelt sind und bei denen es einer Geltendmachung im Sinne einer Rügeobliegenheit oder Hinweispflicht des Beamten bedarf (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.07.2012 - 2 C 70.10 -, juris zu einem Anspruch auf zeitlichen Ausgleich für Zuvielarbeit).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11
    7. Februar 1991 (- C-184/99 -, Nimz ) grundlegend festgestellt, dass das nationale Gericht, welches im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden habe, gehalten sei, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lasse, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsse.
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

  • BVerwG, 24.04.2012 - 2 B 80.11

    Ausgleichsanspruch für Zuvielarbeit (Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr);

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 101/08

    Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685

    Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

  • VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10

    Zeitpunkt der analogen Anwendung von § 40 Abs 1 S 1 BBesG auf eingetragene

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12

    Regelungen zur Überleitung der Bestandsbeamten des Landes Berlin in das ab August

  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 36.11

    Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 632/09

    Rechtmäßigkeit eines vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni

  • OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 712/10

    Zulage, Dienstposten, ARGE

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10

    Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

  • VG Dresden, 14.07.2011 - 11 K 296/09
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

    18 Da es sich bei dem hier eingeklagten Grundgehalt um einen Bestandteil der Besoldung handelt (§ 17 Abs. 1 Satz 1 SächsBesG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BBesG a.F.), muss die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Beurteilung herangezogen werden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 49).

    Unabhängig von alledem weist schon das Oberverwaltungsgericht für das Land 25 Sachsen-Anhalt zutreffend darauf hin, dass es für die nach der Richtlinie gebotene vergleichende Betrachtung allein auf die aktuell erhaltene, konkrete Besoldung ankommen kann, nicht hingegen auf die hypothetische Dauer des aktiven Beamtenverhältnisses und die in diesem Rahmen zu erlangende Gesamtbesoldung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 64).

    Insoweit schafft auch das in Umsetzung der Richtlinien erlassene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 keine Abhilfe, da es allenfalls auf der Sekundärebene Schadensersatzansprüche begründet (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 75; VGH BW, Urt. v. 6. November 2012 - 4 S 797/12 -, juris Rn. 40).

    Im Übrigen bilden sie aber den Maßstab für die tatsächlich zu gewährenden Leistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2010, NVwZ-RR 2011, 205 [208], Rn. 22; OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 77).

    Denn dieser nimmt an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrecht infrage stellen könnten, nicht teil (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2010, NJW 2011, 1466 [1468], Rn. 29 m. w. N.; OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 85).

    Eine Absenkung der Bezüge der Vergleichsgruppe müsste hingegen mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Grundsatz des Vertrauensschutzes in Konflikt geraten (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 79; VG Berlin, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 7 K 425/12 -, juris Rn. 110; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 20. August 2012 - 9 K 8/12.F -, juris Rn. 51 ff.).

    Für das Beamtenrecht hat allerdings schon das OVG Sachsen-Anhalt zutreffend darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der Altersgrenzen die Diskriminierung nicht durch alle Stufen der Bemessung des Grundgehalts zieht (Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 80 ff.).

    47 Eine solch detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des vorhandenen Besoldungssystems und der Reichweite einer Diskriminierung ist nicht nur mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem Dienst- und Treueverhältnis und das legitime Anliegen des Besoldungsgesetzgebers, das Grundgehalt über einen längeren Zeitraum ansteigen zu lassen, angezeigt (vgl. so das OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 79).

    Die im System angelegte Diskriminierung wird für den Zeitpunkt der Ernennung also dadurch vermieden, dass alle Beamten das Grundgehalt der Stufe 6 erhalten (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 188/11 -, juris Rn. 78 ff.).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    HAL OVG Magdeburg - 11.12.2012 - AZ: OVG 1 L 188/11.
  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs.

    Während sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt(OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 11.12.2012 - 1 L 9/12 und 1 L 188/11 -, jeweils juris), das sächsische Oberverwaltungsgericht(Sächsisches OVG, Urteil vom 23.4.2013 - 2 A 150/12 -, juris) und das Verwaltungsgericht Düsseldorf(VG Düsseldorf, Urteil vom 19.4.2013 - 13 K 5357/12 -, juris) Ende 2012 bzw. im Jahr 2013 den Befürwortern einer Benachteiligung anschlossen, ließen das Verwaltungsgericht Karlsruhe(VG Karlsruhe, Urteil vom 17.9.2013 - 1 K 1314/12 -) und hierauf Bezug nehmend das Verwaltungsgericht des Saarlandes als im vorliegenden Verfahren zuständiges erstinstanzliches Gericht(VG des Saarlandes, Urteil vom 8.4.2014 - 2 K 724/12 -) noch im Jahr 2013 bzw. 2014 offen, ob ein Benachteiligungstatbestand erfüllt ist, da dies wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nicht entscheidungserheblich sei.
  • VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
    Neben diesen Verfahren waren beim Bundesverwaltungsgericht weitere Revisionsverfahren zur Altersdiskriminierung durch Besoldungsdienstaltersstufen anhängig, u. a. unter dem Aktenzeichen 2 C 3/13 die Revision gegen das zum sächsischen Besoldungsrecht ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts SachsenAnhalt vom 11. Dezember 2012 (1 L 188/11) .
  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 9 K 4475/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

    Die Kammer hat sich dem mit Urteil vom 20.8.2012 (9 K 1175/11.F - IÖD 2013, 5) und Urteil vom 28.1.2013 (9 K 2193/12.F) angeschlossen (ebenso im Grundsatz auch OVG LSA U. v. 11.12.2012 - 1 L 9/12 - juris u. 1 L 188/11 - juris).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 188.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31147
VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 188.11 (https://dejure.org/2011,31147)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2011 - 1 L 188.11 (https://dejure.org/2011,31147)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 1 L 188.11 (https://dejure.org/2011,31147)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 188.11
    Zwar hängt die rechtliche Einordnung des "Hütchenspiels" als Geschicklichkeits- oder aber als verbotenes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB maßgeblich von den Verhältnissen ab, unter denen es gespielt wird, so z. B. ob während des Spielverlaufs die Geschwindigkeit des Ablaufs verändert wird (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 2 StR 461/88 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 07.04.2003 - 5 G 639/03

    Hütchenspiel; Mitwirkungsverbot und Betätigungsverbot; Gefahrenabwehr

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 188.11
    Unter Berücksichtigung der auch gerichtsbekannten Situation des auf Straßen Berlins gespielten "Hütchenspiels" und der daran beteiligten Personen begegnet die Einschätzung des Antragsgegners, der Antragsteller werde das Spiel nicht als reines Geschicklichkeitsspiel spielen, sondern mit strafbarer Zielrichtung, keinen Bedenken, denn es ist davon auszugehen, dass die dem Antragsteller erteilten Platzverweise gerade deshalb erfolgt sind, weil er das "Hütchenspiel" als verbotenes Glücksspiel, gegebenenfalls auch als Betrug zu bewerten, betrieben hat (vgl. auch: VG Frankfurt/M., Beschluss vom 7. April 2003 - 5 G 639/03 -, juris).
  • VG Berlin, 30.08.2012 - 1 L 196.12

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot für Hütchenspieler bestätigt

    Unter Berücksichtigung der auch gerichtsbekannten Situation des auf den Straßen Berlins gespielten "Hütchenspiels" und der daran beteiligten Personen begegnet die Einschätzung des Antragsgegners, der Antragsteller werde das Spiel nicht als reines Geschicklichkeitsspiel spielen, sondern mit strafbarer Zielrichtung, keinen Bedenken, denn es ist davon auszugehen, dass die dem Antragsteller erteilten Platzverweise gerade deshalb erfolgt sind, weil er das "Hütchenspiel" als verbotenes Glücksspiel, gegebenenfalls auch als Betrug zu bewerten, betrieben hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 30. Juni 2011 - VG 1 L 188.11, juris; VG Frankfurt/M., Beschluss vom 7. April 2003 - 5 G 639/03, juris).
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