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   VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22   

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https://dejure.org/2022,19483
VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22 (https://dejure.org/2022,19483)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.08.2022 - 1 L 193.22 (https://dejure.org/2022,19483)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. August 2022 - 1 L 193.22 (https://dejure.org/2022,19483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stationsungebundenes Carsharing - und die Frage der Sondernutzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilverfahren: Carsharing ist Gemeingebrauch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Carsharing im Land Berlin ist vorerst keine kostenpflichtige Sondernutzung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parken auch im Zusammenhang mit gewerblicher Kraftfahrzeugvermietung ist nach der Straßenverkehrsordnung zulässige Teilnahme am Straßenverkehr - Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79

    Zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Nur wenn und solange diese objektiven Merkmale der Zulässigkeit und Möglichkeit jederzeitiger Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs nicht gegeben sind oder das Kraftfahrzeug zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme abgestellt ist, kann eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße vorliegen, die bei fehlender Erlaubnis straßenrechtlich begründete Eingriffe möglich macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - VII C 76.68, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 73.79, juris Rn. 11).

    Das gewerbliche Instrument der Vermietung und das deshalb veranlasste Bereitstellen der Kraftfahrzeuge auf der Straße dienen lediglich dazu, die von vornherein bezweckte Wiederinbetriebnahme der Kraftfahrzeuge als Verkehrsmittel zu erreichen; es vermag diesen Verkehrszweck selbst nicht zu verdrängen (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 73.79, juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Insbesondere kann die durch § 123 Abs. 1 VwGO gebotene Vorläufigkeit der vom Gericht angeordneten Maßnahme auch bei einem Feststellungsbegehren gewahrt werden (OVG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17, juris Rn. 13 mit umfangreichen Nachweisen).

    Ein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis ist hingegen zu bejahen, wenn ohne die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes die Gefahr bestünde, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden oder wenn ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden entstünde (OVG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17, juris Rn. 24; siehe auch Glaser, in: Gärditz, VwGO, 2. Auflage 2018, § 43, Rn. 80).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Soweit vertreten wird, dass es sich bei StVO-konform abgestellten Mietfahrrädern um eine Sondernutzung handele, überzeugt dies einerseits nicht, da die Überlegung, dass sich die Wiederinbetriebnahme eines abgestellten Mietfahrrads dem - verkehrsfremden - Zweck unterordne, zuvor mit Hilfe eben dieses Fahrrads eine Vereinbarung über dessen Anmietung zu treffen (OVG Münster, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459/20, juris Rn. 38), in der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Stütze findet (so auch Kaufmann, NVwZ 2021, 745, 748; Hellriegel/Heß, NZV 2021, 557, 559; Koschmieder/Huß, NZV 2021, 407, 410; für die Einstufung von Free-Floating-Systemen als Gemeingebrauch auch Linke, NZV 2021, 347).

    Dieser kann überhaupt nur zustande kommen, wenn die entsprechende "Hardware" - das Mietfahrrad mit Radnummer und bedienbarem Display - und die notwendige "Software" - der mittels der App des Anbieters oder fernmündlich per Handy übermittelte Öffnungscode - unmittelbar zur Hand sind (OVG Münster, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459/20, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68

    Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Nur wenn und solange diese objektiven Merkmale der Zulässigkeit und Möglichkeit jederzeitiger Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs nicht gegeben sind oder das Kraftfahrzeug zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme abgestellt ist, kann eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße vorliegen, die bei fehlender Erlaubnis straßenrechtlich begründete Eingriffe möglich macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - VII C 76.68, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 73.79, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Ausgehend hiervon kann Eilrechtsschutz nicht mit dem Verweis auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens versagt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02, juris Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 5. Juni 2014 - VG 10 L 224.14, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme von 25 Betten für das Fachgebiet

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Sie vermittelt dem Antragsteller für die Dauer des Klageverfahrens bereits die Rechtsposition, die er in der Hauptsache erst anstrebt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2008 - 13 ME 90/08, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 25.06.2014 - 10 L 224.14

    Pflicht zur Führung eines Kleinfahrzeugkennzeichens

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Ausgehend hiervon kann Eilrechtsschutz nicht mit dem Verweis auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens versagt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02, juris Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 5. Juni 2014 - VG 10 L 224.14, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Es ist weder sinnvoll noch zumutbar, ihm in einem derartigen Schwebezustand die Möglichkeit der verbindlichen Klärung streitiger Fragen des öffentlichen Rechts zu verwehren (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - BVerwG 2 C 18.15, juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 22.04.2022 - 1 L 152.22
    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Begehrt ein Antragsteller die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (st. Rspr. der Kammer, siehe nur Beschluss der Kammer vom 22. April 2022 - VG 1 L 152/22, juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22
    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 19.09, juris Rn. 24).
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4874/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    vgl. zu insoweit vergleichbaren Leihfahrrädern OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459/20 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 8 L 785/21 -, juris, Rn. 16; wohl zustimmend auch VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20.

    vgl. hierzu die in VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20 angeführten Kriterien.

  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4871/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    vgl. zu insoweit vergleichbaren Leihfahrrädern OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459/20 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 8 L 785/21 -, juris, Rn. 16; wohl zustimmend auch VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20.

    vgl. hierzu die in VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20 angeführten Kriterien.

  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 5019/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    vgl. zu insoweit vergleichbaren Leihfahrrädern OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459/20 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 8 L 785/21 -, juris, Rn. 16; wohl zustimmend auch VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20.

    vgl. hierzu die in VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20 angeführten Kriterien.

  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4923/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    vgl. zu insoweit vergleichbaren Leihfahrrädern OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459/20 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 8 L 785/21 -, juris, Rn. 16; wohl zustimmend auch VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20.

    vgl. hierzu die in VG Berlin, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 L 193/22 -, juris, Rn. 20 angeführten Kriterien.

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