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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00 (https://dejure.org/2001,15942)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2001 - 1 L 205/00 (https://dejure.org/2001,15942)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 1 L 205/00 (https://dejure.org/2001,15942)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    An dieser, vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Rechtsauffassung (BVerwG, a. a. O., DVBl. 2001, S. 395), hält der Senat fest.

    Folglich könnte sich eine Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Finanzhoheit der Beklagten nur ergeben, wenn sie eine von ihr nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume nachgewiesen hätte (BVerwG, a. a. O., DVBl. 2001, 395).

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    (a) Die entsprechende Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht ist zwar als solche grundsätzlich anerkannt (BVerwGE 27, 314, 318; 48, 279, 285; 80, 170, 172).

    Eine den Geschäftsherrn zum Aufwendungsersatz verpflichtende Geschäftsführung ohne Auftrag liegt nur vor, wenn der Geschäftsführer das Bewusstsein und die Absicht hat, für einen anderen zu handeln, also ein fremdes Geschäft zu besorgen (BVerwGE 48, 279, 285).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2000 - 1 L 50/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    Der Anspruch der Klägerin auf Kostenbeteiligung kann im Wege einer Leistungsklage erst nach Abschluss und Abrechnung der gesamten Baumaßnahme geltend gemacht werden(BVerwG, a. a. O., DVBl. 2001, 394; OVG LSA, a. a. O., DVBl. 2000, 1362).

    Dazu hat der Senat im Einzelnen in seinem Urteil vom 13. April 2001 - 1 L 50/00 -, DVBl. 1362 ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.1998 - B 2 S 141/97

    Straßenbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Eingang der letzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    (2) Im Straßenbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt entsteht ebenfalls die Beitragspflicht gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA mit der Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme, Damit ist nicht der Abschluss der technischen Ausbauarbeiten, also der letzte Spatenstich gemeint, sondern die Beitragspflicht entsteht frühestens im Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung (OVG LSA, B. v. 19.2.1998, B 2 S 141/97, B. v. 4.11.1999, B 2 S 433/99; U. v. 16.12.1999, A 2 S 335/98).

    Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Beitragsschuld voll ausgebildet und in der Lage, die Festsetzungsverjährungsfrist in Lauf zu setzen (BVerwG, a. a.O., E. 49, 131, 134 f.; OVG LSA, B. v. 19.2.1998, a. a. O.).

  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    Hiermit ist den Gemeinden garantiert, dass ihnen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird (BVerfG, NVwZ 1987, 123).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    (1) Diese gewährleistet den Gemeinden eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (BVerfGE 26, 228, 244).
  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    Diese Sekundärerwartung macht jedoch nicht das besorgte Geschäft zu einem objektiv wie subjektiv erkennbar fremden (BVerwG, B. v. 13.2.1992, NVwZ 1992, 672, 673).
  • VGH Bayern, 23.09.1998 - 8 B 94.1428
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    c) Eine andere Auslegung der Vorschriften der §§ 3, 13 EKreuzG ergibt sich entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 16.1.1996 - 8 B 94.1428 -) auch nicht aus dem Sinn und Zweck der Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1991 - 7 L 34/90

    Leistungsklage; Anspruch; Eisenbahnkreuzungsgesetz; Unzulässigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    Daraus ist zu schließen, dass die Möglichkeiten, eine Entscheidung im Kreuzungsrechtsverfahren und im gerichtlichen Verfahren zu beantragen, grundsätzlich nebeneinander bestehen (ebenso OVG Lüneburg, U. v. 2.9.1991 - 7 L 34/90 -).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    (a) Die entsprechende Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht ist zwar als solche grundsätzlich anerkannt (BVerwGE 27, 314, 318; 48, 279, 285; 80, 170, 172).
  • BVerwG, 16.08.1967 - VI C 76.64

    Bestellung eines Pflegers als gesetzlichen Vertreter in einem

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    Denn die Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung, die in ihrem Anwendungsbereich erschöpfende und Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließende Erstattungsregelungen treffen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 L 205/00, juris Ls. 5 und Rn. 40 und 60; vgl. auch Senat, Urteile vom 13. November 2003 - III ZR 70/03, BGHZ 156, 394, 398 und vom 19. Juli 2007 - III ZR 20/07, NVwZ 2008, 349 Rn. 9 zu ähnlichen Fallgestaltungen und BVerwGE 65, 346, 355 zur Spezialität des Eisenbahnkreuzungsrechts gegenüber dem allgemeinen Straßen- und Eisenbahnrecht), sind nicht anwendbar.
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