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   VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17   

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https://dejure.org/2017,16049
VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17 (https://dejure.org/2017,16049)
VG Köln, Entscheidung vom 17.05.2017 - 1 L 2094/17 (https://dejure.org/2017,16049)
VG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 1 L 2094/17 (https://dejure.org/2017,16049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verkaufsoffene Sonntage in Kerpen und Köln untersagt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkaufsoffene Sonntage in Kerpen und Köln untersagt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2016 - 4 B 887/16

    Münster: Geschäfte dürfen am Sonntag, 21.08.2016, auch in Hiltrup-Mitte

    Auszug aus VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
    Vorläufiger Rechtsschutz für derartige Feststellungsbegehren ist im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu gewähren, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, Rn. 6, juris.

    Dieser Schutzauftrag ist auch darauf ausgerichtet, den Grundrechtsschutz, insbesondere auch den der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG), derart zu stärken, dass sich eine Gewerkschaft, die glaubhaft gemacht hat, verschiedene Mitglieder seien in Verkaufsstellen beschäftigt, die möglicherweise von der Befugnis zur Sonntagsöffnung Gebrauch machen werden, darauf berufen kann, dass die Voraussetzungen für den Erlass der Rechtsverordnung nicht vorgelegen hätten und die Verordnung dadurch gegen eine auch sie schützende Rechtsnorm verstoße, vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: OVG NRW, Beschlüsse vom 10.06.2016, - 4 B 504/16 -, juris, Rn. 15 f. und vom 15.08.2016,- 4 B 887/16 -, Rn. 20, juris.

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich die jeweils in Rede stehende untergesetzliche Norm schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als offensichtlich unwirksam erweist, und ihre Umsetzung den Antragsteller so konkret beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10.06.2016, - 4 B 504/16 -, juris, Rn. 26 ff. und vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, Rn. 27, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Insoweit könnten unter anderem Erfahrungswerte der Ladeninhaber zu den an Werktagen üblichen Besucherzahlen Anhaltspunkte geben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, Beschluss der Kammer vom 01.02.2017, - 1 L 3170/16, beide juris m.w.N.

    Hierüber hat der Verordnungsgeber eine eigene Prognose zu treffen, auf die allenfalls verzichtet werden könnte, wenn offenkundig ist, dass die gesetzlichen Anforderungen des § 6 Abs. 1 LÖG NRW an eine anlassgebende Veranstaltung zumindest im Ergebnis eingehalten sind, wobei die Gerichte insoweit auf die Feststellung offenkundiger Ergebnisrichtigkeit beschränkt sind, vgl. die Frage aber ebenfalls offen lassend, ob bereits das Fehlen einer Prognose zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führt: OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, 4 B 887/16 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 18.05.2016, - 22 N 15.1526 -, juris, Rn. 32, 39, 51 ff. (zu § 14 LadSchlG).

    Lediglich dann, wenn der gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nachgeordnete (Annex-)Charakter der sonntäglichen Ladenöffnung offen zu Tage liegt und deshalb das Fehlen einer eigenen prognostischen Abschätzung der Gemeinde auf das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens ersichtlich ohne Einfluss gewesen ist, lässt sich die Ergebnisrichtigkeit der Rechtsverordnung im gerichtlichen Verfahren feststellen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, 4 B 887/16, juris.

    Das Gericht ist insoweit auch nicht verpflichtet, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, juris, Rn. 48, Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22.09.2016, - 3 N 182/16 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
    Dieser Schutzauftrag ist auch darauf ausgerichtet, den Grundrechtsschutz, insbesondere auch den der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG), derart zu stärken, dass sich eine Gewerkschaft, die glaubhaft gemacht hat, verschiedene Mitglieder seien in Verkaufsstellen beschäftigt, die möglicherweise von der Befugnis zur Sonntagsöffnung Gebrauch machen werden, darauf berufen kann, dass die Voraussetzungen für den Erlass der Rechtsverordnung nicht vorgelegen hätten und die Verordnung dadurch gegen eine auch sie schützende Rechtsnorm verstoße, vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: OVG NRW, Beschlüsse vom 10.06.2016, - 4 B 504/16 -, juris, Rn. 15 f. und vom 15.08.2016,- 4 B 887/16 -, Rn. 20, juris.

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich die jeweils in Rede stehende untergesetzliche Norm schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als offensichtlich unwirksam erweist, und ihre Umsetzung den Antragsteller so konkret beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10.06.2016, - 4 B 504/16 -, juris, Rn. 26 ff. und vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, Rn. 27, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen.

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
    Eine Bezugnahme auf einen Lageplan oder eine nähere Definition des Begriffs "Stadtteil Kerpen" enthält die Rechtsverordnung nicht, zum Erfordernis von Bezugnahmen soweit sich die Bestimmbarkeit nicht aus der Verordnung selbst ergibt vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11.11.2015, - 8 CN 2/14 -, juris, Rn. 34 m.w.N.
  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 N 15.1526

    Unwirksame Ladenöffnung zum Münchner Stadtgründungsfest

    Auszug aus VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
    Hierüber hat der Verordnungsgeber eine eigene Prognose zu treffen, auf die allenfalls verzichtet werden könnte, wenn offenkundig ist, dass die gesetzlichen Anforderungen des § 6 Abs. 1 LÖG NRW an eine anlassgebende Veranstaltung zumindest im Ergebnis eingehalten sind, wobei die Gerichte insoweit auf die Feststellung offenkundiger Ergebnisrichtigkeit beschränkt sind, vgl. die Frage aber ebenfalls offen lassend, ob bereits das Fehlen einer Prognose zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führt: OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, 4 B 887/16 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 18.05.2016, - 22 N 15.1526 -, juris, Rn. 32, 39, 51 ff. (zu § 14 LadSchlG).
  • OVG Thüringen, 22.09.2016 - 3 N 182/16

    Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlass

    Auszug aus VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
    Das Gericht ist insoweit auch nicht verpflichtet, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, juris, Rn. 48, Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22.09.2016, - 3 N 182/16 -, juris.
  • VG Köln, 02.01.2017 - 1 L 3170/16

    Sonntagsöffnung in Porz-Eil untersagt

    Auszug aus VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
    Insoweit könnten unter anderem Erfahrungswerte der Ladeninhaber zu den an Werktagen üblichen Besucherzahlen Anhaltspunkte geben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2016, - 4 B 887/16 -, Beschluss der Kammer vom 01.02.2017, - 1 L 3170/16, beide juris m.w.N.
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