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   VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22.TR   

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VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22.TR (https://dejure.org/2022,25567)
VG Trier, Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 L 2108/22.TR (https://dejure.org/2022,25567)
VG Trier, Entscheidung vom 13. September 2022 - 1 L 2108/22.TR (https://dejure.org/2022,25567)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens eines ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde und Anforderung eines ärztlichen Gutachtens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich bei der Entscheidung in der Sache um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Auflage 2020, § 46 Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 16 B 1267/15 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 22), bei der der Behörde kein Einschätzungs- oder Ermessensspielraum verbleibt.

    Der Fahrerlaubnisbehörde werden insoweit durch das Gesetz weder ein Ermessen noch sonstige Einschätzungsspielräume eingeräumt (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 22).

    § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV räumt der Fahrerlaubnisbehörde insoweit kein Ermessen und keine sonstigen Spielräume ein (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris, und Urteil vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/18.TR -, juris Rn. 54).

  • OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin, Kokain)

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

    Anderenfalls würde in einer verfahrensrechtlichen Konstellation, in der keine von § 80 Abs. 1 VwGO abweichende Regelung getroffen worden ist, das gesetzliche vorgesehene Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkehrt (OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

  • VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559

    Fehlerhafte Anforderung eines ärztlichen statt eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Da sich der Betroffene - wie bereits dargelegt - gegen die Gutachtensanforderung selbst nicht zur Wehr setzen kann (§ 44a Satz 1 VwGO), muss er allein auf Grundlage der von der Behörde gestellten Frage entscheiden können, ob er der Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nachkommt, oder ob er dies verweigert und damit den Schluss der Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf seine mangelnde Fahreignung und daraus folgend die Entziehung seiner Fahrerlaubnis riskiert (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - Au 7 K 08.559 -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Trotz der Formulierung "darf" im letzten Halbsatz der Vorschrift, ist der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Frage, ob aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden kann, kein Ermessen eingeräumt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 C 12.874 -, juris Rn. 15).
  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Dementsprechend ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist bei schwerwiegenden Zweifeln lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 19. September 2011 - 2 EO 487/11 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 11 CS 20.3056

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - einstweiliger

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    ist den Eignungszweifeln so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 11 CS 20.3056 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Erforderlich ist insoweit eine substantiierte Darlegung der Eignungszweifel unter Angabe von Tatsachen, auf denen die Zweifel beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16/14 -, juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Auch wenn sich die Festlegung der Frist an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren hat, bedeutet dies nicht, dass hierfür die persönlichen Belange des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 11 CS 18.1808 -, juris Rn. 26).
  • OVG Thüringen, 19.09.2011 - 2 EO 487/11

    Fristsetzung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
    Dementsprechend ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist bei schwerwiegenden Zweifeln lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 19. September 2011 - 2 EO 487/11 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

  • VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme von synthetischem Cannabinoid

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1626/10

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Bemessung einer für die Anordnung einer

  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

  • VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277

    Keine Gutachtensanordnung bei Unsicherheit der Frage des "Fahrens"

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 16 B 1267/15

    Annahme einer gebunden Entscheidung im Rahmen der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • VG Düsseldorf, 30.07.2013 - 14 K 6939/12

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum von

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 7 B 11571/20

    Veräußerungsanordnung sowie Haftungs-und Betreuungsverbot für Hunde - Möglichkeit

  • VGH Bayern, 25.08.1989 - 23 CS 89.02090
  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

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