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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13   

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https://dejure.org/2014,50873
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13 (https://dejure.org/2014,50873)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.11.2014 - 1 L 220/13 (https://dejure.org/2014,50873)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. November 2014 - 1 L 220/13 (https://dejure.org/2014,50873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenbaubeitrag bei nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 578
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 230/06

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13
    Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-)Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebauten Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil, scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG Magdeburg, Urteil v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178, zit. n. juris; so auch OVG Bautzen, Urteil v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35, Rn. 24) und kann nicht mehr von einer "qualifizierten" Inanspruchnahmemöglichkeit im Sinne der vorstehend erörterten Bestimmungen gesprochen werden.

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der vorliegende Fall mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -) zugrunde lag, nicht vergleichbar ist.

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10

    Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13
    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-)Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebauten Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil, scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG Magdeburg, Urteil v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178, zit. n. juris; so auch OVG Bautzen, Urteil v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35, Rn. 24) und kann nicht mehr von einer "qualifizierten" Inanspruchnahmemöglichkeit im Sinne der vorstehend erörterten Bestimmungen gesprochen werden.

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13
    Das ist sachgerecht, weil es beim Vorteilsbegriff nicht auf die häufig auch leicht änderbare oder schwer feststellbare tatsächliche Gestaltung der Grundstücksverhältnisse ankommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, juris).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

  • VG Greifswald, 15.10.2015 - 3 A 409/13

    Straßenbaubeitrag - gewerblicher Artzuschlag bei Nutzung eines Gebäudes als

    Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Bereich der des Hotels nebst Ferienhauskomplex und gemeinsamen Parkplatz um eine einheitliche wirtschaftliche Nutzung von Hinterlieger- und Anliegergrundstücken handelt, was auch eine Einbeziehung sog. nicht gefangener Hinterliegergrundstücke in den Vorteilsausgleich erlauben würde (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 81/13 und 1 L 220/13 -, juris).

    Zwar hat das OVG Greifswald in dem Urteil vom 5. November 2014 (- 1 L 220/13 -) ausgeführt, dass bereits die Nutzung der Gebäude als Ferienwohnungen den Artzuschlag rechtfertigt (S. 14 des Entscheidungsumdrucks).

    Die Berufung ist zuzulassen, weil die Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob die Berücksichtigung eines nutzungsbezogenen gewerblichen Artzuschlages bei der Nutzung eines Gebäudes als Ferienwohnung zu erfolgen hat, von dem Urteil des OVG Greifswald vom 5. November 2014 (- 1 L 220/13 -) abweicht (§§ 124a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Greifswald, 24.08.2018 - 3 A 814/16

    Anwendung des Grundsatzes der regionalen Teilbarkeit; Einbeziehung eines nicht

    Sie besteht in aller Regel dann, wenn von einem solchen Hinterliegergrundstück über ein Anliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage besteht (OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 33).

    Damit ist die Einbeziehung des Grundstücks in den Vorteilsausgleich gerechtfertigt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 33).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (vgl. für die Eigentümeridentität bei einem Anlieger- und einem Hinterliegergrundstück OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

    Gleichwohl kann die einheitliche Nutzung von Anlieger- und nicht gefangenem Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers die Ausbaubeitragspflicht des nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks begründen (ebenso nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts: HessVGH, Urt. v. 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris Rn. 23/24; OVG M-V, Urteile v. 5. November 2014 - 1 L 220/13 - , juris Rn. 36/37 und - 1 L 81/13 -, juris Rn. 39/40).
  • VG Greifswald, 20.08.2015 - 3 A 1107/13

    Straßenbaubeitrag; Verbesserung einer Teileinrichtung, Entfallen eines anderen

    Dem Gericht haben bei der Entscheidung die beim Beklagten entstandenen Verwaltungsvorgänge sowie die beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 3 A 1741/12 und OVG 1 L 220/13 vorgelegen.

    Eine solche Nutzung hat das OVG Greifswald in dem gegenüber den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Urteil vom 5. November 2014 (- 1 L 220/13 - S. 12 des Entscheidungsumdrucks) festgestellt.

  • VG Greifswald, 11.05.2020 - 3 A 217/19

    Straßenbaubeiträge; einheitliche landwirtschaftliche Nutzung von Anlieger- und

    Sie besteht in aller Regel dann, wenn von einem solchen Hinterliegergrundstück über ein Anliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage besteht ( OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 33 ).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung ( OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14

    Straßenbaubeitrag: Einbeziehung von Anliegergrundstücken in den Vorteilsausgleich

    Im Verhältnis zu anderen Grundstücken ist ihre Inanspruchnahmemöglichkeit betreffend die Straße, an der sie anliegen, schon deshalb qualifiziert und in straßenbaubeitragsrechtlich relevanter Weise vorteilhaft, weil aufgrund der offensichtlich räumlich engen Beziehung dieser Grundstücke zur ausgebauten Anlage im Sinne der vorgenannten Bestimmungen in aller Regel angenommen werden kann, die Anlage werde von ihnen aus intensiver beansprucht als von anderen Grundstücken aus, die nicht an ihr anliegen (OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 29).
  • VG Greifswald, 07.07.2016 - 3 A 780/14

    Straßenausbaubeitrag für gefangenes Hinterliegergrundstück

    Sie besteht in aller Regel dann, wenn von einem solchen Hinterliegergrundstück über ein Anliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage besteht (OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 33).
  • VG Greifswald, 12.04.2017 - 3 A 409/14

    Ermittlung einer Vorausleistung auf den Straßenbaubeitrag; Befugnis zur

    Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass bei den Grundstücken G1 und G2 bereits wegen des Überbaus eine einheitliche wirtschaftliche Nutzung von Hinterlieger- und Anliegergrundstück vorliegt, was auch eine Einbeziehung sog. nicht gefangener Hinterliegergrundstücke in den Vorteilsausgleich erlauben würde (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 81/13 und 1 L 220/13 -, juris).
  • VG Gera, 18.10.2016 - 4 K 1443/14

    (Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück)

    Ebenso vertreten inzwischen andere Obergerichte diese Auffassung (vgl. insb. BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 6 B 10.133, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 B 09.20B3, Beschluss vom 29. April 2016 - 6 CS 16.58; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. November 2014 - 1 L 220/13; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06; Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 A 688/08 - alle zitiert nach Juris).
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