Rechtsprechung
VG Neustadt, 17.04.2015 - 1 L 233/15.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 34 BeamtStG, § 82 BG RP 2010
Beschränkung der kommunalpolitischen Nebentätigkeit eines Beamten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten in Form kommunalpolitischer Ehrenämter gegenüber einem eingeschränkt polizeidienstfähigen Beamten außerhalb der Dienstzeit
- esovgrp.de
BeamtStG § 34,LBG § 82
Ausübung, Beamtenrecht, Beamter, Beeinträchtigung, Beschränkung, Dienstfähigkeit, Dienstzeit, Ehrenamt, Einschränkung, Erkrankung, Gemeinderat, Genehmigung, Genehmigungsfreiheit, Genehmigungspflichtigkeit, Kommunalpolitik, Nachtzeit, Nebentätigkeit, ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Leitsatz)
Beamtenrecht: Ehrenamtliche Tätigkeit als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbot von Nebentätigkeiten nur bei Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbot von Nebentätigkeiten nur bei Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12
Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VG Neustadt, 17.04.2015 - 1 L 233/15
Eine Verletzung dieser Pflicht liegt vor, wenn es bei einer Gegenüberstellung von Krankheitsbild und beanstandeter Tätigkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung auf der Hand liegt, dass letztere der Dienstfähigkeit des Beamten abträglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 A 2/12 -, juris zum Fall eines dienstunfähigen Beamten).