Weitere Entscheidung unten: VG Aachen, 01.07.2013

Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.10.2013 - 1 L 251.13   

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https://dejure.org/2013,29803
VG Berlin, 23.10.2013 - 1 L 251.13 (https://dejure.org/2013,29803)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2013 - 1 L 251.13 (https://dejure.org/2013,29803)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 1 L 251.13 (https://dejure.org/2013,29803)
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Volltextveröffentlichung

  • zvr-online.com

    § 5 WaffG, § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG, § 46 WaffG, § 17 BJagdG
    "Jäger erschießt Islandpony"

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Islandpony statt Wildschwein: Jäger verliert Waffenschein

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Islandpony statt Wildschwein: Jäger verliert Waffenschein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Das arme Pony

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jäger schießt Pony anstatt Wildschwein - Waffenschein weg!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jäger verliert Waffenschein - Islandpony statt Wildschwein geschossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schuss auf Islandpony

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Islandpony statt Wildschwein - Jäger verliert Waffenschein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jäger erschießt Islandpony - Er verwechselte es mit einem Wildschwein: Waffenschein futsch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Totes Islandpony kostet den Waffenschein

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Pferd

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jäger verwechselt Pony mit Wildschwein - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis gerechtfertigt - Verhalten des Jägers verstößt in erheblicher Weise gegen grundlegende Pflichten der Jagdausübung

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Error in persona vel objecto einmal anders: Wenn das Wildschwein ein Pony ist

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Saarlouis, 25.06.2019 - 1 K 188/18

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit

    Das bedeutet, dass der Jäger das Tier vor der Schussabgabe jedenfalls nach seiner Art, eventuell auch nach Alter, Geschlecht und Körperzustand ansprechen - das "Ansprechen" bezeichnet in der Jägersprache die präzise Beobachtung, Identifizierung und Beurteilung von Wild vor der Schussabgabe durch den Jäger - muss, anderenfalls ein Schuss zu unterbleiben hat.(Vgl. VG Augsburg, Urteil vom 25.03.2008 - Au 4 K 06.431 -, Rn. 55, juris.) Jede auch noch so geringe Unsicherheit und Unwägbarkeit verbietet den Schuss.(Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23.10.2013 - 1 L 251.13 -, BeckRS 2013, 57945, beck-online.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Fehlverhalten um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit handelt und ob diese verfolgt und geahndet wurde.(Vgl. VG Berlin Beschluss vom 23.10.2013 - 1 L 251.13 -, BeckRS 2013, 57945, beck-online (m.w.N.).).

    Eine leichtfertige Verwendung von Waffen wird damit jedoch nicht ausgeschlossen, zumal die strafrechtlichen und ordnungsrechtlichen Maßstäbe nicht identisch sind.(Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23.10.2013 - 1 L 251.13 -, BeckRS 2013, 57945, beck-online.).

    Denn wie die gleichlautenden Formulierungen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a WaffG und § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG sowie der Verweis in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG auf § 5 WaffG zeigen, besteht bei der Beurteilung dieses Verhaltens ein Gleichlauf der jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen, sodass ohne Weiteres gleichlaufende Maßnahmen auf der Grundlage beider Rechtsregime möglich sind.(Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23.10.2013 - 1 L 251.13 -, BeckRS 2013, 57945, beck-online.).

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Rechtsprechung
   VG Aachen, 01.07.2013 - 1 L 251/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14873
VG Aachen, 01.07.2013 - 1 L 251/13 (https://dejure.org/2013,14873)
VG Aachen, Entscheidung vom 01.07.2013 - 1 L 251/13 (https://dejure.org/2013,14873)
VG Aachen, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 1 L 251/13 (https://dejure.org/2013,14873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unterrichtsverbot für einen Lehrer, der mit einer 16jährigen Schülerin über soziale Netzwerke sexuelle Anzüglichkeiten austauscht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterrichtsverbot für Lehrer nach sexuellen Anzüglichkeiten zu Schülerin über soziales Netzwerk

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Über Sex darf ein Lehrer reden, aber nicht privat mit seinem Schüler bei Facebook

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Avancen an Schüler sind ein Entlassungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verbalen sexuellen Kontakte mit einer 16-jährigen Schülerin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anzüglicher Chat mit Schülerin - VG Aachen bestätigt Unterrichtsverbot

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Unterrichtsverbot nach anzüglichem Chat mit Schülerin

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Facebook: Lehrer bekommt Unterrichtsverbot für Sex-Talk mit Schülerin

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Lehrer auf Facebook: Kündigung wegen anzüglicher Nachrichten an Schülerin?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Facebook-Anzüglichkeiten: Unterrichtsverbot für Lehrer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterrichtsverbot für einen Lehrer, der mit einer Schülerin über soziale Netzwerke sexuelle Anzüglichkeiten austauscht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbaler Sex mit Schülerin rechtfertigt Unterrichtsverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer darf wegen sexueller Belästigung einer Schülerin über soziale Netzwerke mit Unterrichtsverbot belegt werden - Verbales Austauschen sexueller Anzüglichkeiten schließt weitere Unterrichtstätigkeit des Lehrers aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13

    Entlassung eines Lehrers gerechtfertigt, der mit einer 16-jährigen Schülerin

    Einen hiergegen gerichteten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (VG Aachen 1 L 251/13) der gleichzeitig erhobenen Klage (VG Aachen 1 K 1692/13) gegen die Verbotsverfügung lehnte die erkennende Kammer durch Beschluss vom 1. Juli 2013 ab; das Klageverfahren wurde durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten beendet.
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