Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09.F (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 104 Abs 1 S 1 WPapBörsO HE, Art 19 Abs 4 GG, § 29 BörsG, Art 14 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Börsenwesen: Zuteilung von Skontrengruppen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zuteilung begehrter Skontrengruppen bzw. geeigneter Skontrengruppen; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage i.R.e. Entscheidung über die Verteilung von Aktienskontren ; Erfassung der Zuteilungsentscheidung von dem Schutz der Eigentumsgarantie; Erfassung eines ...
- Wolters Kluwer
Börsenwesen: Zuteilung von Skontrengruppen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erklärt Skontrenverteilung durch die Frankfurter Wertpapierbörse für rechtens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Skontrenverteilung an der Frankfurter Wertpapierbörse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Skontroführer haben keinen Anspruch auf die wiederholte Zuteilung der gleichen Skontrengruppen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erklärt Skontrenverteilung durch die Frankfurter Wertpapierbörse für rechtens
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09.F (1)
- VGH Hessen, 25.09.2009 - 6 B 2654/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
Insolvenzverwalter
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09
Hingegen genügt weder die Verletzung nur wirtschaftlicher Interessen noch die Verletzung von Rechtssätzen, die lediglich Reflexwirkungen haben, weil in ihnen der Einzelnen allein aus Gründen des Interesses der Allgemeinheit begünstigt wird (vgl. BVerfG, Beschluss v. 23.05.2006, 1 BvR 2530/04, Juris). - BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09
Es handelt sich um eine schlichte Minderung von Erwerbschancen durch Verschlechterung der Wettbewerbsposition im laufenden Marktgeschehen, gegen die Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2007, Az.: 2 BvR 1095/05, Juris). - VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09
Da die unternehmerische und berufliche Betätigung der Antragstellerin in der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen besteht, gehört die Skontroführung zwar zum eigentlichen Bereich ihrer unternehmerischen und beruflichen Tätigkeit und stellt deshalb nicht etwa nur ein außerhalb des Freiheitsbereichs nach Art. 12 Abs. 1 GG liegendes weiteres Betätigungsfeld dar (so Hess. VGH, Urteil v. 16.04.2008, Az.: 6 UE 1472/07, Juris; anderer Ansicht Pietzcker, ZBB 2007, Seite 295 ff.). - BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09
Es ist anerkannt, dass bei einer Entscheidung über die Verteilung von Aktienskontren ein Skontroführer gegen die Zuteilungsentscheidung zu Gunsten seiner Mitbewerber mit einer Anfechtungsklage vorgehen kann, um auf diese Weise seine Konkurrenten zu verdrängen und ein für ihn selbst zur Verfügung stehendes Skontrenkontingent frei zu machen (sogenannten defensive oder negative Konkurrentenklage, vgl. BVerwG, Urteil v. 07. Oktober 1988, BVerwGE 80, Seite 270;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 42 VwGO Rdnr. 46, jeweils m. w. N.). - BVerfG, 21.08.2002 - 1 BvR 1444/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufgabe der amtlichen Börsenpreisfeststellung und …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09
Diese Zuteilungsentscheidung setzt zwar ein durch eigene Leistung geschaffenes Finanzdienstleistungsinstitut voraus, ist aber selbst nicht durch eigene Leistung oder Kapitaleinsatz begründet (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.08.2002, Az.: 1 BvR 1444/02, Juris).
- VGH Hessen, 25.09.2009 - 6 B 2654/09
Zuteilung von Aktienskontren
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. September 2009 - 1 L 2589/09.F(1) - wird zurückgewiesen.