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   VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21   

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https://dejure.org/2021,14003
VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21 (https://dejure.org/2021,14003)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2021 - 1 L 272.21 (https://dejure.org/2021,14003)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 1 L 272.21 (https://dejure.org/2021,14003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Querdenker-Szene: Demonstrationen über Pfingsten bleiben verboten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilanträge abgelehnt: "Querdenker"-Demos an Pfingsten bleiben verboten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Querdenker-Szene: Demonstrationen über Pfingsten bleiben verboten

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21

    Querdenker-Demonstration bleibt verboten

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG zu Recht bejaht (Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).

    Die Kammer hat unter Bezugnahme das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen (abrufbar unter https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_647bcce04bdb4758b2bffcbe744c336d.pdf) bereits entschieden, dass von einer Ansteckungsmöglichkeit auch im Freien auszugehen ist, wenn eine größere Menschenmenge mit geringen Abständen zusammentrifft (Beschluss der Kammer vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 8; zur Übertragungsmöglichkeit im Freien siehe zudem bereits Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 1 L 115/21, S. 4 BA; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2021 - OVG 1 S 9/21, S. 4 BA unter Bezugnahme auf das zitierte Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung).

  • VGH Bayern, 16.04.2021 - 10 CS 21.1113

    BayVGH bestätigt Verbot der Querdenken-Versammlungen am 17. April 2021 in Kempten

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Einerseits wird die Maßgeblichkeit der vom RKI ermittelten Inzidenzwerte in § 28a Abs. 3 Satz 4 bis 12 IfSG vom Bundesgesetzgeber vorgegeben (VGH München, Beschluss vom 16. April 2021 - 10 CS 21.1113, juris, Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 17.21

    Corona; Antrag gegen die 6. SARS-Cov-2-EindV insgesamt; Norm i.S.d. § 47 VwGO;

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Andererseits gibt es nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der die Kammer folgt, gegen die Verlässlichkeit der Fallzahlen, die maßgeblich auf die durch PCR-Testungen bestätigten Fallmeldungen an das RKI gestützt sind, sowie die daraus errechnete, gem. § 28a Abs. 3 Satz 5 IfSG den Schwellenwert für umfassende Schutzmaßnahmen bildende Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage jedenfalls bei der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung keine durchgreifenden Bedenken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - OVG 11 S 17/21, juris, Rn. 41 ff.).
  • VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG zu Recht bejaht (Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG auch in Ansehung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für das demokratische und freiheitliche Gemeinwesen insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren und dem Beitrag, den ein Verbot zur Gefahrenabwehr beizutragen vermag (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20, juris, Rn. 16).
  • VG Berlin, 05.06.2019 - 1 L 179.19

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen im Falle des Protestcamp

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
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