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   VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12   

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https://dejure.org/2012,19756
VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12 (https://dejure.org/2012,19756)
VG Aachen, Entscheidung vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 (https://dejure.org/2012,19756)
VG Aachen, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 (https://dejure.org/2012,19756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 BeamtStG, § 15 Abs. 3 LBG NRW
    "Tätowierung als Eignungsmangel für den Polizeivollzugsdienst"

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Großflächige Tätowierungen an den Armen als Eignungsmangel für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abgelehnt wegenTätowierung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abgelehnt wegen Tätowierung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Überzogene Individualität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beidarmige Tätowierungen bei der Polizei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Polizeiausbildung - Ein Bewerber mit Tätowierungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Polizeidienst - Bewerber mit Tattoos darf am Auswahlverfahren teilnehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einstellung oder Entstellung? Tätowierung oder Piercing als Ablehnungsgrund eines Bewerbers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Polizeiberuf steht auch Bewerber mit Tätowierungen offen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freund und Helfer dürfen tätowiert sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen - Angesichts des gesellschaftlichen Wandels stellt Tätowierung nicht zwingend Grund für mangelnde Eignung dar

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 6 B 48/07

    Zulassung von Bewerbungen um eine Lehrerstelle von Laufbahnwechslern nur zu

    Auszug aus VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12
    Diese Auswahlkriterien gelten in gleicher Weise für ein vorgeschaltetes Testverfahren, mit welchem der künftige Dienstherr das Vorliegen der Eignungs- und Befähigungskriterien im Vorfeld der Berufung in ein Beamtenverhältnis möglichst zuverlässig in Erfahrung bringen möchte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 - 6 B 48/07 -, juris.
  • VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den

    Auszug aus VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12
    In dem bereits anhängigen Klageverfahren gleiches Rubrums VG Aachen - 1 K 1518/12 - kann der Antragsteller die Teilnahme an dem diesjährigen Testverfahren nicht rechtzeitig erreichen.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17

    Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei

    In diesem Sinne hat etwa das Verwaltungsgerichts Aachen mit Beschluss vom 31. Juli 2012, 1 L 277/12, festgestellt, dass sich sowohl in der Bevölkerung insgesamt, aber auch im Polizeivollzugsdienst, die gesellschaftlichen Vorstellungen über Tätowierungen nicht unerheblich geändert haben dürften.
  • VGH Hessen, 09.07.2014 - 1 B 1006/14

    Tätowierung im Eignungsauswahlverfahren zum Polizeivollzugsdienst der

    Eine andere Einschätzung ergibt sich auch nicht zwingend aus der von der Antragstellerin ins Feld geführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 14. Februar 2002, - 9 G 411/02 -, juris, Rn. 8) und des Verwaltungsgerichts Aachen (Beschluss vom 31. Juli 2012, - 1 L 277/12 -, juris, Rn. 7), die ihre (gegenteilige) Einschätzung zur Verbreitung und Akzeptanz von Tätowierungen nicht näher begründet haben.
  • VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14

    Tätowierung als Eignungsmangel

    Dies ist der Antragstellerin mit Blick auf das in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf freie Wahl des Berufs, aber auch in Ansehung des in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtsgleich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht zuzumuten (so zutreffend VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, abgedruckt bei juris).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VG Aachen (Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, Urteil vom 29.11.2012 - 1 K.

  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 778/14

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.; Zur Frage, wann

    vgl. VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 20; VG Weimar, Beschluss vom 13. August 2012 - 4 E 824/12 We -, juris Rn. 25; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8.

    Gegen die Annahme eines Eignungsmangels auch bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen von Polizeivollzugsbeamten: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281); Muckel, Einstellung in den Polizeidienst trotz Tätowierung, JA 2013, 238.Ebenso bezüglich eines Polizeivollzugsbeamten, der sein Haar in Form eines ungefähr 15 cm über den Hemdkragen reichenden sog. Pferdeschwanzes trug: BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn.29.Kein Einstellungshindernis bei "dezenten" Tätowierungen: VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 12 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 L 150/14 - (n.v.), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 6 B 523/14 -, juris Rn. 9; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 67.Für einen Eignungsmangel bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen: Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (120 ff.); VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 52 ff. und 68, allerdings unter Hervorhebung der Aufgaben der Bundespolizei, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 B 1006/14 -, juris, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend.

  • VG Arnsberg, 20.08.2014 - 2 L 795/14

    Einstweilige Anordnung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Eine andere Einschätzung ergibt sich auch nicht zwingend aus der Rechtsprechung des VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8, und des VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7, die ihre gegenteilige Einschätzung zur Verbreitung und Akzeptanz von Tätowierungen nicht näher begründet haben.
  • VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12

    Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis

    Es finden sich aber immer mehr, vor allem jüngere Menschen, die sich in dieser auffälligen Weise und für alle sichtbar tätowieren lassen (so auch: VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, juris - dort zu von den Schultern bis zu den Unterarmen reichenden Tätowierungen eines Einstellungsbewerbers).
  • VG Sigmaringen, 26.08.2015 - 5 K 2479/15

    Ein Eignungsmangel kann bei einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst in einem

    Das Abwarten ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung des in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf freie Wahl des Berufs, aber auch in Ansehung des in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtsgleich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht zuzumuten (so auch VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -).
  • VG Köln, 16.04.2018 - 19 K 5721/17
    Zur Begründung verweist der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen in den ihn betreffenden Verfahren VG Aachen 1 K 1518/12, 1 L 277/12 und 1 L 423/13.
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