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   VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 299.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37301
VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 299.14 (https://dejure.org/2014,37301)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.11.2014 - 1 L 299.14 (https://dejure.org/2014,37301)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. November 2014 - 1 L 299.14 (https://dejure.org/2014,37301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Heranziehung einer 95-jährigen Anliegerin zur Reinigungspflicht eines Fußweges

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Straßenreinigung und Winterdienst ohne Rücksicht auf das Lebensalter des Anliegers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein 95-jähriger Anlieger muss die Straße reinigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alter schützt vor Kehren nicht!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausnahme von Straßenreinigungspflicht wegen Alters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verpflichtung zur Straßenreinigung und Winterdienst ohne Rücksicht auf das Lebensalter des Anliegers

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Straßenreinigung: Hohes Lebensalter befreit nicht von der Pflicht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Auch im hohen Alter noch Pflicht zur Straßenreinigung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Straßenreinigung besteht für Anlieger auch im hohen Lebensalter

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    95-jährige Anliegerin zur Reinigung des Fußwegs vor ihrem Grundstück verpflichtet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch 95-Jährige müssen der Straßenreinigungspflicht nachkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur Straßenreinigung besteht für Anlieger auch im hohen Lebensalter - Anlieger darf Dritte mit Reinigung der Straße von Abfällen, Laub und Schnee beauftragen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alter schützt vor Straßenreinigen nicht! (IMR 2015, 1067)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2011 - 9 S 11.11

    Heranziehung zum Winterdienst; hinreichende Bestimmtheit der Aufnahme von

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 299.14
    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung ist, dass diese im Zeitpunkt der Anordnung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses geboten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. August 2011 - OVG 9 S 11.11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13

    Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 299.14
    Die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde ist dadurch erreicht worden, dass der Antragsgegner, der auch für die Anhörung gemäß § 28 VwVfG zuständig gewesen wäre, sich im vorliegenden gerichtlichen Verfahren inhaltlich mit den Argumenten der Antragstellerin auseinandergesetzt hat, so dass die Möglichkeit bestand, seine Entscheidung noch einmal zu überprüfen und zu erwägen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2013 - 7 N 113.13 - juris; VG Berlin, Urteil vom 20.20.2011 - 29 K 9.11 - juris).
  • VG Berlin, 20.10.2011 - 29 K 9.11

    Vermögens- und Entschädigungsrecht: Notwendigkeit der Festlegung eines konkreten

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 299.14
    Die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde ist dadurch erreicht worden, dass der Antragsgegner, der auch für die Anhörung gemäß § 28 VwVfG zuständig gewesen wäre, sich im vorliegenden gerichtlichen Verfahren inhaltlich mit den Argumenten der Antragstellerin auseinandergesetzt hat, so dass die Möglichkeit bestand, seine Entscheidung noch einmal zu überprüfen und zu erwägen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2013 - 7 N 113.13 - juris; VG Berlin, Urteil vom 20.20.2011 - 29 K 9.11 - juris).
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