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VG Neustadt, 29.04.2013 - 1 L 301/13.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 Abs 7 FeV, § 46 Abs 1 FeV, Nr 9 Anl 4 FeV, Vorbem 3 Anl 4 FeV, § 3 Abs 1 StVG
Entzug der Fahrerlaubnis nach eingeräumtem Konsum harter Drogen - verkehrslexikon.de
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach eingeräumtem Konsum harter Drogen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorhalten einer von einem Fahrerlaubnisinhaber selbst unterzeichneten Erklärung nach der Belehrung als Beschuldigter bzgl. mehrfachen Erwerbs von Amphetamin zum Eigenkonsum
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Ungeeignetheit wegen Drogenkonsums - Wegfall der Ungeeignetheit wegen Schwangerschaft?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09
Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …
Auszug aus VG Neustadt, 29.04.2013 - 1 L 301/13
Die Begründung des Sofortvollzugs wegen der besonderen Schutzinteressen der Allgemeinheit hält sich im Rahmen des § 80 Abs. 3 VwGO, da sich im Fahrerlaubnisrecht die Gründe für die Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Eignung mit den Gründen für deren sofortige Durchsetzung regelmäßig weitgehend decken und in der Begründung des Bescheides bereits die besondere Dringlichkeit des Einschreitens gegen die Antragstellerin deutlich gemacht wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG - und Beschluss der Kammer vom 5. Februar 2013 - 1 L 69/13.NW -).