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   VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22   

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https://dejure.org/2022,27355
VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22 (https://dejure.org/2022,27355)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2022 - 1 L 304.22 (https://dejure.org/2022,27355)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 1 L 304.22 (https://dejure.org/2022,27355)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bezirk Mitte muss Aufstellung von Panzerwrack genehmigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Panzerwrack vor der Russischen Botschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Protestaktion erlaubt: Zerschossener Panzer darf in Nähe der russischen Botschaft ausgestellt werden

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Russisches Panzerwrack darf in der Nähe der russischen Botschaft in Berlin aufgestellt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Aufstellung von Panzerwrack zu genehmigen

  • rbb24.de (Pressemeldung, 11.10.2022)

    Panzerwrack darf vor russischer Botschaft aufgestellt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks in der Nähe der Russischen Botschaft in Berlin zulässig - Verwaltungsgericht gibt Eillantrag statt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier der Fall - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a., juris Rn. 1; Beschluss der Kammer vom 27. Oktober 2021 - VG 1 L 413/21, BA S. 2-3; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22
    Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst ein Verhalten, welches durch das Element der Stellungnahme, des Dafür- oder Dagegenhaltens oder der Beurteilung geprägt ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79, BVerfGE 61, 1 - 13).
  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22
    Dieser ist auf die Erhaltung denkmalwerter Zusammenhänge gerichtet, d. h. auf die Bewahrung objektübergreifender, geschichtlich wertvoller Strukturen als solcher (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2007 - 2 Bf 298/02, juris Rn. 64 m. w. N.).
  • VG Berlin, 01.10.2021 - 1 K 162.19
    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22
    Das Sondernutzungskonzept stellt sich als grundsätzlich zulässige Konkretisierung der Ermessensausübung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen dar, um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen (vgl. dazu den Beschluss der Kammer vom 11. September 2020 - VG 1 L 228/20 sowie das Urteil der Kammer vom 1. Oktober 2021 - VG 1 K 162.19 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier der Fall - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a., juris Rn. 1; Beschluss der Kammer vom 27. Oktober 2021 - VG 1 L 413/21, BA S. 2-3; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 11.09.2020 - 1 L 228.20

    Keine Schankvorgärten mehr in Mitte bei Spätkauf-Gastronomie

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22
    Das Sondernutzungskonzept stellt sich als grundsätzlich zulässige Konkretisierung der Ermessensausübung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen dar, um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen (vgl. dazu den Beschluss der Kammer vom 11. September 2020 - VG 1 L 228/20 sowie das Urteil der Kammer vom 1. Oktober 2021 - VG 1 K 162.19 m. w. N.).
  • VG Berlin, 08.12.2023 - 1 L 465.23
    Begehrt der Betroffene - wie vorliegend der Antragsteller - eine Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes daher nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2022 - VG 1 L 304/22, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Berlin, 08.01.2024 - 1 L 375.23
    Begehrt der Betroffene - wie vorliegend der Antragsteller zu 1) - eine Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes daher nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2022 - VG 1 L 304/22, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.11.2022 - 1 L 393.22
    Begehrt der Betroffene - wie vorliegend der Antragsteller - eine Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2022 - VG 1 L 304/22, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 1 L 253.23

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen eines Werbeplakats an

    Begehrt der Betroffene - wie vorliegend die Antragstellerin - eine Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2022 - VG 1 L 304/22, juris Rn. 18 m.w.N.).
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