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   OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 334/91   

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https://dejure.org/1993,7790
OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 334/91 (https://dejure.org/1993,7790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.1993 - 1 L 334/91 (https://dejure.org/1993,7790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 1993 - 1 L 334/91 (https://dejure.org/1993,7790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Gebührenfreiheit; Klosterkammer; Hannover; Landesbehörde; Allgemeiner Hannoverscher Klosterfond; Stiftungsorgan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenfreiheit; Klosterkammer; Hannover; Landesbehörde; Allgemeiner Hannoverscher Klosterfond; Stiftungsorgan

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Niedersachsen, 13.07.1972 - StGH 1/71

    Verfasungswidrigkeit des Organisationsbeschlusses des Niedersäsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 334/91
    Es ist zwar richtig, daß der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit oder aber ein unselbständiges Sondervermögen unter der Trägerschaft des Landes Niedersachsen ist (vgl. Urt. d. Nds. Staatsgerichtshofes v. 13.7.1972 - StGH 1/71 - OVGE 28, 483 ff.).

    Die klagende Klosterkammer ist durch "landesherrliches Patent über die Errichtung einer allgemeinen Kloster-Cammer zu Hannover" vom 8.5.1818 (im Wortlaut abgedruckt im Urt. d. Nds. StGH v. 13.7.1972 - StGH 1/71 -, NdsMBl 1972, 1101 = OVGE 28, 483) als besondere Behörde geschaffen worden, der - unter unmittelbarer Aufsicht des Ministeriums - die Verwaltung der im Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds vereinigten Güter und Einkünfte der aufgehobenen Klöster und geistlichen Stiftungen übertragen worden ist.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.08.1980 - 9 A 114/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 334/91
    Der Vertreter ist nicht Veranlasser der durch einen Antrag ausgelösten Amtshandlung, vielmehr ist der Antrag dem Vertretenen zuzurechnen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, KStZ 1981, 154).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 334/91
    Gleich wie man den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds einordnet, Behördeneigenschaft kommt ihm mangels eigener Organe und wegen seiner Verselbständigung nicht zu (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.7.1959 - 2 BvF 1/58 -, BVerfGE 10, 20, 48; dazu Wolff, Verwaltungsrecht II, 1962, § 76 I 2).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 334/91
    Für den allgemeinen Behördenbegriff wird auf die organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln abgestellt, die staatliche Zwecke wahrnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.1991 - II C 16.88 -, DVBl 1991, 642).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2011 - 8 LA 73/10

    Eine Hochschule in Trägerschaft des Staates ist auch als staatliche Einrichtung

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Landesbehörden im Sinne dieser Vorschrift nur die dem Land Niedersachsen unmittelbar, also nicht rechtsfähig zugeordneten Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.9.1993 - 1 L 334/91 -, NdsRpfl. 1994, 27 f.; Loeser/Barthel, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, Stand: August 2010, § 2 Anm. 2.1).

    Den seinerzeit ebenfalls in der Rechtsprechung bereits entwickelten Begriff der "Landesbehörde" (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.9.1993, a.a.O.; VG Göttingen, Urt. v. 16.11.1995 - 4 A 4063/95 -) wollte der Gesetzgeber mit dem NVwKostG 2007 hingegen offenbar (noch) nicht korrigieren.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 4 L 335/08

    Zur Behördeneigenschaft der BVVG

    In Anlehnung an die ähnlich lautende Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG LSA ist alleiniger Sinn dieser Vorschrift, Zahlungen aus einer Staatskasse in eine andere Staatskasse zu vermeiden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 22.05.1996 - A 2 S 269/95 - NdsOVG, Urt. v. 14.09.1993 - 1 L 334/91 -, OVGE Bd. 44, 357 zu einer vergleichbaren Rechtslage in Niedersachsen).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2002 - 1 LA 1134/01

    Baugebühr; Befreiung; Gebührenbefreiung; Kirche; kirchliche Stiftung; Stiftung;

    - 1 L 334/91 -, OVGE 44, 357 zur Gebührenschuld des Allgemeinen {C.} Klosterfonds im Zusammenhang mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 NVwKostG) .
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2001 - 1 L 3362/00

    Ausübung öffentlicher Gewalt; Darlegungserfordernis; ergänzendes Vorbringen;

    Im Übrigen führte der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. September 1993 (- 1 L 334/91 -, OVGE 44, 357, 360 = NdsMBl. 1994, 118 = Nds.Rpfl. 1994, 27, 28) unter Hinweis auf das bereits o.g. Urteil des 3. Senats des erkennenden Gerichts vom 27. Oktober 1967 aus, eine Gebührenbefreiung für Amtshandlungen, "zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande Anlass gegeben hat", komme nicht in Frage, weil diese Gebührenbefreiung nicht jedes Handeln in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, sondern nur hoheitliches Verwaltungshandeln auslösen könne.
  • VG Göttingen, 04.10.2007 - 2 A 607/05

    Baugebühren; Gebührenbefreiung; Gebührenpflicht; Landesverwaltung;

    Hierunter fällt nämlich nach allgemeiner Auffassung (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 14.09.1993 - 1 L 334/91 -, Rechtsprechungsdatenbank; Loeser, Nieders. Verwaltungskostengesetz, Loseblattsammlung, Stand Jan. 1999, Anm. 3 b (1) zu § 1 und 2 a) zu § 2) nur die unmittelbare - staatliche - Landesverwaltung in öffentlich-rechtlicher Handlungsrechtsform.
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