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   VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18   

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https://dejure.org/2018,37873
VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18 (https://dejure.org/2018,37873)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2018 - 1 L 337.18 (https://dejure.org/2018,37873)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2018 - 1 L 337.18 (https://dejure.org/2018,37873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Land Berlin muss Weihnachtszirkus vor Olympiastadion ermöglichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Weihnachtszirkus vor dem Olympiastadion

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Ein tierischer Weihnachtszirkus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Land Berlin muss Weihnachtszirkus vor Olympiastadion ermöglichen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Land Berlin muss Weihnachtszirkus vor Olympiastadion ermöglichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtszirkus vor Olympiastadion in Berlin

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 12 S 13.18

    Funktion und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes; Ansprüche von

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18
    Soll mit der beantragten einstweiligen Anordnung - wie hier mit der Zurverfügungstellung der Fläche P01 für die Durchführung des Weihnachtszirkus vom 14. Dezember 2018 bis 6. Januar 2019 - die in der Hauptsache erstrebte Entscheidung vorweggenommen werden, ist dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG) nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - BVerwG 6 VR 3.13, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2018 - OVG 12 S 13.18, juris Rn. 2).
  • VG Meiningen, 06.03.2018 - 2 E 203/18

    Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18
    bb) Des Weiteren ist eine ausschließlich tierschutzrechtlich begründete Ungleichbehandlung von Zirkusunternehmen mit und ohne Wildtiere bei der Vergabe öffentlicher Flächen nicht mit Bundesrecht vereinbar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17; VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me; VG Minden, Beschluss vom 22. November 2017 - 9 L 1574/17; zitiert nach juris).
  • VG Minden, 22.11.2017 - 9 L 1574/17
    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18
    bb) Des Weiteren ist eine ausschließlich tierschutzrechtlich begründete Ungleichbehandlung von Zirkusunternehmen mit und ohne Wildtiere bei der Vergabe öffentlicher Flächen nicht mit Bundesrecht vereinbar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17; VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me; VG Minden, Beschluss vom 22. November 2017 - 9 L 1574/17; zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17

    Wildtierverbot für Zirkusveranstaltungen auf kommunalen Flächen ist unzulässig

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18
    bb) Des Weiteren ist eine ausschließlich tierschutzrechtlich begründete Ungleichbehandlung von Zirkusunternehmen mit und ohne Wildtiere bei der Vergabe öffentlicher Flächen nicht mit Bundesrecht vereinbar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17; VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me; VG Minden, Beschluss vom 22. November 2017 - 9 L 1574/17; zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18
    Soll mit der beantragten einstweiligen Anordnung - wie hier mit der Zurverfügungstellung der Fläche P01 für die Durchführung des Weihnachtszirkus vom 14. Dezember 2018 bis 6. Januar 2019 - die in der Hauptsache erstrebte Entscheidung vorweggenommen werden, ist dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG) nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - BVerwG 6 VR 3.13, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2018 - OVG 12 S 13.18, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2019 - 1 S 2580/19

    Überlassung Grundstücks für ein Zirkusgastspiel mit Wildtiervorführungen

    Die Antragsgegnerin verliert bei diesem Einwand aus dem Blick, dass die um sog. Wildtierverbote geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren von einer erstinstanzlichen Entscheidung abgesehen durchweg zugunsten der Zirkusunternehmen und zu Lasten der Kommunen ausgegangen sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 05.06.2019, a.a.O.; OVG MV, Beschl. v. 03.07.2017 - 2 M 369/17 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 02.03.2017, a.a.O.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2019, a.a.O., und v. 02.04.2019, a.a.O.; VG Ansbach, Beschl. v. 27.02.2019, a.a.O.; VG Berlin, Beschl. v. 14.11.2018 - 1 L 337.18 - juris; VG Meiningen, Beschl. v. 06.03.2018, a.a.O.; VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017, a.a.O.; VG Hannover, Beschl. v. 12.01.2017 - 1 B 7215/16 - juris; a.A. VG München, Urt. v. 06.08.2014 - M 7 K 13.2449 - juris).
  • VG Berlin, 12.08.2019 - 1 L 233.19

    2019 kein Weihnachtszirkus vor Olympiastadion

    Mit Beschluss vom 14. November 2018 (VG 1 L 337.18) verpflichtete die Kammer den Antragsgegner, dem Antragsteller die begehrte Fläche erneut zur Verfügung zu stellen.

    Er ist der Ansicht, dass die Begründung des Beschluss der Kammer vom 14. November 2018 (VG 1 L 337.18) weiter trage.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Verfahrensakte sowie die Verfahrensakte VG 1 L 337.18 und den Verwaltungsvorgang der Senatsverwaltung Bezug genommen, die beigezogen worden sind.

    Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG vermittelte dem Antragsteller einen Anspruch auf Gleichbehandlung (vgl. Beschluss der Kammer vom 14. November 2018 - VG 1 L 337.18, juris Rn. 20).

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