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   VG Trier, 22.07.2009 - 1 L 398/09.TR   

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https://dejure.org/2009,8525
VG Trier, 22.07.2009 - 1 L 398/09.TR (https://dejure.org/2009,8525)
VG Trier, Entscheidung vom 22.07.2009 - 1 L 398/09.TR (https://dejure.org/2009,8525)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 1 L 398/09.TR (https://dejure.org/2009,8525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Anordnungsgrund nach § 123 Verwaltungsgesrichtsordnung (VwGO) aufgrund einer unzumutbaren Beeinträchtigung eines gewählten Ratsmitgliedes in seinen organschaftlichen Mitwirkungsrechten; Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung aufgrund eines erst ...

  • ra.de
  • vbbev.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinderat in Altersteilzeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beschäftigter in Altersteilzeit darf in Gemeinderat

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Ratsmitgliedschaft in einer Verbandsgemeinde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigter in Altersteilzeit darf Mitglied in Gemeinderat sein - Interessenkonflikt hinsichtlich beruflicher Position und Ratsmandat bei Altersteilzeit nicht mehr gegeben

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus VG Trier, 22.07.2009 - 1 L 398/09
    Differenzierungen in diesem Bereich bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (BVerfGE 57, 43 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770

    Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der

    Auszug aus VG Trier, 22.07.2009 - 1 L 398/09
    Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn der Beamte gleichwohl nach Altersteilzeitbewilligung die Möglichkeit besäße, sich einseitig von seiner Zustimmung zu lösen und durch Antragsrücknahme der verfügten Rechtsänderung nachträglich die Grundlage zu entziehen (VG Ansbach, Urteil vom 08.12.2008 -AN 11 K 07.01770- juris, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 13.12.2010 - 1 L 2360/10

    Einstweiligen Anordnung; Verwirkung; schnelle Umsetzung der Förderziele des

    Der Antragsteller verwies in diesem Zusammenhang auf die zwischenzeitlich in einem Verfahren gegen den Regionalverband A-Stadt ergangenen Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22.05.2009 in 1 L 398/09 und des OVG des Saarlandes vom 01.03.2010 in 3 B 23/10.

    Unter Bezugnahme auf die Beschlüsse der Kammer vom 22.05.2009 - 1 L 398/09 -, vom 12.01.2010 -1 L 1070/09 - und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 01.03.2010 - 3 B 23/10 - in den für ihn erfolgreichen Antragsverfahren gegen den Regionalverband A-Stadt, in denen er seine nachträgliche Beteiligung an dem genannten Zuwendungsverfahren erstritten hatte und deren Begründungen er auch in diesem Verfahren gegen den Antragsgegner für einschlägig hält, beanstandet er, die Antragsgegnerin habe seinen Antrag nach der Beschlussfassung deren Stadtrates vom 31.03.2010 über den Maßnahmenkatalog noch nachträglich in das Bewilligungsverfahren einbeziehen und eine ermessenfehlerfreie Entscheidung treffen müssen.

    Der Antragsteller musste sich auch durch die zwischen ihm und dem Regionalverband A-Stadt ergangene Entscheidung der Kammer über den damaligen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss vom 22.05.2009 - 1 L 398/09 - der Dringlichkeit einer von ihm eventuell erwogenen gerichtlichen Inanspruchnahme bewusst sein.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 GKG und folgt den gleichen Erwägungen, wie die Streitwertentscheidungen in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 22.05.2009 - 1 L 398/09 - und vom 12.01.2010 - 1 L 1070/09, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2010 - 3 B 23/10 -.

  • VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09

    Anspruch auf Verpflichtung als Ratsmitglied in der Freistellungsphase der

    Mit Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 L 398/09 - hat die erkennende Kammer dem Bürgermeister der Klägerin aufgegeben, den Beigeladenen vorläufig als Mitglied des Verbandsgemeinderates zu verpflichten, mit dem hier streitgegenständlichen Widerspruchsbescheid vom 3. November 2009 verpflichtete der Kreisrechtsausschuss des Beklagten die Klägerin in der Hauptsache ebenfalls zu dieser Organbestellung des Beigeladenen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf die eingereichten Schriftsätze sowie die Verwaltungsakten der Klägerin und die Widerspruchsakten des Beklagten sowie die Gerichtsakte 1 L 398/09.TR verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    Dies hat die erkennende Kammer in dem Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 L 398/09 - bereits mit der folgenden Begründung ausgeführt.

  • OVG Saarland, 16.02.2011 - 1 B 2/11

    Anspruch eines nichtkommunalen Vorhabenträgers auf Neubescheidung; Aufnahme in

    Der Anordnungsanspruch folgt aus der aus dem Regelungsgefüge der bundes- und landesrechtlichen Fördervorgaben herzuleitenden Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Aufnahme der bei ihr eingehenden Förderanträge Dritter in ihre Maßnahmeliste ermessensfehlerfrei zu entscheiden (so bereits mit ausführlicher Begründung: VG des Saarlandes, Beschluss vom 22.5.2009 - 1 L 398/09 -, amtl. Abdr. S. 3 ff.) und dem Umstand, dass eine solche Ermessensentscheidung in Bezug auf den Antragsteller noch nicht ergangen ist.

    So ergibt sich aus den beigezogenen Gerichtsakten der zwischen dem Antragsteller und dem Regionalverband A-Stadt anhängig gewesenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren beispielsweise, dass letzterer in der Regionalversammlung vom 30.4.2009 beschlossen hat, eine weitere Maßnahme in seine Liste aufzunehmen (1 L 398/09, Bl. 106).

  • VG Kassel, 01.10.2009 - 1 K 76/08

    Widerruf einer Altersteilzeitregelung im sog. "Blockmodell" gegen den Willen des

    Auch das VG Trier (Beschl. v. 22.07.2009, Az.: 1 L 398/09.TR) geht, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, davon aus, dass gegen den Willen des Beamten ein Widerruf einer Alterteilzeitbewilligung nicht möglich sei.
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