Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12455
OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06 (https://dejure.org/2006,12455)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2006 - 1 L 4/06 (https://dejure.org/2006,12455)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 (https://dejure.org/2006,12455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 33 II; ; GG Art. 33 V; ; LSA-BG § 8; ; LSA-BG § 23; ; LSA-LVO § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen verspätet erfolgter Beförderung zum Regierungsoberamtsrat; Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl; Voraussetzungen für eine Beförderung zum Regierungsoberamtsrat (BesGr. A 13 BBesO); Begriff der fachlichen Leistung im ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Der Beamte hat demgemäß gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web [m. z. N.]).

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]).

    Dies begegnet letztlich auch keinen rechtlichen Bedenken, denn - wie bereits eingangs ausgeführt - der Beamte hat gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Auswahlentscheidung auch dann, wenn der Dienstherr Beförderungsstellen nicht ausschreibt, sondern - etwa im Rahmen eines erstellten Konzeptes - die Stellenbesetzungen (Beförderungen) vorzunehmen beabsichtigt (so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web [m. z. N.]).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in Verfahren, in denen die Bewerberauswahl nicht mittels Ausschreibung, sondern nach zuvor erstellten Konzepten erfolgen sollte, auf den Kreis von Beamten abgestellt, die die Beförderungsvoraussetzungen formell erfüllt haben (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O.).

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O.).

    Demzufolge stände die Beförderung des Inhabers eines höherwertigen Dienstpostens ohne Bewerberauswahl allenfalls dann mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang, wenn der Beförderungsdienstposten seinerseits aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Leistungsgrundsatzes vergeben worden ist (so: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O.).

    Die Höhe des Streitwertes ergibt sich aus §§ 13 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 lit. a) und Abs. 5, 14 GKG a. F. (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web), wobei der Senat die Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BBesO nach Maßgabe der 2. BesÜV für den hier insgesamt - wieder - streitbefangenen Zeitraum vom 1. Februar 2000 bis zum 30. Juni 2001 zugrunde gelegt hat.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Deshalb müssen die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, Buchholz 232.8 § 18 RhPLBG Nr. 1, und Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 [jeweils m. w. N.]).

    Es handelt sich vielmehr um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a. a. O.).

    Derartige Äußerungen, insbesondere bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen erkennbare positive oder negative Entwicklungstendenzen, können vor allem, aber nicht nur bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern den Ausschlag geben (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a. a. O.).

    Die nach der Beurteilungsrichtlinie 1999 vorgegebene Binnendifferenzierung der jeweiligen Gesamtbewertung ist vorliegend zu beachten, denn hierdurch sollen nach der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden (vgl. insoweit: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a. a. O.).

    Ein Beamter hat nämlich keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.], und Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdSLBG Nr. 10).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Ein - in diesem Sinne - Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).

    Im Übrigen ist selbst im Falle der etwaigen Schaffung einer weiteren Planstelle erneut eine Auswahlentscheidung zu treffen mit der Folge, dass allenfalls ein Neubescheidungsanspruch bestehen kann (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a. a. O.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - Az.: 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N.) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

    Auch im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass der Dienstherr im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden und die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Ist dies der Fall, so obliegt es der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, welchem von ihm entsprechend bewerteten Dienstposten er die Planstelle zuordnet und zu welchem Zeitpunkt er die Planstelle besetzt (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005 - Az.: 2 A 5.04 -, zitiert nach juris.web; Urteile vom 29. April 1982 - Az.: 2 C 26.80 -, BVerwGE 65, 253, und vom 31. Mai 1990 - Az.: 2 C 16.89 -, Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1) oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt (vgl.: BVerwG, a. a. O., und Urteil vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3).

    Diese Entscheidung erfolgt grundsätzlich allein in Wahrnehmung öffentlicher Interessen und berührt keine eigenen Rechte einzelner Beamter (vgl.: BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O., Urteile vom 24. Januar 1991 - Az.: 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310, vom 25. April 1996 - Az.: 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112, und vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, a. a. O.).

    Ein Beamter besitzt demzufolge insoweit grundsätzlich keine subjektiven Ansprüche (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O. [m. w. N.]).

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Indes hat ein Beamter keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.]).

    Eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Berufssoldaten oder Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern, vermag insoweit lediglich einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987, a. a. O.).

    Ein Beamter hat nämlich keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.], und Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdSLBG Nr. 10).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Hiernach ist nicht zu erinnern, dass der Beklagte bei wesentlicher gleicher Beurteilungslage auf die "Wartezeit" bezogen auf die sog. Beförderungsreife abstellt, denn es handelt sich um ein mit dem Leistungsgrundsatz vereinbares sachliches Kriterium (vgl. insoweit: BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - Az.: 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123), welches daran knüpft, dass ein bestimmter Beamter im Vergleich zu seinen Konkurrenten bei wesentlich gleicher Beurteilung länger auf seine Beförderung hat zuwarten müssen.

    Ein solches Zeitmoment ist nicht anders zu bewerten als das Dienst- oder gar Lebensalter eines Beamten, denn auch die Berücksichtigung der Dauer der Innehabung eines bestimmten der Beförderung vorausgehenden Amtes geht davon aus, dass die von einem in diesem Sinne dienstälteren Beamten in einem Amt typischerweise mitgebrachte umfassendere praktische Berufserfahrung für die nunmehr im Beförderungsamt zu erfüllenden Aufgaben im Rahmen der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden können (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Ist dies der Fall, so obliegt es der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, welchem von ihm entsprechend bewerteten Dienstposten er die Planstelle zuordnet und zu welchem Zeitpunkt er die Planstelle besetzt (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005 - Az.: 2 A 5.04 -, zitiert nach juris.web; Urteile vom 29. April 1982 - Az.: 2 C 26.80 -, BVerwGE 65, 253, und vom 31. Mai 1990 - Az.: 2 C 16.89 -, Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1) oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt (vgl.: BVerwG, a. a. O., und Urteil vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3).

    Diese Entscheidung erfolgt grundsätzlich allein in Wahrnehmung öffentlicher Interessen und berührt keine eigenen Rechte einzelner Beamter (vgl.: BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O., Urteile vom 24. Januar 1991 - Az.: 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310, vom 25. April 1996 - Az.: 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112, und vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Deshalb müssen die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, Buchholz 232.8 § 18 RhPLBG Nr. 1, und Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 [jeweils m. w. N.]).

    Für die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung kommt es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung indes nicht entscheidend auf den Wortlaut der Richtlinie an, denn Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen, sondern sollen eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen (so BVerwG, Urteil vom 2. März 2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Danach sind öffentliche Ämter nach Maßgabe des Leistungsgrundsatzes zu besetzen; die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können daher grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 28. Oktober 2004 - Az.: 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 [m. w. N.]).

    Im Übrigen ist selbst im Falle der etwaigen Schaffung einer weiteren Planstelle erneut eine Auswahlentscheidung zu treffen mit der Folge, dass allenfalls ein Neubescheidungsanspruch bestehen kann (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a. a. O.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - Az.: 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147).

  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06
    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass nur der Beklagte Berufung eingelegt hat, denn eine in schlüssiger Weise erklärte Anschlussberufung ist gemäß § 127 Abs. 2 VwGO zulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist nicht zugestellt wurde (vgl. zur Klageerweiterung als Anschlussberufung etwa: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. November 2005 - Az.: 2 LB 4/05 -, ZFSH/SGB 2006, 109; VGH Hessen, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 UE 2890/04 -, zitiert nach juris.web; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 1999 - Az.: 9 S 2529/97 -, zitiert nach juris.web; BayVGH, Urteil vom 12. August 1998 - Az.: 3 B 94.3497 -, zitiert nach juris.web).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 4/05

    Hortplatz; Kostenausgleich; Anzeigepflicht; Kenntnis; bedarfsdeckendes Angebot

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • VGH Bayern, 12.08.1998 - 3 B 94.3497
  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2006 - 1 M 493/05

    Amtssitzverlegung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 29.01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Beförderung beurlaubter Beamter,

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • BVerwG, 03.08.1989 - 4 B 70.89

    Erlaß eines Baugebots - Festsetzungen des Bebauungsplans - Städtebauliche Gründe

  • BVerwG, 01.10.1990 - 4 NB 17.90

    Zeitpunkt der Rücknahme eines Normenkontrollantrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 1 A 303/15

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    33 Abs. 2 GG selbst lässt sich jedoch nichts dazu entnehmen, in welcher Weise diese (gleiche) Zugangsmöglichkeit konkret zu gewährleisten ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1978- 6 P 6.78 -, BVerwGE 56, 324 = juris, Rn. 13; OVG S.-A., Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, juris, Rn. 66; Carl, ZBR 2003, 343, ob also beispielsweise im Wege von Ausschreibungen oder durch Berücksichtigung sämtlicher in Betracht kommender Beamter von Amts wegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    Der Dienstherr hat bereits gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, also auf verfassungsrechtlicher Grundlage im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, juris Rn. 63; Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 12 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA Beschluss vom 30. Juni 2006 - Az.: 1 L 4/06 -, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - Az.: 2 B 54.06 -, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 1 L 30/12

    Erfolgloses beamtenrechtliches Beförderungsbegehren eines Richters kraft Auftrags

    Denn in Streitigkeiten, die einen Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung zum Gegenstand haben, ist bei Beamten im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ebenso wie in Beförderungsstreitigkeiten für die Festsetzung des Streitwertes § 52 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Satz 1 Nr. 1 GKG maßgebend ( BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, www.bundesverwaltungsgericht.de; OVG LSA, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 1 L 135/08 - [m. w. N.]; Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 - juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Leistungsgrundsatz und Frauenförderung

    Denn aufgrund der Dauer der Innehabung eines bestimmten der Beförderung vorausgehenden Amtes darf davon ausgegangen werden, dass die von einem in diesem Sinne dienstälteren Beamten in einem Amt typischerweise mitgebrachte umfassendere praktische Berufserfahrung für die nunmehr im Beförderungsamt zu erfüllenden Aufgaben im Rahmen der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden können ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - Az.: 1 L 4/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - 1 L 41/09

    Zum (Fortsetztungs-)Feststellungsinteresse im Falle einer vormaligen Klage eines

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach [...]; OVG LSA Beschluss vom 30. Juni 2006 - Az.: 1 L 4/06 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - Az.: 2 B 54.06 -, jeweils veröffentlicht bei [...] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit); - hier: Richterablehnung

    Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem

    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

    Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12

    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

    Es ist ebenfalls bereits grundlegend geklärt, dass es allein der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn obliegt, zu welchem Zeitpunkt er eine Planstelle besetzt oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 B 114.07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, juris [m. z. N.]; Beschluss vom 21. April 2009 - 1 L 33/09 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2011 - 1 M 118/11

    (Leistungsvergleich und Hilfskriterien (Frauenförderung) bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
  • VG Hannover, 10.05.2010 - 13 A 2989/09

    Auswahlentscheidung; Beförderung; Beförderung, unterbliebene; Fürsorgepflicht;

  • ArbG Düsseldorf, 28.10.2008 - 10 Ca 4927/08

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst Beförderungsentscheidung anhand von

  • VG Magdeburg, 18.10.2011 - 5 A 60/10

    Schadensersatz wegen unterbliebener Ernennung zum Kanzler einer Fachhochschule

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 373/09

    Stellenbesetzung; Anforderungen an eine beförderungsgleichen Besetzung eines

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 378/09

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit - beförderungsgleiche Maßnahme

  • VG Ansbach, 02.08.2023 - AN 14 K 19.50715

    Aufhebung der Abschiebungsandohung wegen Schutzstatus des nachgeborenen Kindes in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht